Fahrschule Grundgebühr

  • Fahrschule Grundgebühr
     Kiara89
      schrieb am Freitag, 16. Oktober 2020
    Hallo, kurz zu meinem Fall.
    Ich habe mich im Mai 2019 zum Führerschein angemeldet. Meine Theorie habe ich am 1.10.19 bestanden. Zu diesem Zeitpunkt war ich schwanger und konnte Schwangerschaftsbedingt nicht immer zu den Fahrstunden. Ab Feb durfte ich von der Fahrschule her gar nicht mehr fahren. Ich muss dazu sagen das ich mit meinem Fahrlehrer gar nicht klar gekommen bin und ich es nicht sooo schlimm fand. Ich spielte da schon mit dem Gedanken die Fahrschule zu wechseln. Nach der Geburt habe ich jetzt im Okt 20 nochmal zwei Fahrstunden gehabt und gemerkt das ein wechsel wohl doch viel besser wäre. Jetzt habe ich der Fahrschule gekündigt und jetzt meint der Fahrlehrer auf einmal das ich da durch die 2 Fahrstunden den Vertrag verlängert habe und die Grundgebühr nochmal fällig wäre und neue Preise für die Fahrstunden zählen. Darauf wurde ich aber nicht hingewiesen sonst hätte ich direkt nach der Schwangerschaft gewechselt.

    Aber stimmt das denn jetzt so? Muss ich die Grundgebühr nochmal zahlen wegen 2 Fahrstunden ohne das ich darauf hingewiesen wurde? Ich war ja noch in der Ausbildung und Coronabedingt hätte ich es eh nicht vorher geschafft :-(
    Hoffe mir kann jem helfen.

    Lg Kiara
  • Thema
    Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Freitag, 16. Oktober 2020
    Text
    >Hallo, kurz zu meinem Fall.
    >Ich habe mich im Mai 2019 zum Führerschein angemeldet. Meine Theorie habe ich am 1.10.19 bestanden. Zu diesem Zeitpunkt war ich schwanger und konnte Schwangerschaftsbedingt nicht immer zu den Fahrstunden. Ab Feb durfte ich von der Fahrschule her gar nicht mehr fahren. Ich muss dazu sagen das ich mit meinem Fahrlehrer gar nicht klar gekommen bin und ich es nicht sooo schlimm fand. Ich spielte da schon mit dem Gedanken die Fahrschule zu wechseln. Nach der Geburt habe ich jetzt im Okt 20 nochmal zwei Fahrstunden gehabt und gemerkt das ein wechsel wohl doch viel besser wäre. Jetzt habe ich der Fahrschule gekündigt und jetzt meint der Fahrlehrer auf einmal das ich da durch die 2 Fahrstunden den Vertrag verlängert habe und die Grundgebühr nochmal fällig wäre und neue Preise für die Fahrstunden zählen. Darauf wurde ich aber nicht hingewiesen sonst hätte ich direkt nach der Schwangerschaft gewechselt.
    >
    >Aber stimmt das denn jetzt so? Muss ich die Grundgebühr nochmal zahlen wegen 2 Fahrstunden ohne das ich darauf hingewiesen wurde? Ich war ja noch in der Ausbildung und Coronabedingt hätte ich es eh nicht vorher geschafft :-(
    >Hoffe mir kann jem helfen.
    >
    >Lg Kiara

    Wenn es so sein sollte, müsste es so in Deinem Ausbildungsvertrag stehen. Lies nach!
    Interessieren würde mich dann allerdings die Begründung. Den Theorieunterricht musst Du ja nicht wiederholen. Also wofür eine zweite Grundgebühr?

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Kiara89
      schrieb am Freitag, 16. Oktober 2020
    Text
    >>Hallo, kurz zu meinem Fall.
    >>Ich habe mich im Mai 2019 zum Führerschein angemeldet. Meine Theorie habe ich am 1.10.19 bestanden. Zu diesem Zeitpunkt war ich schwanger und konnte Schwangerschaftsbedingt nicht immer zu den Fahrstunden. Ab Feb durfte ich von der Fahrschule her gar nicht mehr fahren. Ich muss dazu sagen das ich mit meinem Fahrlehrer gar nicht klar gekommen bin und ich es nicht sooo schlimm fand. Ich spielte da schon mit dem Gedanken die Fahrschule zu wechseln. Nach der Geburt habe ich jetzt im Okt 20 nochmal zwei Fahrstunden gehabt und gemerkt das ein wechsel wohl doch viel besser wäre. Jetzt habe ich der Fahrschule gekündigt und jetzt meint der Fahrlehrer auf einmal das ich da durch die 2 Fahrstunden den Vertrag verlängert habe und die Grundgebühr nochmal fällig wäre und neue Preise für die Fahrstunden zählen. Darauf wurde ich aber nicht hingewiesen sonst hätte ich direkt nach der Schwangerschaft gewechselt.
    >>
    >>Aber stimmt das denn jetzt so? Muss ich die Grundgebühr nochmal zahlen wegen 2 Fahrstunden ohne das ich darauf hingewiesen wurde? Ich war ja noch in der Ausbildung und Coronabedingt hätte ich es eh nicht vorher geschafft :-(
    >>Hoffe mir kann jem helfen.
    >>
    >>Lg Kiara
    >
    >Wenn es so sein sollte, müsste es so in Deinem Ausbildungsvertrag stehen. Lies nach!
    >Interessieren würde mich dann allerdings die Begründung. Den Theorieunterricht musst Du ja nicht wiederholen. Also wofür eine zweite Grundgebühr?

    Im Ausbildungsvertrag steht nix dazu drin! Bei "weiterer Grundbetrag" wurde nix eingetragen. Er bezieht sich wohl auf die AGB's aber in dennen finde ich auch kein Satz der besagt das der Grundbetrag noch einmal gezahlt werden muss. Da steht in den AGB's:

    Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach parag. 32 FahrIG bestimmten Preisausgang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule hinzuweisen."

    Die Fahrschule hat mir diesbzgl nix mitgeteilt. Für mich lese ich daraus das Preise für Fahrstunden teurer geworden sein können..ok muss mitgeteilt werden und bei erbrachter Leistung hätte ich den neuen Preis zahlen müssen. Aber für den Grundbetrag lese ich da nix raus.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2020
    Text

    >Im Ausbildungsvertrag steht nix dazu drin! Bei "weiterer Grundbetrag" wurde nix eingetragen. Er bezieht sich wohl auf die AGB's aber in dennen finde ich auch kein Satz der besagt das der Grundbetrag noch einmal gezahlt werden muss. Da steht in den AGB's:
    >
    >Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach parag. 32 FahrIG bestimmten Preisausgang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule hinzuweisen."
    >
    >Die Fahrschule hat mir diesbzgl nix mitgeteilt. Für mich lese ich daraus das Preise für Fahrstunden teurer geworden sein können..ok muss mitgeteilt werden und bei erbrachter Leistung hätte ich den neuen Preis zahlen müssen. Aber für den Grundbetrag lese ich da nix raus.

    Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt.
    Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den Ausbildungsvertrag ordentlich kündigen, alle erbrachten Leistungen bezahlen, die zweite Grundgebühr aber rausnehmen. Begründung: Eine Leistung, die eine zweite Grundgebühr rechtfertigen würde (erneute Theoriestunden o.ä.) wurde nicht in Anspruch genommen.
    Dann den Ausbildungsnachweis einfordern und bei einer anderen Fahrschule anmelden Den Fahrschulwechsel dem Straßenverkehrsamt mitteilen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2020
    Text
    Im Ausbildungsvertrag findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule.
    Die Grundgebühr gilt für ein Jahr und beinhaltet neben dem Theorieunterricht auch alle allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule.
    Z.B. Miete, Gebühr für Überwachung, Versicherung, Strom, Wasser usw.

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