Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen

  • Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
     Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Hallo zusammen,
    habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.

    Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?

    Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.



    Schönes WE übrigens!
  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen,
    >habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >
    >Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >
    >Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >
    >
    >
    >Schönes WE übrigens!
    >
    Es ist der Tat so,es ist fahren ohne Führerschein.
    Erst mit Aushändigung des Führerscheins, darft Du fahren.
    Alsofahr liebermit dem Bus dort hin.
    Gruß Hans FL

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  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen,
    >habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >
    >Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >
    >Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >
    >
    >
    >Schönes WE übrigens!
    >In einem Schulbus ist immer was los und das Geschwall der Kiddys daran gewöhnt man sich immer. Aber du kannst ja auch mit den Rollschuhen fahren, falls du das kannst! Auch schönes WE!!!!!

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  • Thema
    Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    Hmm jetzt stehen sich 2 Antworten gegenüber (die Inliner Antwort ignoriere ich einfach mal). Kennt vlt. jemand eine Rechtsgrundlage dazu?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen,
    >habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >
    >Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >
    >Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >
    >
    >
    >Schönes WE übrigens!


    Also in deinem Fall wäre es fahren ohne Führerschein, denn den hast Du erst nachdem Du ihn abgeholt hast und diesen fetzen unterschrieben hast...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >>Hallo zusammen,
    >>habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >>
    >>Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >>
    >>Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >>
    >>
    >>
    >>Schönes WE übrigens!
    >
    >
    >Also in deinem Fall wäre es fahren ohne Führerschein, denn den hast Du erst nachdem Du ihn abgeholt hast und diesen fetzen unterschrieben hast...
    >
    >

    Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Also das was du als Fahren ohne Führerschein darstellst. Es ist demnach nicht erlaubt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    Hi,

    einfache Antwort: Du darfst es nicht!

    Grund:
    der sogenannte Formalakt der Aushändigung des Führerscheines (also das in die Hand bekommen der Plastikkarte) ist noch nicht vollzogen.

    Somit hast du rechtlich gesehen noch keine Fahrerlaubnis erteilt bekommen!

    Und damit: fahren ohne!

    Das steht aber auch, falls du eine Prüfungsbescheinigung bekommen hast, auf dieser drauf!

    Du kannst folgendes versuchen:
    Ruf bei der Führerscheinstelle an und frag dort nach, ob sie in der Akte einen Vermerk anbringen, dass du deinen "Führerschein" telefonisch erteilt bekommen hast.

    Kann sein, dass die Behörde das macht, muss sie aber nicht.

    Oder laß ihn dir zuschicken, dann ist er ebenfalls am Geburtstag bei dir!

    Ansonsten: laß es, du kannst sonst böse auf die Schnauze damit fallen

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >Hi,
    >
    >einfache Antwort: Du darfst es nicht!
    >
    >Grund:
    >der sogenannte Formalakt der Aushändigung des Führerscheines (also das in die Hand bekommen der Plastikkarte) ist noch nicht vollzogen.
    >
    >Somit hast du rechtlich gesehen noch keine Fahrerlaubnis erteilt bekommen!
    >
    >Und damit: fahren ohne!
    >
    >Das steht aber auch, falls du eine Prüfungsbescheinigung bekommen hast, auf dieser drauf!
    >
    >Du kannst folgendes versuchen:
    >Ruf bei der Führerscheinstelle an und frag dort nach, ob sie in der Akte einen Vermerk anbringen, dass du deinen "Führerschein" telefonisch erteilt bekommen hast.
    >
    >Kann sein, dass die Behörde das macht, muss sie aber nicht.
    >
    >Oder laß ihn dir zuschicken, dann ist er ebenfalls am Geburtstag bei dir!
    >
    >Ansonsten: laß es, du kannst sonst böse auf die Schnauze damit fallen
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >Hääääääääääää, ich meinen schon lange und der FL war ne Tasse , aber sonst wars cooooooooooool!!!!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    Lass das mit dem selber zum StVA fahren. Es stellt, so lange Du den Führerschein nicht in den Händen hältst, eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar Straftat dar. Sollte etwas passieren auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt, hast Du den schwarzen Peter. Diese Mitteilung hast Du auch am Tag Deiner praktischen Prüfung von Deinem Fahrlehrer und von dem Prüfer bekommen. Es bleibt, egal ob Du die Prüfung bestanden hast, nur den Führerschein noch nicht ausgehändigt bekommen hast, "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das heißt, erst nach Aushändigung durch das Straßenverkehrsamt, hast Du die Erlaubnis, Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen zu dürfen. Allzeit gute und Unfall freie Fahrt. Fahrlehrer der Fahrschule "Rabbit School" in Herne (NRW)

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  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >Lass das mit dem selber zum StVA fahren. Es stellt, so lange Du den Führerschein nicht in den Händen hältst, eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar Straftat dar. Sollte etwas passieren auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt, hast Du den schwarzen Peter. Diese Mitteilung hast Du auch am Tag Deiner praktischen Prüfung von Deinem Fahrlehrer und von dem Prüfer bekommen. Es bleibt, egal ob Du die Prüfung bestanden hast, nur den Führerschein noch nicht ausgehändigt bekommen hast, "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das heißt, erst nach Aushändigung durch das Straßenverkehrsamt, hast Du die Erlaubnis, Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen zu dürfen. Allzeit gute und Unfall freie Fahrt. Fahrlehrer der Fahrschule "Rabbit School" in Herne (NRW)


    Okay danke euch allen für die hilfreichen Hinweise, dann ist es ja ganz klar Fahren ohne Füherschein, ohne das lohnt nicht, endet doch in nunmehr 13 Tagen meine Probezeit, würde ich mich schon sehr ärgern Sie in 12 Tagen verlängert zu bekommen ;-).

    Danke!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Okay danke euch allen für die hilfreichen Hinweise, dann ist es ja ganz klar Fahren ohne Füherschein, ohne das lohnt nicht, endet doch in nunmehr 13 Tagen meine Probezeit, würde ich mich schon sehr ärgern Sie in 12 Tagen verlängert zu bekommen ;-).

    Danke!

    Du handelst wie Du handeln solltest. SUPER. Man kann erkennen das Dir die Sache ernst ist und Du die geistige Reife hast, nach erhalt Deines Führerscheins, auch Autos, ohne Probleme, unfallfrei fahren zu können. Allzeit gute Fahrt, wünscht Dir Roland aus Herne

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  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Tinchen83
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen,
    >habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >
    >Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >
    >Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >
    >
    >
    >Schönes WE übrigens!

    Huhu,
    es ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

    Denn die Frage wäre ja dann: Wie willst du beweisen, dass du wirklich nur deinen Schein abholen möchtest und die Polizei kann nicht jedem zum TÜV (oder so) begleiten und nachschauen ob du das wirklich machst (da haben die genug andere Sachen zu tun).

    Von dort aus zurück darfste ja gerne fahren (aber das is ja logisch *ggg*)

    Hoffe du denkst jetzt nicht, dass die Antwort irgendwie ein lustigmachen sein soll. Nein, soll einfach nur ne klare Antwort sein.

    Wünsche dir, wenns denn soweit ist, eine gute Fahrt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Text
    ich denke wenn man es geschickt macht, dürfte es trotzdem keine Probleme geben... auf dem FS wird keine Uhrzeit vermerkt. Das heißt, wenn du ihn "vergessen" hast musst du ihn ja nachreichen.... Nur lass es bleiben, es ist und bleibt ILLEGAL... und es lohnt sich nicht, ich muss es nach 2 solchen Delikten wissen ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >ich denke wenn man es geschickt macht, dürfte es trotzdem keine Probleme geben... auf dem FS wird keine Uhrzeit vermerkt. Das heißt, wenn du ihn "vergessen" hast musst du ihn ja nachreichen.... Nur lass es bleiben, es ist und bleibt ILLEGAL... und es lohnt sich nicht, ich muss es nach 2 solchen Delikten wissen ;)
    >Haben wir jetzt Strafrecht in diesem Forum na wie lautet dann der Paragraph dazu und ist das jetzt ein Vergehen oder ein Verbrechen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Haben wir jetzt Strafrecht in diesem Forum na wie lautet dann der Paragraph dazu und ist das jetzt ein Vergehen oder ein Verbrechen?

    Du scheinst ja ein ganz "AUSGESCHLAFENER" zu sein.
    Keiner schrieb etwas von Verbrechen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es gibt in Verkehrsstrafrecht einen § welcher sich mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ beschäftigt. Erkundige Dich doch mal, was Da so alles auf Dich zukommen könnte wenn? Stell Dir vor, Du kommst auf der Fahrt zum StVA, in eine ganz normale allgemeine Verkehrskontrolle. Du kannst den Führerschein nicht vorweisen, Du hast ihn ja noch gar nicht. Du musst Angaben über dessen Verbleib machen. Die Beamten erfragen den Besitzstand dessen und wenn er noch gar nicht erteilt wurde, also Du noch nicht im "BESITZ" der Fahrerlaubnis bist, stellt schon allein dieser Umstand eine Straftat dar. Man darf halt in DEUTSCHLAND nur mit gültiger AUSGEHÄNDIGTER Fahrerlaubnis fahren. Mit freundlichen Grüßen FL Roland


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >>ich denke wenn man es geschickt macht, dürfte es trotzdem keine Probleme geben... auf dem FS wird keine Uhrzeit vermerkt. Das heißt, wenn du ihn "vergessen" hast musst du ihn ja nachreichen.... Nur lass es bleiben, es ist und bleibt ILLEGAL... und es lohnt sich nicht, ich muss es nach 2 solchen Delikten wissen ;)
    >>Haben wir jetzt Strafrecht in diesem Forum na wie lautet dann der Paragraph dazu und ist das jetzt ein Vergehen oder ein Verbrechen ?
    >

    wenn es dich so interessiert kann ich gerne den Ordner raussuchen und nachsehen wie die Anklage gelautet hat....

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  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Du darfst auf KEINEN FALL fahren ...!!!
    Ich habe mal meine n Fl gefragt wie das ist ob es erlaubt ist und was passiert - Es ist nicht erlaubt , weil du die Fahrerlaubnis erst hast , wenn du dein Führerschein bei dir hast ... Wenn du fährst und angehalten wirst naja , dann gehts von vorne los ... ich selber muss mein schein , wenn allles gut läuft auch abholen und entweder fahr ich mit bus und bahn oder jemand fährt mich und ich zurück ;))

    Ich hoff ich hab dir geholfen... Wenn du allerdings nicht sicher bist , weil so und so geredet wird - ruf doch bei der polizei an und die haben 100% recht ;)

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrt zum Straßenverkehrsamt um Führerschein abzuholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen,
    >habe eine Frage: die FS-Prüfung habe ich bereits bestanden und in ungefähr 2 Wochen kann ich die Karte auf dem StVA abholen.
    >
    >Jetzt wollte ich fragen, ob die Fahrt dahin ein Fahren ohne Füherschein (also hat man noch keinen Führerschein), oder lediglich ein Fahren ohne Papiere (also Führerschein nicht dabei) darstellt?
    >
    >Leute die jetzt Antworten möchten "Fahr doch mit dem Bus hin" können sich ihre Antwort sparen, ich möchte eine konkrete Antwort auf die Frage und nicht ein Geschwall irgendwelcher pubertierender Kiddys, die nichts besseres zu tun haben als hier im Forum herumzuspammen (und davon gibt es scheinbar jede Menge). Und Dankeschön an alle, die vernünftig antworten.
    >
    >
    >
    >Schönes WE übrigens!

    Meines Wissens darfst Du nicht selbst fahren, erst wenn Du den Schein hast.
    >

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