ich möchte gerne wissen ob man einen Fahrschulwechsel beim Bürgeramt melden muss. Bei der Anmeldung für den Führerschein musste man ja die Fahrschule bei der man ist angeben.
Vielen Dank im voraus.
Thema
Re: Fahrschulwechsel
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 14. Februar 2014
Text
Die Formalitäten erledigt die Folgefahrschule für dich.
> >Muss man neue Gebühren bezahlen wenn sich bei dem Wechsel auch die Prüfungseinrichtung (DEKRA/TÜV) ändert? - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Normalerweise nicht. Es sei denn, die Prüfung ist bereits bestellt und fällt jetzt aus weil du wegziehst.
Ich widerspreche dir ungern, @Manne, aber meine Erfahrung deckt sich mit dem was bei FS-123 zu lesen ist. Nämlich: Zusätzlich fällt eine Gebühr für 23 Euro an, die an den TÜV entrichtet werden muss. Diese Gebühr nimmt der TÜV für den Wechsel der Fahrschule.
> >Zusätzlich fällt eine Gebühr für 23 Euro an ...
Sorry, ich zitierte -was den Betrag angeht- wohl einen älteren Beitrag. Ein neuerer spricht von zur Zeit 29,16 €. Quelle: http://www.ricos-fahrschule.de/Seite22.html
> >Zusätzlich fällt eine Gebühr für 23 Euro an, die an den TÜV entrichtet werden muss. Diese Gebühr nimmt der TÜV für den Wechsel der Fahrschule. > > Oh, also der Wechsel soll vom TÜV zur DEKRA erfolgen.