Fahrstunden

  • Fahrstunden
     Release
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Hallo,

    bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.

    Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.

    Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?

    Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?

    Gruß,
    Brandy1-1
  • Thema
    Re: Fahrstunden
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.
    >
    >Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.
    >
    >Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?
    >
    >Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?
    >
    >Gruß,
    >Brandy1-1


    *************************************************************

    ... und warum hat er das jetzt als RE:: FAHRSTUNDEN gesetzt???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >... und warum hat er das jetzt als RE:: FAHRSTUNDEN gesetzt???

    Ich vermute, dass passiert immer dann, wenn man waehrend des Schreibens der Antwort mal kurz vom Forumserver getrennt wird (das wird man nicht immer bemerken).
    Dieses Risiko kann man minimieren, indem man die Antwort z.B. im Editor schreibt und erst wenn man fertig ist den Link "Auf diesen Beitrag antworten" bzw. "Diese Antwort kommentieren" anklickt. Nun kann man ueber die Zwischenablage (kopieren/einfuegen) die Antwort einfuegen. Jetzt nur noch Name und e-mail in die entsprechenden Felder eintragen und abschicken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >>... und warum hat er das jetzt als RE:: FAHRSTUNDEN gesetzt???
    >
    >Ich vermute, dass passiert immer dann, wenn man waehrend des Schreibens der Antwort mal kurz vom Forumserver getrennt wird (das wird man nicht immer bemerken).
    >Dieses Risiko kann man minimieren, indem man die Antwort z.B. im Editor schreibt und erst wenn man fertig ist den Link "Auf diesen Beitrag antworten" bzw. "Diese Antwort kommentieren" anklickt. Nun kann man ueber die Zwischenablage (kopieren/einfuegen) die Antwort einfuegen. Jetzt nur noch Name und e-mail in die entsprechenden Felder eintragen und abschicken.

    ***************************************************************

    danke für die aufkärung.
    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrstunden
    Autor
      der fahr Micha
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.
    >
    >Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.
    >
    >Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?
    >
    >Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?
    >
    >Gruß,
    >Brandy1-1
    Für dich ist es im Prinzip egal, wichtig ist, dass er zur Prüfung die Std. nachweisen kann! Must du denn nach der Std einen Tagesnachweis unterschreiben oder nicht? Aber meinst du nicht, das der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat 12 Sonderfahrten vorzuschreiben! Es müssen 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten absolviert werden! Bei den ersten beiden sind auch jeweils eine 90 min Tour vorgeschrieben! Falls du also nur 45 min Fahrten gemacht hast, habt ihr wohl ein Problem!
    Zu der anderen Frage: Das letztere trifft zu! Du hast nach der bestandenen Theorie ein Jahr zeit und kannst mehrmals wiederholen(wenn´s denn sein muss! :-))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 25. Oktober 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.
    >>
    >>Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.
    >>
    >>Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?
    >>
    >>Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?
    >>
    >>Gruß,
    >>Brandy1-1
    >Für dich ist es im Prinzip egal, wichtig ist, dass er zur Prüfung die Std. nachweisen kann! Must du denn nach der Std einen Tagesnachweis unterschreiben oder nicht? Aber meinst du nicht, das der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat 12 Sonderfahrten vorzuschreiben! Es müssen 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten absolviert werden! Bei den ersten beiden sind auch jeweils eine 90 min Tour vorgeschrieben! Falls du also nur 45 min Fahrten gemacht hast, habt ihr wohl ein Problem!
    >Zu der anderen Frage: Das letztere trifft zu! Du hast nach der bestandenen Theorie ein Jahr zeit und kannst mehrmals wiederholen(wenn´s denn sein muss! :-))


    Hallo Release,

    der von dir geschilderte Ablauf der Sonderfahrten ist völlig unzulässig und sowohl Fahrlehrer, als auch Fahrschüler machen sich strafbar. Darüberhinaus kann eine Fahrerlaubnis, nach grobem Verstoß gegen die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wieder entzogen werden. Dies müßte dein Fahrlehrer aber wissen!

    Google mal: FahrschAusbO - dann Anlage 7.2. Dort findest du die Ausbildungsbescheinigung im Wortlaut, die Fahrlehrer und Fahrschüler unterschreiben müssen. Kannst du das mit gutem Gewissen?

    Wieviel Stunden dort jeweils eingetragen sein müssen, hat mein Vorredner/schreiber bereits kundgetan.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      -.-
      schrieb am Mittwoch, 2. November 2005
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.
    >>>
    >>>Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.
    >>>
    >>>Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?
    >>>
    >>>Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?
    >>>
    >>>Gruß,
    >>>Brandy1-1
    >>Für dich ist es im Prinzip egal, wichtig ist, dass er zur Prüfung die Std. nachweisen kann! Must du denn nach der Std einen Tagesnachweis unterschreiben oder nicht? Aber meinst du nicht, das der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat 12 Sonderfahrten vorzuschreiben! Es müssen 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten absolviert werden! Bei den ersten beiden sind auch jeweils eine 90 min Tour vorgeschrieben! Falls du also nur 45 min Fahrten gemacht hast, habt ihr wohl ein Problem!
    >>Zu der anderen Frage: Das letztere trifft zu! Du hast nach der bestandenen Theorie ein Jahr zeit und kannst mehrmals wiederholen(wenn´s denn sein muss! :-))
    >
    >
    >Hallo Release,
    >
    >der von dir geschilderte Ablauf der Sonderfahrten ist völlig unzulässig und sowohl Fahrlehrer, als auch Fahrschüler machen sich strafbar. Darüberhinaus kann eine Fahrerlaubnis, nach grobem Verstoß gegen die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wieder entzogen werden. Dies müßte dein Fahrlehrer aber wissen!
    >
    >Google mal: FahrschAusbO - dann Anlage 7.2. Dort findest du die Ausbildungsbescheinigung im Wortlaut, die Fahrlehrer und Fahrschüler unterschreiben müssen. Kannst du das mit gutem Gewissen?
    >
    >Wieviel Stunden dort jeweils eingetragen sein müssen, hat mein Vorredner/schreiber bereits kundgetan.
    >
    >Gruß
    >Gustav


    Seht des mal bitte alles net so eng!! Wenn der FL noch 15 in der Stadt und dann erst mit Überland anfängt!
    Obs etz rechtlich anders sein müsste weiß ich net...
    ...aber beweisen kanns auf JEDEN FALL keiner!!

    Bei mir selbst ist es auch so, dass wir so zu sagen Stadt und Überland kombinieren!

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 2. November 2005
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>
    >>>>bei meiner Fahrschule ist es so, dass normale Fahrstunden und Sonderfahrten das Gleiche kosten.
    >>>>
    >>>>Es gibt keine separate Ansage von meinem Fahrlehrer, dass wir heute Sonderfahrten machen. Er sagt, wir fahren in jeder Fahrstunde immer ein bisschen von allem, daher sagt er es nicht vorher an. Und wenn ich "reif" bin für die Prüfung, dann meldet er mich an.
    >>>>
    >>>>Ist das ok so oder muss ich genau wissen, wieviele Sonderfahrten ich bisher gemacht habe?
    >>>>
    >>>>Noch eine andere Frage: Muss man nach 3-maligem Nichtbestehen der Praktischen Prüfung alle Unterlagen wie Sehtest, Führerscheinantrag etc. nochmal abgeben oder nur wenn das eine Jahr nach Ablauf der Theorieprüfung abgelaufen ist?
    >>>>
    >>>>Gruß,
    >>>>Brandy1-1
    >>>Für dich ist es im Prinzip egal, wichtig ist, dass er zur Prüfung die Std. nachweisen kann! Must du denn nach der Std einen Tagesnachweis unterschreiben oder nicht? Aber meinst du nicht, das der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat 12 Sonderfahrten vorzuschreiben! Es müssen 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten absolviert werden! Bei den ersten beiden sind auch jeweils eine 90 min Tour vorgeschrieben! Falls du also nur 45 min Fahrten gemacht hast, habt ihr wohl ein Problem!
    >>>Zu der anderen Frage: Das letztere trifft zu! Du hast nach der bestandenen Theorie ein Jahr zeit und kannst mehrmals wiederholen(wenn´s denn sein muss! :-))
    >>
    >>
    >>Hallo Release,
    >>
    >>der von dir geschilderte Ablauf der Sonderfahrten ist völlig unzulässig und sowohl Fahrlehrer, als auch Fahrschüler machen sich strafbar. Darüberhinaus kann eine Fahrerlaubnis, nach grobem Verstoß gegen die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wieder entzogen werden. Dies müßte dein Fahrlehrer aber wissen!
    >>
    >>Google mal: FahrschAusbO - dann Anlage 7.2. Dort findest du die Ausbildungsbescheinigung im Wortlaut, die Fahrlehrer und Fahrschüler unterschreiben müssen. Kannst du das mit gutem Gewissen?
    >>
    >>Wieviel Stunden dort jeweils eingetragen sein müssen, hat mein Vorredner/schreiber bereits kundgetan.
    >>
    >>Gruß
    >>Gustav
    >
    >
    >Seht des mal bitte alles net so eng!! Wenn der FL noch 15 in der Stadt und dann erst mit Überland anfängt!
    >Obs etz rechtlich anders sein müsste weiß ich net...
    >...aber beweisen kanns auf JEDEN FALL keiner!!
    >
    >Bei mir selbst ist es auch so, dass wir so zu sagen Stadt und Überland kombinieren!
    >
    >Gruß

    Frage an den Autor -.-:
    Was willst du uns mit deinem Beitrag überhaupt sagen? Die einzige verständliche Aussage von dir:" Bei mir selbst ist das auch so". Ach so! Und deshalb ist das wohl dann auch in Ordnung.

    Ohje-ohje
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrstunden
    Autor
      IceBaze
      schrieb am Mittwoch, 2. November 2005
    Text
    Ich wollte mal fragen wie teuer ein roller Führeschein für ein 50 und 80ccm³ und noch ne frage kann man mit 16 jahren 125 ccm³ Füreschein machen
    ---------------------------------------------------------------------
    Ich würde mich freuen auf eine Antwort
    ---------------------------------------------------------------------Mit freundlichen Grüßen
    von Icebaz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 2. November 2005
    Text
    >Ich wollte mal fragen wie teuer ein roller Führeschein für ein 50 und 80ccm³ und noch ne frage kann man mit 16 jahren 125 ccm³ Füreschein machen
    >---------------------------------------------------------------------
    >Ich würde mich freuen auf eine Antwort
    >---------------------------------------------------------------------Mit freundlichen Grüßen
    >von Icebaz

    *****************************************************************
    hi,
    mit 16 kannst klasse m (moped/roller 50ccm,45 km/h) oder klasse a1 (125ccm,80km/h) machen.klasse m ist billiger als klasse a1. was es genau kostet, muss du bei einer fs in deiner nähe erfragen.
    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrstunden
    Autor
      IceBaze
      schrieb am Mittwoch, 2. November 2005
    Text
    >*****************************************************************
    >hi,
    >mit 16 kannst klasse m (moped/roller 50ccm,45 km/h) oder klasse a1 (125ccm,80km/h) machen.klasse m ist billiger als klasse a1. was es genau kostet, muss du bei einer fs in deiner nähe erfragen.
    >holger

    Jo danke

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  • Thema
    Re: Fahrstunden
    Autor
      carrii
      schrieb am Freitag, 4. November 2005
    Text
    Also bei meiner Fahrschule gab es auch keinen Aufpreis auf die Sonderstunden und teilweise war ich auch verwirrt ob des jetzt eine war oder nicht, aber frag halt einfach nach.

    Auch wenn du immer mal wieder Autobahn, ... fährst, wird dir dein Fahrlehrer die Sonderstunden eintragen.
    Ich hab z.B. nur 2 Nachtfahrten gemacht, was zwar nicht ganz okay ist, aber ich hab di Prüfung trotzdem bestanden und komm auch jetzt ganz gut klar.

    Woher kommst du?

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