Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden

  • Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
     Paulina
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Hallo.

    Es wurde bestimmt schon mehrfach gefragt, aber es zeigt mir nicht das richtige an.

    Mein Fahrlehrer hat heute zu mir gesagt, dass er von allen Fahrschülern verlangt 60 Stunden zu fahren, ansonsten lässt er uns nicht zur Prüfung zu.

    Eine Fahrstunde kostet 52 Euro, dass wären insgesamt 3120 Euro nur fürs fahren.

    Das ist doch nicht normal oder?
    Und nein, ich hatte nicht den Mut vor allen Leuten zu fragen ob er uns abzocken will.

    Was würdet ihr machen?
    Danke, liebe Grüße Pauline
  • Thema
    Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      RiNa
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    Augen auf bei der Fahrschulwahl

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    >Augen auf bei der Fahrschulwahl

    Autsch.
    Nicht gerade nützlich der Kommentar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      RiNa
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    ist aber die Wahrheit. was soll man sonst dazu sagen?

    hast doch selbst angemerkt, dass es nicht normal ist.

    dann suche dir doch eine Fahrschule, die sich an den Leistungen, dem Können und Fähigkeiten der Schüler orientiert und nicht stumpf an Zahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    >ist aber die Wahrheit. was soll man sonst dazu sagen?
    >
    >hast doch selbst angemerkt, dass es nicht normal ist.
    >
    >dann suche dir doch eine Fahrschule, die sich an den Leistungen, dem Können und Fähigkeiten der Schüler orientiert und nicht stumpf an Zahlen.
    >

    Schon, nur kann ich da nicht einfach wieder weg.
    Theorie Stunden hab ich schon 2 und auch schon 500 Euro bezahlt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      RiNa
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    manchmal sind Schüler aber auch kompliziert..... dann mache die Theorie fertig. viel weniger zahlst du woanders dafür auch nicht. Lass dir die Ausbildungsbescheinigung geben, Kündigung überreichen, fertig.

    Weg kann man immer. Sogar ohne Begründung. Fahrschule kündigen ist leichter , als einen Handyvertrag zu kündigen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2022
    Text
    >manchmal sind Schüler aber auch kompliziert..... dann mache die Theorie fertig. viel weniger zahlst du woanders dafür auch nicht. Lass dir die Ausbildungsbescheinigung geben, Kündigung überreichen, fertig.
    >
    >Weg kann man immer. Sogar ohne Begründung. Fahrschule kündigen ist leichter , als einen Handyvertrag zu kündigen.

    WOW
    Das ist eine Antwort, die mich gerade sehr positiv aufbaut.
    Vielen Dank dafür.

    Und genauso werde ich es machen und mich nach einer anderen FS erkundigen, diese nach der Theorie kündigen und vorher die Preise checken.
    Danke dir ??????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      RiNa
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    Nein, falsch... du hast es nicht verstanden. Der Preise sind in Ordnung. Ich sagte dir auch, woanders zahlst du nicht weniger.
    Bei mir sind die Fahrstunden noch teurer. Und das finde ich völlig in Ordnung, denn am Ende des Monats möchte ich mit schwarzen Zahlen da stehen und auch was verdienen. Das ist mein gutes Recht. Aber das ist hier nun nicht das Thema.

    Es ging darum, dass der Fahrlehrer nicht einfach so, grundlos, so eine Hohe Anzahl an Fahrstunden einfordern/festlegen kann. Er soll individuell auf den Schüler eingehen. Und das Lern- und Umsetzungsvermögen ist ausschlaggebend, wie viele Fahrstunden jemand braucht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    >Nein, falsch... du hast es nicht verstanden. Der Preise sind in Ordnung. Ich sagte dir auch, woanders zahlst du nicht weniger.
    >Bei mir sind die Fahrstunden noch teurer. Und das finde ich völlig in Ordnung, denn am Ende des Monats möchte ich mit schwarzen Zahlen da stehen und auch was verdienen. Das ist mein gutes Recht. Aber das ist hier nun nicht das Thema.
    >
    >Es ging darum, dass der Fahrlehrer nicht einfach so, grundlos, so eine Hohe Anzahl an Fahrstunden einfordern/festlegen kann. Er soll individuell auf den Schüler eingehen. Und das Lern- und Umsetzungsvermögen ist ausschlaggebend, wie viele Fahrstunden jemand braucht.
    >

    Also nicht kündigen, fahren bis ich mir selbst sicher bin und zur Prüfung möchte.
    Aber mal angenommen, ich bräuchte nur 40 Stunden sofern ich nicht zu ängstlichbin, man weißjanie,, dann könnte der FL mich nicht zwingen, bis 60 durchzuziehen oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    >Also nicht kündigen, fahren bis ich mir selbst sicher bin und zur Prüfung möchte.
    >Aber mal angenommen, ich bräuchte nur 40 Stunden sofern ich nicht zu ängstlichbin, man weißjanie,, dann könnte der FL mich nicht zwingen, bis 60 durchzuziehen oder?

    Direkt nein, indirekt ja,
    § 6 Abschluss der Ausbildung
    (1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.

    So steht es in der Fahrschülerausbildungsordnung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    >>Also nicht kündigen, fahren bis ich mir selbst sicher bin und zur Prüfung möchte.
    >>Aber mal angenommen, ich bräuchte nur 40 Stunden sofern ich nicht zu ängstlichbin, man weißjanie,, dann könnte der FL mich nicht zwingen, bis 60 durchzuziehen oder?
    >
    >Direkt nein, indirekt ja,
    >§ 6 Abschluss der Ausbildung
    >(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.
    >
    >So steht es in der Fahrschülerausbildungsordnung
    >
    Ja, dass habe ich jetzt verstanden.
    Aber wenn er von vorn herein schon sagt, unter 60 Stunden meldet er uns nicht zur Prüfung an, dann kann man doch davon ausgehen, dass er immer noch irgendwelche Fehler sucht um die Stunden durchzuziehen.

    Oh man.
    Dass hätte er sagen sollen, bevor es losging.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    Kündigen kann man immer - ganz ohne Begründung.

    So steht es in den AGB

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Freitag, 26. August 2022
    Text
    >Kündigen kann man immer - ganz ohne Begründung.
    >
    >So steht es in den AGB

    Also könnte ich dort meine Theorie machen und bei einer anderen FS mich nur für die Praxis anmelden.
    Nachdem ich eine gefunden habe, die nicht auf soviele bestehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: : Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      RiNa
      schrieb am Samstag, 27. August 2022
    Text

    >Also könnte ich dort meine Theorie machen und bei einer anderen FS mich nur für die Praxis anmelden.
    >Nachdem ich eine gefunden habe, die nicht auf soviele bestehen?

    ja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Paulina
      schrieb am Samstag, 27. August 2022
    Text
    >
    >>Also könnte ich dort meine Theorie machen und bei einer anderen FS mich nur für die Praxis anmelden.
    >>Nachdem ich eine gefunden habe, die nicht auf soviele bestehen?
    >
    >ja

    Dankeschön

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      ViBa
      schrieb am Sonntag, 9. Oktober 2022
    Text
    >manchmal sind Schüler aber auch kompliziert..... dann mache die Theorie fertig. viel weniger zahlst du woanders dafür auch nicht. Lass dir die Ausbildungsbescheinigung geben, Kündigung überreichen, fertig.
    >
    >Weg kann man immer. Sogar ohne Begründung. Fahrschule kündigen ist leichter , als einen Handyvertrag zu kündigen.
    Man muss aber bedenken, dass man eine Fahrschulwechsel Gebühr zahlen muss, ungefähr die Hälfte vom Grundbetrag. Oder die AGB´s nachlesen was die Fahrschule zurück zahlen muss, weil Leistung nicht erbracht würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Spüli
      schrieb am Samstag, 14. Januar 2023
    Text
    >>manchmal sind Schüler aber auch kompliziert..... dann mache die Theorie fertig. viel weniger zahlst du woanders dafür auch nicht. Lass dir die Ausbildungsbescheinigung geben, Kündigung überreichen, fertig.
    >>
    >>Weg kann man immer. Sogar ohne Begründung. Fahrschule kündigen ist leichter , als einen Handyvertrag zu kündigen.
    >Man muss aber bedenken, dass man eine Fahrschulwechsel Gebühr zahlen muss, ungefähr die Hälfte vom Grundbetrag. Oder die AGB´s nachlesen was die Fahrschule zurück zahlen muss, weil Leistung nicht erbracht würde.

    Die Fahrschule muss nichts zurück bezahlen weil der Schüler kündigt. Wieso denn auch? Die FS ja keine Leistung verweigert...Der Schüler wollte nicht so wie die Fahrschule wollte . Und ob das mit den grundsätzlichen 60 Stunden so stimmt wage ich mal zu bezweifeln...!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlehrer bestimmt von vorn herein 60 Stunden
    Autor
      Dean
      schrieb am Samstag, 14. Januar 2023
    Text
    e Begründung. Fahrschule kündigen ist leichter , als einen Handyvertrag zu kündigen.
    >>Man muss aber bedenken, dass man eine Fahrschulwechsel Gebühr zahlen muss, ungefähr die Hälfte vom Grundbetrag. Oder die AGB´s nachlesen was die Fahrschule zurück zahlen muss, weil Leistung nicht erbracht würde.>

    >Die Fahrschule muss nichts zurück bezahlen weil der Schüler kündigt. Wieso denn auch? Die FS ja keine Leistung verweigert...Der Schüler wollte nicht so wie die Fahrschule wollte .

    Quatscch.
    AGB
    "Kündigt die Fahrschule aus wichtigem
    Grund (siehe Ziff. 5) oder der Fahr-
    schüler, ohne durch ein vertragswidri-
    ges Verhalten der Fahrschule veran-
    lasst zu sein, steht der Fahrschule fol-
    gendes Entgelt zu:
    a) 1/5 des Grundbetrages, wenn
    die Kündigung nach Vertragsschluss
    mit der Fahrschule, aber vor Beginn
    der Ausbildung erfolgt;
    b) 2/5 des Grundbetrages, wenn
    die Kündigung nach Beginn der theo-
    retischen Ausbildung, aber vor der Ab-
    solvierung eines Drittels der für die be-
    antragten Klassen vorgeschriebenen
    theoretischen Mindestunterrichtsein-
    heiten erfolgt;
    c) 3/5 des Grundbetrages, wenn
    die Kündigung nach der Absolvierung
    eines Drittels, aber vor dem Abschluss
    von zwei Dritteln der für die beantrag-
    ten Klassen vorgeschriebenen theore-
    tischen Mindestunterrichtseinheiten
    erfolgt;
    d) 4/5 des Grundbetrages, wenn
    die Kündigung nach der Absolvierung
    von zwei Dritteln der für die beantrag-
    ten Klassen vorgeschriebenen theore-
    tischen Mindestunterrichtseinheiten
    erfolgt, aber vor deren Abschluss;
    e) der volle Grundbetrag, wenn
    die Kündigung nach dem Abschluss
    der theoretischen Ausbildung erfolgt.

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