Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!

  • Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
     Ingo P.
      schrieb am Dienstag, 13. Mai 2014
    Hallo,
    ich würde gern eine Ausbildung zum Fahrlehrer machen wollen.
    Bin 35, war bisher Kraftfahrer ( außer A und D alle Klassen vorhanden ), allerdings ohne abgeschlossene Ausbildung.
    Über 15 Jahre Erfahrung als Kraftfahrer, mehr als 2 Mio.km Erfahrung.
    Keine Punkte, Führungszeugnis ohne Einträge.
    Zur Umschulung wäre ich von der AA zugelassen und die Umschulung würde Klasse A mit beinhalten.
    Gibt es, da keine Ausbildung vorhanden, trotzdem die Möglichkeit bei der Strassenverkehrsbehörde zugelassen zu werden?
    Danke für Antworten.
    LG
  • Thema
    Re: Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 13. Mai 2014
    Text
    Wenn du alle Führerscheinklassen und das Abitur hast könnte es was werden.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
    Autor
      Ingo P.
      schrieb am Dienstag, 13. Mai 2014
    Text
    >Wenn du alle Führerscheinklassen und das Abitur hast könnte es was werden.
    >
    >Gruß Manne
    Nein, dies ist nicht der Fall.
    Nur Sek.1 HS.
    Gibt es vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung?
    Warum gibt es überhaupt diese Regelung?
    Wo ist da der Vorteil?
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 16. Mai 2014
    Text
    >Gibt es vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung?

    Das solltest du nicht in einem Forum fragen, sondern eher die für dich zuständige Erlaubnisbehörde. Ausnahmen sind möglich, ein Anspruch darauf besteht aber nicht - es sind eben Ausnahmen. Umfangreiche Berufserfahrung könnte z.B. schon eine Ausnahmen begründen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
    Autor
      Ingo P.
      schrieb am Samstag, 17. Mai 2014
    Text
    >>Gibt es vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung?
    >
    >Das solltest du nicht in einem Forum fragen, sondern eher die für dich zuständige Erlaubnisbehörde. Ausnahmen sind möglich, ein Anspruch darauf besteht aber nicht - es sind eben Ausnahmen. Umfangreiche Berufserfahrung könnte z.B. schon eine Ausnahmen begründen.
    Hallo,
    lt. Gesetz sind Ausnahmen nicht vorgesehen, worauf sich das Strassenverkehrsamt beruft, deswegen war die Frage hier gestellt worden.
    Wie schon erwähnt, erfülle ich alle Kriterien bis auf die abgeschlossene Berufsausbildung. Habe den Sek I Abschluss, rund 2Mio. km Berufserfahrung in 17 Jahren, ohne Punkte.
    Bis auf Klasse A sind die notwendigen Führerscheinklassen vorhanden.
    Klasse A wäre im Umschulungspaket mit drin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlehrer werden, ohne Ausbildung?!
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. Mai 2014
    Text
    Ausnahme war das falsche Wort, denn eine Ausnahme von dieser Vorschrift ist tatsächlich nicht möglich. Die Behörde kann entscheiden, was sie als "gleichwertige Vorbildung" ansieht. Wie auch immer: Die Entscheidung scheint zu stehen.

    Auf den Beitrag antworten


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