Fahrschule Grundgebühr

  • Fahrschule Grundgebühr
     Sonnenschein21
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2021
    Hallo,
    meine Tochter hat sich September letztes Jahr in der Fahrschule angemeldet.
    Durch Corona fand leider sehr lange kein präsent Unterricht statt, aber auch Online nicht.
    Nun soll sie die Grundgebühr nochmals bezahlen, weil ein Jahr vorbei ist und sie sich bis jetzt nicht zur Theoretischer Prüfung angemeldet hat.
    Gibt es hierfür eine gesetzliche Sonderregelung, bzw. Verlängerungsmöglichkeit, oder entscheidet das die Fahrschule?
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
  • Thema
    Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Dean
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2021
    Text
    >Hallo,
    >meine Tochter hat sich September letztes Jahr in der Fahrschule angemeldet.
    >Durch Corona fand leider sehr lange kein präsent Unterricht statt, aber auch Online nicht.
    >Nun soll sie die Grundgebühr nochmals bezahlen, weil ein Jahr vorbei ist und sie sich bis jetzt nicht zur Theoretischer Prüfung angemeldet hat.
    >Gibt es hierfür eine gesetzliche Sonderregelung, bzw. Verlängerungsmöglichkeit, oder entscheidet das die Fahrschule?
    >Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
    >

    Man muss nicht immer alles auf Corona schieben. Fragebögen lernt man eh zuhause und in einem Jahr wird mehr als 14 mal Unterricht gewesen sein.

    Der Vertag ist beendet und die Fahrschule kann wieder den Grundbetrag fordern. Steht so in den AGB der Fahrschulen.
    Die Fahrschule entscheided ob und unter welchen Konditionen sie den Vertrag mit der Tochter fortsetzen würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Sonnenschein21
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text
    >>Hallo,
    >>meine Tochter hat sich September letztes Jahr in der Fahrschule angemeldet.
    >>Durch Corona fand leider sehr lange kein präsent Unterricht statt, aber auch Online nicht.
    >>Nun soll sie die Grundgebühr nochmals bezahlen, weil ein Jahr vorbei ist und sie sich bis jetzt nicht zur Theoretischer Prüfung angemeldet hat.
    >>Gibt es hierfür eine gesetzliche Sonderregelung, bzw. Verlängerungsmöglichkeit, oder entscheidet das die Fahrschule?
    >>Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
    >>
    >
    >Man muss nicht immer alles auf Corona schieben. Fragebögen lernt man eh zuhause und in einem Jahr wird mehr als 14 mal Unterricht gewesen sein.
    >
    >Der Vertag ist beendet und die Fahrschule kann wieder den Grundbetrag fordern. Steht so in den AGB der Fahrschulen.
    >Die Fahrschule entscheided ob und unter welchen Konditionen sie den Vertrag mit der Tochter fortsetzen würde.


    Danke für die Antwort!

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  • Thema
    Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text

    Hat deine Tochter denn nun schon Unterricht gemacht oder nicht? das kommt nicht deutlich rüber.

    Und wenn nicht, wie soll sie sich dann zu einer Theorieprüfung anmelden?

    Wenn sie noch keinen Unterricht gemacht hat, dann hat sie ja aber mit der Bezahlung der Grundgebühr diesen bereits bezahlt und nun ist es an der Fahrschule diese Leistung auch anzubieten.

    Hat sie den Unterricht bereits erledigt, das eine Jahr ist um...ja, dann siehe Dean... der Vertrag ist ausgelaufen und es kann ein neuer Grundbeztrag verlangt werden. Allerdings würde dann ja wohl ein Teilbetrag reichen, denn der Unterricht muss ja nicht noch einmal erledigt werden, er gilt zwei Jahre. Und dieser Grundbetrag beinhaltet ja auch die Bezahlung des Theorieunterrichtes. Es sollte eine Gebühr sein, die den Verwaltungsaufwand deckt.

    Und nicht nur die Fahrschule darf entscheiden, ob und wie sie den Vertrag fortsetzt, auch ihr.

    Wie gesagt, der Unterricht ist noch gültig. Man kann seine Ausbildung auch woanders fortsetzen. Da wird wahrscheinlich auch ein gewisser Grundbetrag fällig. Aber niemals der komplette. Dann würde ich nicht darauf eingehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text
    >
    >Hat deine Tochter denn nun schon Unterricht gemacht oder nicht? das kommt nicht deutlich rüber.
    >
    >Und wenn nicht, wie soll sie sich dann zu einer Theorieprüfung anmelden?
    >
    >Wenn sie noch keinen Unterricht gemacht hat, dann hat sie ja aber mit der Bezahlung der Grundgebühr diesen bereits bezahlt und nun ist es an der Fahrschule diese Leistung auch anzubieten.
    >
    >Hat sie den Unterricht bereits erledigt, das eine Jahr ist um...ja, dann siehe Dean... der Vertrag ist ausgelaufen und es kann ein neuer Grundbeztrag verlangt werden. Allerdings würde dann ja wohl ein Teilbetrag reichen, denn der Unterricht muss ja nicht noch einmal erledigt werden, er gilt zwei Jahre. Und dieser Grundbetrag beinhaltet ja auch die Bezahlung des Theorieunterrichtes. Es sollte eine Gebühr sein, die den Verwaltungsaufwand deckt.
    >
    >Und nicht nur die Fahrschule darf entscheiden, ob und wie sie den Vertrag fortsetzt, auch ihr.
    >
    >Wie gesagt, der Unterricht ist noch gültig. Man kann seine Ausbildung auch woanders fortsetzen. Da wird wahrscheinlich auch ein gewisser Grundbetrag fällig. Aber niemals der komplette. Dann würde ich nicht darauf eingehen.
    >

    Da verquickst du 2 Sachen. Gültigkeit des Theo. Unterricht und AGB. Der Vertrag wurde nicht durch Kündigung beendet sondern zeitlichem Ablauf. Die Fahrschule hat Unterricht ANZUBIETEN, wenn der Fs das Angebot nicht annimmt, ist es kein Verschulden der Fahrschule. Ist wie mit einem Flugticket. Zwar gekauft aber aus eigenem Verschulden nicht mitgeflogen, da darfst du auch nicht den nächsten Flieger kostenlos benutzen.
    Ansonsten gilt "(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbstständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen im Sinne des § 19 entsprechend. Der Inhaber der Fahrschulerlaubnis hat die Entgelte mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben."
    Mit dem Grundbetrag ist zwar der Theo.Unterricht abgegolten aber wie die Fahrschule den Kostenanteil dafür ansetzt ist deren Sache.

    Der Fahrschüler kann nicht das WIE entscheiden sondern nur das OB der Vertrag unter den Bedingungen der Fahrschule fortgesetzt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text

    >Da verquickst du 2 Sachen.
    nein, ich habe das schon verstanden.

    Gültigkeit des Theo. Unterricht und AGB. Der Vertrag wurde nicht durch Kündigung beendet sondern zeitlichem Ablauf. Die Fahrschule hat Unterricht ANZUBIETEN, wenn der Fs das Angebot nicht annimmt, ist es kein Verschulden der Fahrschule.

    Das eben wissen wir ja nicht wie und was da nun gelaufen ist.



    >Ansonsten gilt "(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbstständig und in eigener Verantwortung;

    Da bestreitet niemand. ich habe den Fragenden nur versucht darauf aufmerksam zu machen, dass er den Vertrag ja nicht erneut unterschreiben muss, wenn ihm die Geschäftspraktiken nicht gefallen.

    >Mit dem Grundbetrag ist zwar der Theo.Unterricht abgegolten aber wie die Fahrschule den Kostenanteil dafür ansetzt ist deren Sache.

    Ja , ist es . und auch hier. Wenn mir als Kunde eben diese Geschäftspraktiken nicht zusagen, dann ist es mein recht, eine mir angenehmere Firma zu wählen.
    >Der Fahrschüler kann nicht das WIE entscheiden sondern nur das OB der Vertrag unter den Bedingungen der Fahrschule fortgesetzt wird.

    Meine Rede.

    und mal ehrlich.....sollte das Mädel tatsächlich nocheinmal den vollen Grundbetrag zahlen sollen, wäre für mich als Kunde an dieser Stelle Schluß.
    Ich wollte es eben nicht so deutlich sagen, aber das sind für mich keine seriösen Praktiken.

    Ein Fahrlehrer, der seine Kunden nicht nur als Nummer in seiner Statistik sieht, ruft bei Bedarf vorher mal an und fragt nach, was denn das Problem ist, dass der Schüler nicht aus der Hefe kommt, der Fahrlehrer erinnert auch mal, dass das Lernprogramm oder der Prüfauftrag bald abläuft.
    Nein, wir müssen nicht alle bemuttern, aber bisschen im Sinne des Kunden handeln und Fairness und Respekt walten lassen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text


    Ich hab nur die rechtliche Seite betrachtet, so wie die Frage war.

    In wie weit es moralisch/ethisch ist den vollen GB zu verlangen ist eine andere.
    Weil auch bei mir einige aus der Laufzeit raus sind hab ich mir ein 3-stufiges System ausgedacht.
    Mit bestandener Theo; ohne Theo Prf bzw. n.b. und 3. noch immer nicht alle Unterrichte abgeleistet.
    Seit dem 1. Lockdown haben meine Verträge nur noch eine Laufzeit von 6 Monaten (wie genau ich das dann auslege ist meine Sache, eine alleinerziehende arbeitende Mutter/Vater bekommt einen kostenlosen Zeitzuschlag, genauso wie Zeiten des Lockdown dran gehängt werden.)
    Aber es geht auch um die Kosten/Preise für die Fahrstunden.
    Seinerzeit hab ich mir schon gedacht das die durch Corona bedingten Staatsausgaben und die unsinnige Klimapolitik, besonders im Energiesektor, zu einer Preissteigerung führen werden. Offiziel haben wir 5% Inflation (in Wahrheit sind es mehr) das macht bei einem Stundenpreis von 40 € schon 2 € aus... McDonald hat seine Preise für einen einfachen Hamburger gleich um 29 % erhöht...und die Jugendlichen stehen immer noch Schlange...

    Wenn man dann noch Verträge mit einem Jahr Laufzeit hat, kann man das Geld zum Arbeiten mitbringen. So darf ich meine Fahrstundenpreise nach 6 Monaten der Entwicklung anpassen und muss nicht ein Jahr warten (und kann mir einen Hamburger bei Mäkes leisten).

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Grundgebühr
    Autor
      Sonnenschein21
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2021
    Text
    >
    >Hat deine Tochter denn nun schon Unterricht gemacht oder nicht? das kommt nicht deutlich rüber.
    >
    >Und wenn nicht, wie soll sie sich dann zu einer Theorieprüfung anmelden?
    >
    >Wenn sie noch keinen Unterricht gemacht hat, dann hat sie ja aber mit der Bezahlung der Grundgebühr diesen bereits bezahlt und nun ist es an der Fahrschule diese Leistung auch anzubieten.
    >
    >Hat sie den Unterricht bereits erledigt, das eine Jahr ist um...ja, dann siehe Dean... der Vertrag ist ausgelaufen und es kann ein neuer Grundbeztrag verlangt werden. Allerdings würde dann ja wohl ein Teilbetrag reichen, denn der Unterricht muss ja nicht noch einmal erledigt werden, er gilt zwei Jahre. Und dieser Grundbetrag beinhaltet ja auch die Bezahlung des Theorieunterrichtes. Es sollte eine Gebühr sein, die den Verwaltungsaufwand deckt.
    >
    >Und nicht nur die Fahrschule darf entscheiden, ob und wie sie den Vertrag fortsetzt, auch ihr.
    >
    >Wie gesagt, der Unterricht ist noch gültig. Man kann seine Ausbildung auch woanders fortsetzen. Da wird wahrscheinlich auch ein gewisser Grundbetrag fällig. Aber niemals der komplette. Dann würde ich nicht darauf eingehen.
    >
    Vielen Dank für die Antwort!
    I

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