Fahrlehrer Vorraussetzungen

  • Fahrlehrer Vorraussetzungen
     Genorade
      schrieb am Sonntag, 9. Oktober 2005
    Hi Leute!

    Ich bin zur Zeit am Überlegen die Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen.

    Diese Vorraussetzungen

    # mindestens 22 Jahre alt ist,
    # geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
    # mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
    # die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
    # über eine ausreichende Fahrpraxis* auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
    # innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist, und
    # die fachliche Eignung in einer Prüfung (§ 4 FahrlG) nachgewiesen hat.
    * § 2 Absatz 2 FahrlG: Als ausreichend gilt die Fahrpraxis, wenn der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung drei Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B und zwei Jahre der Klasse A (ohne Beschränkung auf leistungsbegrenzte Krafträder), CE und DE geführt hat. Der Nachweis kann z.B. durch ein Schreiben einer Versicherung oder der Zulassungsbehörde erfolgen.

    gilt es ja zu erfüllen. Was ich auch in allen Punkten tue. Jetzt gibt es nur folgendes Problem. Vor 3 Monaten hatte ich einen Unfall. Ich habe am Unfall eine Teilschul von maximal 20-25% wenn nicht sogar weniger. (bin geringfügig zu weit rechts gefahren).
    Jetzt stellt sich für mich nur die Frage ob sich der Unfall auf die Zulassung des Antrags zum Fahrlehrer auswirken könnte weil ich ja mögicherweise einen oder 2 Punkte wegen des zu weit rechtsfahrens bekommen könnte?

    MfG
  • Thema
    Re: Fahrlehrer Vorraussetzungen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2005
    Text
    >Hi Leute!
    >
    >Ich bin zur Zeit am Überlegen die Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen.
    >
    >Diese Vorraussetzungen
    >
    ># mindestens 22 Jahre alt ist,
    ># geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
    ># mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
    ># die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
    ># über eine ausreichende Fahrpraxis* auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
    ># innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist, und
    ># die fachliche Eignung in einer Prüfung (§ 4 FahrlG) nachgewiesen hat.
    >* § 2 Absatz 2 FahrlG: Als ausreichend gilt die Fahrpraxis, wenn der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung drei Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B und zwei Jahre der Klasse A (ohne Beschränkung auf leistungsbegrenzte Krafträder), CE und DE geführt hat. Der Nachweis kann z.B. durch ein Schreiben einer Versicherung oder der Zulassungsbehörde erfolgen.
    >
    >gilt es ja zu erfüllen. Was ich auch in allen Punkten tue. Jetzt gibt es nur folgendes Problem. Vor 3 Monaten hatte ich einen Unfall. Ich habe am Unfall eine Teilschul von maximal 20-25% wenn nicht sogar weniger. (bin geringfügig zu weit rechts gefahren).
    >Jetzt stellt sich für mich nur die Frage ob sich der Unfall auf die Zulassung des Antrags zum Fahrlehrer auswirken könnte weil ich ja mögicherweise einen oder 2 Punkte wegen des zu weit rechtsfahrens bekommen könnte?
    >
    >MfG
    Dürfte kein Problem geben!
    Hans Fl.

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