Fahrschule und Umzug

  • Fahrschule und Umzug
     Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Ich habe in der Stadt A im Januar mit der Fahrschule angefangen. Ich ziehe demnächst in Stadt B, werde aber meine Fahrschule in Stadt A weitermachen. Wie läuft das mit der Ummeldung, da ich ja dann meinen Wohnsitz in Stadt A aufgebe und in Stadt B verlagere? In den Unterlagen, die ans Straßenverkehrsamt usw. gegangen sind, steht ja noch die Adresse der Stadt A. An wen muss ich die Änderung schicken und könnte es da zu Problemen kommen?
  • Thema
    Re: Fahrschule und Umzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    >Ich habe in der Stadt A im Januar mit der Fahrschule angefangen. Ich ziehe demnächst in Stadt B, werde aber meine Fahrschule in Stadt A weitermachen. Wie läuft das mit der Ummeldung, da ich ja dann meinen Wohnsitz in Stadt A aufgebe und in Stadt B verlagere? In den Unterlagen, die ans Straßenverkehrsamt usw. gegangen sind, steht ja noch die Adresse der Stadt A. An wen muss ich die Änderung schicken und könnte es da zu Problemen kommen?

    Bin auch umgezogen und trotzdem bei meiner alten Fahrschule in der alten Stadt geblieben. Habe mich lediglich beim Bürgeramt umgemeldet (Adresse geändert), mehr nicht. Auf Deinem Führerschein steht ja schliesslich auch keine Adresse...
    >

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule und Umzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    >>Ich habe in der Stadt A im Januar mit der Fahrschule angefangen. Ich ziehe demnächst in Stadt B, werde aber meine Fahrschule in Stadt A weitermachen. Wie läuft das mit der Ummeldung, da ich ja dann meinen Wohnsitz in Stadt A aufgebe und in Stadt B verlagere? In den Unterlagen, die ans Straßenverkehrsamt usw. gegangen sind, steht ja noch die Adresse der Stadt A. An wen muss ich die Änderung schicken und könnte es da zu Problemen kommen?
    >
    >Bin auch umgezogen und trotzdem bei meiner alten Fahrschule in der alten Stadt geblieben. Habe mich lediglich beim Bürgeramt umgemeldet (Adresse geändert), mehr nicht. Auf Deinem Führerschein steht ja schliesslich auch keine Adresse...
    >>

    Wenn es entfernungsmässig keine Schwierigkeit ist, dann mach die Ausbildung ganz normal zu Ende! Es kräht kein Hahn danach, wenn Du zwischenzeitlich umziehst.
    Ansonsten müsstest Du auf dem Amt einen neuen Antrag stellen, nochmal Gebühren zahlen und eventuell auch die Fahrschule wechseln. (=weitere Kosten)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule und Umzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    Du musst das der Fahrschule melden. Ist aber mit Sicherheit schon geschehen wenn du bei der Fahrschule bleibst, oder? Auf dem Führerschein steht zwar keine Adresse, aber du musst doch registriert sein. Ist doch logisch!

    Wenn du das nicht meldest kannst du nämlich noch Problem bekommen.

    Bis dann,

    Marcel

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule und Umzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    Bis jetzt ha ich der Fahrschule noch nichts gemeldet. Ziehe ja auch erst im April um.
    Muss ich dabei noch irgendwas beachten oder reicht es, das der Fahrschule zu melden und sich beim Bürgerbüro umzumelden?

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