Fahrgastbeförderung

  • Fahrgastbeförderung
     Gast
      schrieb am Montag, 9. August 2004
    Hallo,

    weiss jemand ob man einen Personenbeförderungsschein machen kann obwohl man auf dem rechten auge so gut wie blind ist.Habe so keine einschränkungen bin im besitz von A1 BE C1E ML.
    Wollte fragen ob man dort bei der erteilung Probleme bekommt.von wegen eingeschränktes gesichtsfeld oder so.

    Grüsse

  • Thema
    Re: Fahrgastbeförderung
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 9. August 2004
    Text
    Hast Du einen "alten" Klasse 3 Führerschein umschreiben lassen?
    Der augenärztliche Test für C bzw. CE ist ziemlich heftig, wenn Du da Gesichtsfeldprobleme hast, kannst Du den Führerschein nicht machen. Für D braucht man sicher auch diese medizinischen Untersuchungen - ich würde Dir nicht zu dem Führerschein raten, wenn Du nicht gut genug gucken kannst. So ein Bus ist verdammt groß, und man hat viel Verantwortung.
    Bin selbst Brillenträgerin, und hab meine Tests bestanden (hab CE), wenn nicht, hätte ich mir den Traum vom LKW-Fahren halt abschminken müssen.

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  • Thema
    Re: Fahrgastbeförderung
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 9. August 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >weiss jemand ob man einen Personenbeförderungsschein machen kann obwohl man auf dem rechten auge so gut wie blind ist.Habe so keine einschränkungen bin im besitz von A1 BE C1E ML.
    >Wollte fragen ob man dort bei der erteilung Probleme bekommt.von wegen eingeschränktes gesichtsfeld oder so.
    >
    >Grüsse
    >
    >

    Hallo ne ich hab den nicht umschreiben lassen hab 1999 bzw 1998 hab ich angefangen, noch nach dem alten recht den FS gemacht.
    Und ich will ja kein KOM schein machen sondern für Taxi nen schein Kaufen/machen daher meine frage.Es geht mir um die Augenärtzliche Untersuchung ob es da ne rolle spielt ob man auf ein auge blind ist.
    darf ja auch 7.5 t fahren ich denke is schon was grosses und gehört auch was dazu.

    Grüsse

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  • Thema
    Re: Re: Fahrgastbeförderung
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    Du darfst zwar LKW bis 7,5to fahren, aber nach den neuen Führerscheinklassen würdest Du das nicht mehr dürfen, wenn Du auf einem Auge nix siehst und somit (vermutlich) kein räumliches Sehvermögen hast. Soweit ich weiß, braucht man nämlich inzwischen für C1 auch die ärztliche Untersuchung.
    Fahren dürfen heißt außerdem noch lange nicht fahren können. Ich find die Regelung gar nicht verkehrt, dass Klasse B nur noch bis 3,5to geht. Aber das nur nebenbei.
    Erkundige Dich doch einfach mal beim TÜV, was der Test beinhaltet, bzw. frag Deinen Augenarzt, was der sagt.

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