Fahrstunden vor der Theorieprüfung

  • Fahrstunden vor der Theorieprüfung
     Ihsan
      schrieb am Dienstag, 27. August 2019
    Mein Fahrlehrer sagte, dass ich zuerst 5 Fahrstunden nehmen muss, bevor ich die Theorieprüfung ablegen kann. Er sagte auch, dass diese Fahrstunden nicht zu den 12 Pflichtstunden zählen. Er sei strafbar, wenn es nicht so gemacht werde, behauptete er!
    Ist das richtig? Oder er will mir so viele Fahrstunden wie möglich geben, damit er mehr Geld bekommt?
    Was sagt das Gesetz diesbezüglich?
    Danke im Voraus!
  • Thema
    Re: Fahrstunden vor der Theorieprüfung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 27. August 2019
    Text
    Hi,

    >Mein Fahrlehrer sagte, dass ich zuerst 5 Fahrstunden nehmen muss, bevor ich die Theorieprüfung ablegen kann.

    Müssen nicht, aber besser wegen Verzahnung von Theorie und Praxis.

    >Er sagte auch, dass diese Fahrstunden nicht zu den 12 Pflichtstunden zählen. Er sei strafbar, wenn es nicht so gemacht werde, behauptete er!

    Du weisst schon, was diese 12 besonderen Ausbildungsfahrten sind?
    Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt

    Und diese besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst am Ende deiner Ausbildung sein.

    Also hat er mit dieser Aussage völlig recht und macht es korrekt.
    Oder soll er in der 1. FAhrstunde mit dir auf die Autobahn?

    >Ist das richtig? Oder er will mir so viele Fahrstunden wie möglich geben, damit er mehr Geld bekommt?

    Warum habt ihr immer Angst, dass wir möglichst viele Fahrstunden machen wollen?
    Ich bin über jede Fahrstunde froh, die ich nicht brauche.
    Ich möchte nicht rund um die Uhr in meinem Auto leben?

    >Was sagt das Gesetz diesbezüglich?

    Gesetze, die dafür in Frage kommen, kannst du alle im Internet finden.

    HAuptsächlich die FAhrschülerausbildungsordnung

    >Danke im Voraus!

    Bitte
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden vor der Theorieprüfung
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 28. August 2019
    Text
    >Hi,

    Hallo

    >>Mein Fahrlehrer sagte, dass ich zuerst 5 Fahrstunden nehmen muss, bevor ich die Theorieprüfung ablegen kann. (Er sagte auch, dass diese Fahrstunden nicht zu den 12 Pflichtstunden zählen.) Es sei strafbar, wenn es nicht so gemacht werde, behauptete er!
    >
    >Du weisst schon, was diese 12 besonderen Ausbildungsfahrten sind?
    >Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt
    >
    >Und diese besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst am Ende deiner Ausbildung sein.
    >
    >Also hat er mit dieser Aussage völlig recht und macht es korrekt.

    Vielleicht ist das mit dem strafbar auch auf den Satz, dass er vor der Theorieprüfung 5 Fahrstunden nehmen muss bezogen... Dann ist die Aussage nicht korrekt, dass es strafbar ist, wenn er nicht erst 5 Fahrstunden vor der Theorieprüfung nimmt...

    Ich hatte vor der Theorieprüfung nur 2 fahrstunden und niemand hat mich deshalb zusammengeschissen....

    Dass die Sonderfahrten erst relativ am Ende der Ausbildung kommen dürfen, ist aber wahr.

    >Bitte
    >Wolfe

    Gruß
    Rebecca
    Führerscheinbesitzerin seit 31.08.18

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrstunden vor der Theorieprüfung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 28. August 2019
    Text
    Hi Rebecca,

    es gibt in der Fahrschülerausbildungsordnung nen Passus:

    § 2 Art und Umfang der Ausbildung
    (1) Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden.

    Wird von der Überwachungsbehörde so ausgelegt, dass Theorie und Praxis verzahnt werden sollen.
    Deshalb sollte man am Ende der Theo bereits mit fahren anfangen, um das theoretisch gelernte in der Praxis umzusetzen.

    Aber eine konkrete Stundenanzahl gibts nicht, die vorher gemacht werden *müssen*

    Wolfe

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