Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
Gast
schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
Hallo :).
Folgender Sachverhalt:
Durch kurzfristige "Umstrukturierungen" in meiner Firma wäre es für mich sehr wichtig (gradezu existenziell!) so schnell wie möglich einen Führerschein zu machen.
Da würde sich natürlich ein sog. Intensivkurs anbieten. Dummerweise scheint es in Hamburg keine Fahrschule zu geben, die sowas seriös und in trotzdem kurzer Zeit anbietet.
Ich hab nun eine Fahrschule in Niedersachsen gefunden und bin mir mit denen im Prinzip auch einig, auch mit meinem Chef ist alles besprochen und abgeklärt.
ABER: laut Auskunft der Fahrschule muß man seine Fahrschule und Prüfung an dem gemeldeten 1. Wohnsitz machen (der wie gesagt in meinem Fall Hamburg ist). Und wenn ich in HH den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins mit der Fahrschule in Niedersachsen einreiche, dann würde das die Hamburger Führerscheinstelle ablehnen.
Jetzt meine Frage: gibt es da Ausnahmeregelungen, die ich bei der Führerscheinstelle vorbringen kann? Wenn ja, was könnte als Begründung ausreichen? Reicht da z.B. ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß die (schnelle) Prüfung wichtig für meinen Beruf ist?
Hat da jemand Erfahrungen?
Und wo bekomme ich diesen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins? Kann man den für Hamburg irgendwo runterladen und dann selbst bei der Führerscheinstelle zusammen mit den entsprechenden Kopien von Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs abgeben?
Oder kann ich das gleich alles vergessen und "die" machen eh nie ''ne Ausnahme?
Hab auch schon versucht mich bei der Führerscheinstelle in HH telefonisch schlau zu machen, aber seit Tagen ist da entweder Dauerbesetzt oder es geht keiner ran...
Fragen über Fragen :)
Liebe Grüße,
Pedro