Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?

  • Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?
     Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Bitte leute helft mir , ich verstehe das nicht so ganz ich würde mich mal freuen wenn ihr mir sagen würdet , wer grundsätzlich eine Fahrtrichtungsänderung anzeigen muss , bzw... nach welchem verkehrszeichen sowas geschiet usw...
  • Thema
    Re: Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    >Bitte leute helft mir , ich verstehe das nicht so ganz ich würde mich mal freuen wenn ihr mir sagen würdet , wer grundsätzlich eine Fahrtrichtungsänderung anzeigen muss , bzw... nach welchem verkehrszeichen sowas geschiet usw...

    Schwierige Frage, weil ich nicht so richtig verstehe, worum es hier wirklich geht. Wer die Richtung ändert, muß sie auch anzeigen. Das ist doch klar, oder?
    >

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  • Thema
    Re: Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?
    Autor
      Krümmelmonster
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    Fahrtrichtungsänderungsanzeige heißt nix anderes als einordnen und BLINKEN!
    Jeder der abbiegt, blinkt, egal bei welchem Zeichen.
    Auch wenn du auf ner abknickenden Vorfahrtstraße bist du darauf bleibst, und deshalb eben abbiegst, musst du BLINKEN, also deine Fahrtrichtungsänderung anzeigen. Wenn du die abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlässt, musst du NICHT blinken, daran sieht man am allerbesten, dass das nix mit der Vorfahrt oder sonst was zu tun hat, sondern einfach nur was mit damit, ob du in eine ANDERE Straße abbiegst oder nicht.
    Außerdem musst du deine Fahrtrichtung anzeigen wenn du dich auf einen Abbiegestreifen einordnest, zum Beispiel vor einer Kreuzung oder so. Auch wenn du überholst (RAUS und REIN blinken) und wenn du vorbei fährst (nur RAUS blinken) :o). Oder wenn du ganz einfach den Fahrstreifen wechselst.
    Ich hab sicher noch was vergessen...
    aber so schwer ist das doch gar nicht, wo liegt denn das Problem bei dir?
    LG

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  • Thema
    Re: Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >Bitte leute helft mir , ich verstehe das nicht so ganz ich würde mich mal freuen wenn ihr mir sagen würdet , wer grundsätzlich eine Fahrtrichtungsänderung anzeigen muss , bzw... nach welchem verkehrszeichen sowas geschiet usw...
    >
    Fahrtrichtungsänderungsanzeigepflichtig ist grundsätzlich der eine Fahrtrichtungsänderungvornehmende. Der Fahrtrichtungsänderungsanzeigungspflicht ist regelmäßig damit genüge getan, das die im Fahrzeug befindliche Fahrtrichtungsänderungsanzeigevorrichtung in ausreichendem zeitlichem und räumlichem Abstand zur Fahrtrichtungsänderungsbewegung durch den Fahrtrichtungsänderungsanzeigepflichtigen vorgenommen wird.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrtrichtungsänderungsanzeige ?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 3. September 2004
    Text
    >>Fahrtrichtungsänderungsanzeigepflichtig


    Das heißt blinken!!!! Euer Paragraphendeutsch kapiert doch eh kein Mensch!

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