Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?

  • Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004

    Hallo :).

    Folgender Sachverhalt:

    Durch kurzfristige "Umstrukturierungen" in meiner Firma wäre es für mich sehr wichtig (gradezu existenziell!) so schnell wie möglich einen Führerschein zu machen.

    Da würde sich natürlich ein sog. Intensivkurs anbieten. Dummerweise scheint es in Hamburg keine Fahrschule zu geben, die sowas seriös und in trotzdem kurzer Zeit anbietet.
    Ich hab nun eine Fahrschule in Niedersachsen gefunden und bin mir mit denen im Prinzip auch einig, auch mit meinem Chef ist alles besprochen und abgeklärt.

    ABER: laut Auskunft der Fahrschule muß man seine Fahrschule und Prüfung an dem gemeldeten 1. Wohnsitz machen (der wie gesagt in meinem Fall Hamburg ist). Und wenn ich in HH den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins mit der Fahrschule in Niedersachsen einreiche, dann würde das die Hamburger Führerscheinstelle ablehnen.

    Jetzt meine Frage: gibt es da Ausnahmeregelungen, die ich bei der Führerscheinstelle vorbringen kann? Wenn ja, was könnte als Begründung ausreichen? Reicht da z.B. ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß die (schnelle) Prüfung wichtig für meinen Beruf ist?
    Hat da jemand Erfahrungen?

    Und wo bekomme ich diesen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins? Kann man den für Hamburg irgendwo runterladen und dann selbst bei der Führerscheinstelle zusammen mit den entsprechenden Kopien von Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs abgeben?

    Oder kann ich das gleich alles vergessen und "die" machen eh nie ''ne Ausnahme?

    Hab auch schon versucht mich bei der Führerscheinstelle in HH telefonisch schlau zu machen, aber seit Tagen ist da entweder Dauerbesetzt oder es geht keiner ran...

    Fragen über Fragen :)

    Liebe Grüße,
    Pedro

  • Thema
    Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    >
    >Hallo :).
    >
    >Folgender Sachverhalt:
    >
    >Durch kurzfristige "Umstrukturierungen" in meiner Firma wäre es für mich sehr wichtig (gradezu existenziell!) so schnell wie möglich einen Führerschein zu machen.
    >
    >Da würde sich natürlich ein sog. Intensivkurs anbieten. Dummerweise scheint es in Hamburg keine Fahrschule zu geben, die sowas seriös und in trotzdem kurzer Zeit anbietet.
    >Ich hab nun eine Fahrschule in Niedersachsen gefunden und bin mir mit denen im Prinzip auch einig, auch mit meinem Chef ist alles besprochen und abgeklärt.
    >
    >ABER: laut Auskunft der Fahrschule muß man seine Fahrschule und Prüfung an dem gemeldeten 1. Wohnsitz machen (der wie gesagt in meinem Fall Hamburg ist). Und wenn ich in HH den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins mit der Fahrschule in Niedersachsen einreiche, dann würde das die Hamburger Führerscheinstelle ablehnen.
    >
    >Jetzt meine Frage: gibt es da Ausnahmeregelungen, die ich bei der Führerscheinstelle vorbringen kann? Wenn ja, was könnte als Begründung ausreichen? Reicht da z.B. ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß die (schnelle) Prüfung wichtig für meinen Beruf ist?
    >Hat da jemand Erfahrungen?
    >
    >Und wo bekomme ich diesen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins? Kann man den für Hamburg irgendwo runterladen und dann selbst bei der Führerscheinstelle zusammen mit den entsprechenden Kopien von Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs abgeben?
    >
    >Oder kann ich das gleich alles vergessen und "die" machen eh nie ''ne Ausnahme?
    >
    >Hab auch schon versucht mich bei der Führerscheinstelle in HH telefonisch schlau zu machen, aber seit Tagen ist da entweder Dauerbesetzt oder es geht keiner ran...
    >
    >Fragen über Fragen :)
    >
    >Liebe Grüße,
    >Pedro

    Alternativ zum Wohnsitz darf man auch am Ort der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Prüfung machen.

    Wie Ferienfahrschulen das handhaben, weiss ich allerdings nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text

    Guten Morgen.
    Das Thema interessiert mich auch, hat da jemand Ahnung von?

    Silvia

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  • Thema
    Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >
    >Hallo :).
    >
    >Folgender Sachverhalt:
    >
    >Durch kurzfristige "Umstrukturierungen" in meiner Firma wäre es für mich sehr wichtig (gradezu existenziell!) so schnell wie möglich einen Führerschein zu machen.
    >
    >Da würde sich natürlich ein sog. Intensivkurs anbieten. Dummerweise scheint es in Hamburg keine Fahrschule zu geben, die sowas seriös und in trotzdem kurzer Zeit anbietet.
    >Ich hab nun eine Fahrschule in Niedersachsen gefunden und bin mir mit denen im Prinzip auch einig, auch mit meinem Chef ist alles besprochen und abgeklärt.
    >
    >ABER: laut Auskunft der Fahrschule muß man seine Fahrschule und Prüfung an dem gemeldeten 1. Wohnsitz machen (der wie gesagt in meinem Fall Hamburg ist). Und wenn ich in HH den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins mit der Fahrschule in Niedersachsen einreiche, dann würde das die Hamburger Führerscheinstelle ablehnen.
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    >Jetzt meine Frage: gibt es da Ausnahmeregelungen, die ich bei der Führerscheinstelle vorbringen kann? Wenn ja, was könnte als Begründung ausreichen? Reicht da z.B. ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, daß die (schnelle) Prüfung wichtig für meinen Beruf ist?
    >Hat da jemand Erfahrungen?
    >
    >Und wo bekomme ich diesen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins? Kann man den für Hamburg irgendwo runterladen und dann selbst bei der Führerscheinstelle zusammen mit den entsprechenden Kopien von Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs abgeben?
    >
    >Oder kann ich das gleich alles vergessen und "die" machen eh nie ''ne Ausnahme?
    >
    >Hab auch schon versucht mich bei der Führerscheinstelle in HH telefonisch schlau zu machen, aber seit Tagen ist da entweder Dauerbesetzt oder es geht keiner ran...
    >
    >Fragen über Fragen :)
    >
    >Liebe Grüße,
    >Pedro
    >
    >
    Hallo Pedro,
    Diese Regelung der Prüfung nach dem "Wohnortprinzip" soll vor allem die sogenannte "Stadtflucht" verhindern, d.h. Personen die in einer Großstadt leben und dort fahren wollen sollen nicht auf dem "platten Land" ihre Fahrerlaubnis erwerben und dann im Großstadtverkehr nicht zurechtkommen.
    Nun gibt es Ausnahmen von diesem Wohnortprinzip wenn die FE z.B. in einer größeren Stadt erworben werden soll. Diese Ausnahmen liegen aber im Ermessen der Erlaubnisbehörde.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich z.B. daß Berlin und Bremen grundsätzlich diese Ausnahmegenehmigung nicht erteilen. Ich kann mir vorstellen daß Hamburg das genauso handhabt weil es ja nicht viele größere Städte als Hamburg gibt (Berlin, München).
    Die einzige Möglichkeit wird für Dich wohl sein - Du meldest Deinen Wohnsitz um z.B. an den Ort der Ferienfahrschule.

    Viele Grüße
    Elvira D. FL'in

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  • Thema
    Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    Hallo Pedro,

    die Führerscheinstelle kann Ausnahmen von der "Wohnort-Regelung" zulassen. Geh persönlich dorthin und erkläre dem Sachbearbeiter deinen Fall. Ein Antragsformular braucht man nicht, die Daten werden (zumindest in München) gleich in den Computer eingegeben.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text

    Danke an alle für Antwort, besonders an Elvira und Kirsten. Habt mir beide weitergeholfen :).

    Liebe Grüße,
    Pedro

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule / Prüfung Ortsgebunden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    HI,
    also ich hab in Hannover den Führerschein gemacht. Und eine Freundin die kommt ursprünglich aus Thühringen, die hat ihre Theoriestunden in Hannover gemacht, aber ihre Prüfungen jeweils in Thüringen. Sie musste einen Antrag beim Einwohnermeldeamt stellen in Hannover und die Fahrschule in Thüringen hat das mit der in Niedersachsen dann mit den Kosten verrechnet. Es hieß wohl vom Einwohnermeldeamt blos, die Fahrschulen sollen sich wegen dem Geld einigen. Ihr Hauptwohnsitz ist auch in Niedersachsen.
    Also probiere es einfach.
    Viele Grüße
    Andrea

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