Fahrschulwechsel

  • Fahrschulwechsel
     bebeling
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    hallo erstmal, also :

    ich habe vor einem Jahr die Fahrschule verlassen nachdem ich eigentlich schon so gut wie fertig war. ich habe die theorie fertig gehabt, alle sonderfahrten und auch ca 24 übungsfahrten gemacht.
    das ist jetzt etwas über ein jahr her. das ich die theorie nochmal machen muss ist klar. da ich aber in einer anderen fahrschule weitermache und diese mir mitteilte ich könne die nachweise über geleistete stunden von meiner alten fahrschule mitbringen und somit um die sonderfahrten usw. herumkommen.
    soviel zum sachverhalt und nun die Frage:

    wie lange muss meine alte Fahrschule die Unterlagen von mir im system behalten bzw. meine Akten und unterschriebenen fahrstunden behalten? ist die chance gut das die unterlagen noch da sind oder misten die Fahrschulen regelmäßig fahrschüler aus? ich bin nicht zum abmelden dort gewesen und habe nichts dergleichen unterschrieben. die anmeldung ist schon ca 2 jahre her, war aber etwa vor einem jahr das letzte mal da.
    bitte keine fragen wieso und weshalb ichs nicht fertig gemacht habe. die höre ich oft genug. meißtens haben unzufriedenheit und finanzielle mittel eine große rolle gespielt. unlust ist auch ein wichtiger faktor bei mir.

    danke für die reichlichen, fachlichen antworten, ;-)
    benni
  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Hi,
    kann dich beruhigen.

    Die Aufbewahrungspflichen sind länger :-)
    Schnell zu altes FS hin, die müssen lauf Richtlinen deine Sachennoch da haben.

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      bebeling
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    danke für die schnelle antwort! das beruhigt mich doch schonmal sehr!
    so geht das alles doch viel schneller als ich dachte.

    danke

    benni

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      nette
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Hi,
    >kann dich beruhigen.
    >
    >Die Aufbewahrungspflichen sind länger :-)
    >Schnell zu altes FS hin, die müssen lauf Richtlinen deine Sachennoch da haben.

    wie lange hebt denn eine fahrschule alles so auf?
    >
    >Gruß
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Hallo Benni,

    du musst einen neuen Führerscheinantrag stellen und damit sind (zumindest in Bayern) die alten Theorieunterrichte und Sonderfahrten verfallen. Du musst also die komplette Ausbildung noch einmal machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      bebeling
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Hallo Benni,
    >
    >du musst einen neuen Führerscheinantrag stellen und damit sind (zumindest in Bayern) die alten Theorieunterrichte und Sonderfahrten verfallen. Du musst also die komplette Ausbildung noch einmal machen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    tja also was denn jetzt?
    ich komme aus niedersachsen. wieso neuen führerscheinantrag? also ich war gestern in einer fahrschule in hannover und der frau habe ich auch alles genau erklärt. sie wusste sehr genau bescheid und sagte wenn ich meine unterlagen mitbringe geht das so alles gut. frage ist ja nur wie lange die unterlagen aufbewahrt werden...

    benni

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Sorry Kirsten,

    aber die Aufbewahrungspflich hier in Hessen sind 3JAhre, wen nich es richtig im Kopf hab, minimum aber 2 nach Abschluss bzw Ende der Ausbildung bei Abbruch..

    Deshalb müßten die Unterlagen noch da sein.

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    es sind 4 jahre nach dem jahr in dem der unterricht beendet wurde, steht so im FahrlehrerGesetz.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      bebeling
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >es sind 4 jahre nach dem jahr in dem der unterricht beendet wurde, steht so im FahrlehrerGesetz.
    >
    >holger

    das hört sich nach einer klaren aussage an ;-)
    schön,schön

    thx, benni

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Hallo Wolfe,

    ich habe nichts über die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen gesagt! Bei uns (München) gilt, dass mit dem Ablauf des Prüfauftrags auch alle Unterrichte und Sonderfahrten verfallen. Das bedeutet neuer Antrag und die Ausbildung noch einmal komplett von vorne.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    Hi Kirsten,

    auch wenn viele Uhren in Bayern anders ticken:

    hast du mir da mal schriftliche Anweisungen dazu?

    Egal wo ich schau, find ich dazu nix.

    Was hat der Prüfauftrag mit der Gültigkeit der Theoriestunden zu tun.

    Mal wieder etwas über bayrische Regelungen kopfschüttelnd dasitz

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Hallo Benni,
    >
    >du musst einen neuen Führerscheinantrag stellen und damit sind (zumindest in Bayern) die alten Theorieunterrichte und Sonderfahrten verfallen. Du musst also die komplette Ausbildung noch einmal machen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    @Kirsten: Komme auch aus Bayern.. Bei uns ist es aber so, dass Theorieprüfung 1 Jahr gültig ist. Die Theoriestunden und auch Sonderfahrten allerdings 2 Jahre (Geltend ist das Datum auf der Ausbildungsbescheinigung). Auch wenn ein neuer Antrag gestellt werden muss (da schon älter als 2 Jahre), gilt für die neue Theorieprüfung das Datum auf der Ausbildungsbescheinigung, das nicht älter als 2 Jahre sein darf.

    Ist es in Südbayern anders??

    Gruß, Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Es KANN NICHT anders sein! Bundesrecht steht nun mal über Landesrecht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Es KANN NICHT anders sein! Bundesrecht steht nun mal über Landesrecht.

    Führerschein ist aber Landesrecht, d.h. jedes Bundesland darf ergänzend zu den Bundesgesetzen Vorschriften erlassen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    @Kirsten:
    Aber Nordbayern und Südbayern ist nun doch ein und das selbe Bundesland (OKOK! Wir Franken wollen immer selbstständig sein, sind es aber noch nicht).
    Ist es wirklich bei Euch so, dass in dem Moment, wo der Führerscheinantrag abläuft auch alle Theoriestunden verfallen sind????
    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    >Ist es wirklich bei Euch so, dass in dem Moment, wo der Führerscheinantrag abläuft auch alle Theoriestunden verfallen sind????

    Ja, und das wird auch von der Fahrschulüberwachung überprüft. Allerding dauert es nicht lange, die Theorieunterrichte neu zu machen - ich schaffe 14 Unterschriften locker in 2 Minuten ;-))
    Bei uns ist es auch so, dass jede einzelne Theoriestunde bzw. Sonderfahrt am Tag der Prüfung nicht älter als 2 Jahre sein darf. Es zählt also nicht das Datum der Ausbildungsbescheinigung.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text

    >Führerschein ist aber Landesrecht, d.h. jedes Bundesland darf ergänzend zu den Bundesgesetzen Vorschriften erlassen.

    ++++
    @Bettina:
    Na, das würde ich ja gern mal sehen! Wäre interessant zu sehen, was passiert, wenn man Klage einreicht......
    Unser Führerscheinrecht ist ja nichtmal in allen Belangen reines Bundesrecht, sondern unterliegt dem Europarecht......!

    @Kirsten:
    Und auch das glaub ich nicht, zumal das für den Prüfer ja nichtmal ersichtlich ist!

    Könntet Ihr beiden so freundlich sein, und mir die Gesetzesgrundlagen dafür raussuchen?
    Danke!

    greetz aus dem Trubel der Hamburger Harley Days...
    kaydee

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >@Bettina:
    >Na, das würde ich ja gern mal sehen! Wäre interessant zu sehen, was passiert, wenn man Klage einreicht......
    >Unser Führerscheinrecht ist ja nichtmal in allen Belangen reines Bundesrecht, sondern unterliegt dem Europarecht......!
    >
    Hallo!
    Na, da bin ich heut doch glatt noch mal zum Tüv und aufs Amt gegangen.
    Ergo: Wenn ein Fahrschüler von einer anderen Fahrschule kommt, muss man sich auf das Datum der Ausbildungsbescheinigung verlassen.
    (Dieses gilt 2 Jahre!)
    Hat man selbst einen "ewigen" Fahrschüler, so sind die Theorieunterrichte 2 Jahre gültig. Aber den Antrag darf er zwischenzeitlich ruhig nochmal verlängern lassen.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text

    >Hat man selbst einen "ewigen" Fahrschüler, so sind die Theorieunterrichte 2 Jahre gültig. Aber den Antrag darf er zwischenzeitlich ruhig nochmal verlängern lassen.
    >
    ++++
    Und genau DAS bezweifel ich und würde gern wissen in welchem Gesetz das steht! Wäre ja eine absolute Ungleichheit! Der eine hat vielleicht dann fast vier Jahre seit seinen Sonderfahrten hinter sich, während der nächste nur zwei haben darf??? Wäre ein perfektes Argument in so einem Augenblick die FS zu wechseln!

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text

    >Und genau DAS bezweifel ich und würde gern wissen in welchem Gesetz das steht! Wäre ja eine absolute Ungleichheit! Der eine hat vielleicht dann fast vier Jahre seit seinen Sonderfahrten hinter sich, während der nächste nur zwei haben darf??? Wäre ein perfektes Argument in so einem Augenblick die FS zu wechseln!
    >
    >greetz

    Und wie will ich das kontrollieren, wenn ein FS zu mir kommt mit einer Ausbildungsbescheinigung??
    Ich muss mich darauf verlassen, was der Kollege unterschrieben hat.
    Wenn bei mir die Überwachung kommt, zeig ich nur die Ausbildungsbescheinigung. Was soll ich sonst von einem Kollegen als "Beweis" verlangen??
    Wie handhabt Ihr das??

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >
    >>Hat man selbst einen "ewigen" Fahrschüler, so sind die Theorieunterrichte 2 Jahre gültig. Aber den Antrag darf er zwischenzeitlich ruhig nochmal verlängern lassen.

    Moment: Schon wieder falsch verstanden:
    Wenn jetzt jemand im Januar 05 kommt, um sich zum Führerschein anzumelden und stellt auch gleich seinen Antrag dann ist dieser bis sagen wir mal Februar 07 gültig.

    Jetzt kommt er aber erst im Herbst 05 zu den Theorieunterrichten.
    So läuft zuerst sein Antrag ab, bevor seine Unterrichtseinheiten verfallen. Beides gilt 2 Jahre!
    Also kann er nochmal den Antrag verlängern lassen und hat dann noch Zeit seine Prüfung zu machen.

    Oder wie ist es bei Euch???

    LG Bettina

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