>>>Ich habe da mal eine Frage. Ist es in Deutschland verboten, mit den Eltern oder sonst wem, der natürlich fahren kann, auf öffentlichen Plätzen und Strassen zu fahren resp. zu üben?
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>>Ja, das ist es. Und zwar verflixt streng verboten ;o).
>>Die einzige Möglichkeit das legal zu machen sind Verkehrsübungsplätze. Dort kann der jugendliche "Nicht-FS-Besitzer" gegen Benutzungsgebühr- ein kleines Gelände durchfahren auf denen Straßenführungen, Schilder, Hügel, Parklücken usw simuliert sind. Der erfahrene Fahrer ist dann auf dem Beifahrersitz.
>>Schon ein Parkplatz eines Discounters mit geschlossener Schranke -so hat mir die Polizei mitgeteilt- wäre öffentlicher Verkehrsraum, wenn es einem Kind gelingen könnte die Schranke mit dem Gokart zu unterfahren :o(.
>>So war es bei mir, als ich mich Sonntags mit dem Motorrad zu einem beschrankten Kundenparkplatz der Lidlkette bringen lassen wolllte um dort zu lernen. Und das, obwohl die Genehmigung des Filialleiters vorlag.
>>
>>Die Regelung ist also sehr sehr streng.
>>Sowohl dem Übenden, wie auch seinem Begleiter drohen empfindliche Strafen, wenn sie erwischt werden.
>>
>>Wie läuft das denn dann bei euch?
>>Kennzeichnet ihr die Fahrzeuge?
>>Hat der Beifahrer Pedale?
>>Muss ein Ausbildungsvertrag bei einer Fahrschule vorliegen?
>>Ist echt interessant mal über die Landesgrenze zu schauen. Danke für dein Post.
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>Hallo Peg
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>Danke für deine Antwort.
>Es wundert mich echt, dass dies bei euch so streng gehandhabt wird.
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>In der Schweiz ist es so, dass jeder Fahrschüler mit seinen Eltern, Freunden oder auch Geschwister fahren darf, sobald der Beifahrer das 23.Lebensjahr erreicht hat und seit mindestens 3 Jahren selbst den Führerschein besitzt. Man darf mit diesem Beifahrer überall fahren, sei es auf der Autobahn oder auf irgendeinem Parkplatz.
>Der Beifahrer hat keine Pedale, man übt einfach mit dem privaten Auto. Das Auto muss allerdings hinten mit einem "L-Schild" für Lernfahrer gekennzeichnet sein, damit die anderen Verkehrsteilnehmer wissen, dass man vielleicht ein bisschen mehr Abstand halten sollte.
>Ein Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule muss nicht abgeschlossen werden.
>Hier raten die Fahrlehrer sogar, sooft wie möglich auch privat fahren zu gehen um das Geübte umzusetzen.
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>Bei mir war es beispielsweise so, dass ich meistens mit meinem Stiefvater privat gefahren bin. Er ist dann auch sooft wie möglich mit in die Fahrstunde gekommen um zu sehen, wie ich bestimmte Dinge lerne um mir dann keine falschen Sachen zu zeigen, sondern damit ich es dann auch privat wirklich so üben kann, wie es mir in der Fahrstunde gezeigt wurde.
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>Wie oben schon geschrieben, hat mir persönlich das sehr geholfen. Mein Stiefvater hat mich auch oft von der Arbeit abgeholt und ich bin dann nach Hause gefahren. Meiner Meinung nach gibt das viel mehr Routine als nur in der Fahrstunde zu fahren.
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>Mir ist beim lesen dieses Forums sowieso aufgefallen, dass es viele wesentliche Unterschiede zu Deutschland und der Schweiz gibt, jedenfalls was das Fahren angeht:). Bei uns ist der Fahrlehrer beispielsweise bei der Prüfung nicht mit dabei. Nur der Prüfer sitzt im Auto und zwar vorne neben dem Fahrschüler.
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>Ebenfalls läuft es hier anders, wenn man die Praktischen Prüfungen versiebt: Man kann eine praktische Prüfung dreimal absolvieren. Allerdings müssen in dieser Zeit zwischen den Prüfungen immer Ausbildungsberichte angefertigt werden, dass heisst, der Fahrlehrer muss genau festhalten, was in dieser Zeit mit dem Fahrschüler noch geübt wurde. Wenn der Fahrschüler schliesslich das dritte Mal durch die Prüfung gerasselt ist, muss er all seine Papiere abgeben, kriegt dann eine Sperre von 2 Jahren aufgebrummt und muss mit Allem, Theorie ect. noch einmal von Vorne beginnen. Dies ist bei uns relativ streng.
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>Ebenfalls haben wir in der Schweiz keinen Theorieunterricht. Da bin ich zwar nic
