Fahrerlaubnisbehörde

  • Fahrerlaubnisbehörde
     A. G
      schrieb am Dienstag, 10. September 2019
    Hallo ich habe eine Frage ich hatte ein aufbauseminar gehabt das ist jz schon 1jahr vorbei Nu habe ich für die gleiche Sache noch einen Brief bekommen das ich ein verkehrspychologische Beratung teilzunehmen soll ich dachte nach dem aufbauseminar bin ich fertig ich hatte auch nix mehr gehabt wo ich fertig wa mit dem aufbauseminar was soll ich nun machen
    Mfg. A. G
  • Thema
    Re: Fahrerlaubnisbehörde
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 10. September 2019
    Text
    Hi,

    >Hallo ich habe eine Frage ich hatte ein aufbauseminar gehabt das ist jz schon 1jahr vorbei Nu habe ich für die gleiche Sache noch einen Brief bekommen das ich ein verkehrspychologische Beratung teilzunehmen soll ich dachte nach dem aufbauseminar bin ich fertig ich hatte auch nix mehr gehabt wo ich fertig wa mit dem aufbauseminar was soll ich nun machen


    Normal sollte eine Begründung, warum dies angeordnet wurde, draufstehen.

    Ansonsten steht da ne Telefonnummer der Sschbearbeitetin, die einfach anrufren und nachfragen.

    Woher soll das irgendwer von uns wissen, was du ausgefressen hast?


    >Mfg. A. G

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerlaubnisbehörde
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 11. September 2019
    Text
    Auch wenn ich Wolfes Meinung grundsätzlich teile (an der Quelle nachfragen), können ein paar zusätzliche Infos kaum schaden:

    Was dir hier zugegangen ist, ist die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen. Das sollte eigentlich erst passieren, wenn du nach Ablauf der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar einen weiteren A- oder zwei weitere B-Verstöße begehst. Also nochmal genau nachdenken: Irgendwo geblitzt worden? Von der Polizei angehalten worden? Post in gelben Umschlägen bekommen? Interessant ist alles ab Ablauf der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar.

    Sofern dir nicht doch noch einfällt, was du \"ausgefressen\" hast, würde ich gegen die Verwarnung unbedingt Rechtsmittel einlegen. Wie das geht, steht auf dem Schreiben. Selbst wenn die Verwarnung nämlich tatsächlich irrtümlich erfolgt sein sollte, droht sonst der Entzug der Fahrerlaubnis bereits beim nächsten A- bzw. übernächsten B-Verstoß. Aus diesem Grund würde ich mich auch nicht ausschließlich auf eine mündliche Auskunft der Behörde verlassen.

    Auf den Beitrag antworten


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