Fahrstreifenbegrenzung überfahren!?

  • Fahrstreifenbegrenzung überfahren!?
     M.A.S.
      schrieb am Montag, 11. Juli 2016
    Hallo,

    ich beschäftige mich gerade ein wenig mit den theoretischen Fragen und mir ist folgende Frage unklar:

    Eine Fahrstreifenbegrenzung trennt ja die eine Fahrbahnseite von der anderen. Ich weiß, dass diese nicht überquert werden darf.
    Doch wie sieht es beispielsweise aus, wenn auf meiner Fahrbahnseite Wild auftaucht (Reh, Wildschwein etc), die Gegenfahrbahn frei ist und ich ausweichen könnte. Dürfte ich in diesen Fall die Fahrstreifenbegrenzung überqueren oder ist dieses auf Kosten des Tieres auch dann nicht erlaubt?

    LG
  • Thema
    Re: Fahrstreifenbegrenzung überfahren!?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2016
    Text
    >Eine Fahrstreifenbegrenzung trennt ja die eine Fahrbahnseite von der anderen. Ich weiß, dass diese nicht überquert werden darf.

    Soweit richtig.


    >Doch wie sieht es beispielsweise aus, wenn auf meiner Fahrbahnseite Wild auftaucht (Reh, Wildschwein etc), die Gegenfahrbahn frei ist und ich ausweichen könnte. Dürfte ich in diesen Fall die Fahrstreifenbegrenzung überqueren oder ist dieses auf Kosten des Tieres auch dann nicht erlaubt?

    Falls das in der Fahrschule nicht thematisiert oder nicht ausreichend deutlich wurde: Du weichst Tieren nicht aus. Punkt. Das muss man für sich selbst im Vorfeld klären, denn sonst trifft man im Ernstfall die falsche Entscheidung. Die Streichelzoo-Fraktion jammert bei diesem Thema immer, aber die Fakten sprechen für sich: Kein Frontalaufprall mit Tieren ist auch nur annähernd so schlimm wie ein missglücktes Ausweichmanöver. Du wärst übrigens auch nicht der erste, der das Tier dann auf dem Ausweichweg überfährt.

    Dazu kommt noch das erhebliche Risiko, beim Ausweichen andere menschliche(!) Verkehrsteilnehmer zu gefährden, z.B. ein Fahrzeug, das dich gerade überholt oder unbeleuchteten Gegenverkehr. Es ist ganz einfach: Wenn die Zeit reicht, um ein sicheres, koordiniertes Ausweichmanöver zu fahren, reicht es auch für eine ganz normale Bremsung. Ausweichen ist für Situationen mit Fremd- oder Selbstgefährdung, also z.B. gegenüber Fußgängern und als Motorradfahrer vor harten Hindernissen.


    So, zurück zur Fahrstreifenbegrenzung: In der Theorie ist die einzige Ausnahme der Notstand. In der Praxis begegnet dir am ehesten die Situation, dass du an einem Falschparker nicht vorbei kommst, ohne die Linie zu überfahren. Dann fährt man vorsichtig, langsam und mit größter Aufmerksamkeit so weit über die Linie, wie das notwendig ist. Theoretisch betrachtet ist noch nicht einmal das erlaubt ...

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