Fahrverbot 3 Monate durchstehen?

  • Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
     vip.x
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Hallo.

    Grosses Malheur!
    Hatte 2004 schon mal 1 Montat Fahrverbot, nun mit 1.05 Promille gestoppt und 3 Monate plus 500,- EUR plus 4 Punkte in Flensburg lt. TPA Behörde.

    Habe noch einen alten DDR Lappen der nicht entwertet wurde. Kann ich damit fahren? Was passiert wenn ich gestoppt werde zu einer Kontrolle?
    Juristisch- Materielle Folgen maximal?

    Danke für schnelle Info.

    Grüße.
    gast
  • Thema
    Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Hyundai
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Text
    Hi!!! kann dir nur eins sagen... Wer so blöd ist und mit 1,05 Promille fährt sollte seinen Führerschein nie wieder sehen. Hast du mal Zeitung gelesen, was in letzter Zeit wieder für schlimme und tödliche Unfälle wegen Alkohol am Steuer passiert sind? Einfach nur dumm kann man da nur sagen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      p4
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Text
    >Hi!!! kann dir nur eins sagen... Wer so blöd ist und mit 1,05 Promille fährt sollte seinen Führerschein nie wieder sehen. Hast du mal Zeitung gelesen, was in letzter Zeit wieder für schlimme und tödliche Unfälle wegen Alkohol am Steuer passiert sind? Einfach nur dumm kann man da nur sagen...




    kann ich mich nur anschließen. gib den lappen am besten freiwillig ab. den charakterlich bist du wirklich null fähig eine fahrerlabnis zu bekommen!!



    so long
    P4

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      RicaB
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Text
    Recht geschehen, die Strafe könnte ruhig noch üppiger sein find ich...
    Fahren mit dem DDR Teil ist übrigens wie fahren ohne Führerschein = eine Straftat, bei weitem keine Owi mehr

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Jolie
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Text
    muss dem rest recht geben. mit 1.05 promille würd ich nich mal mehr n auto anguggen. wenn ich mit meiner schwester zu geburtstagen und so geh dann wechseln wir und immer mitm saufen ab. mal trink ich nix und auf der nächsten party darf ich dann so richtig zuschlagen, dafür fährt dann aber meine schwester.

    wär auch für härtere strafen fürs fahren unter alkoholeinfluß. is schlimm genug dass oftmals unschuldige sterben und die besoffenen fahrer nur mit leichten verletzungen davon kommen. naja wozu gibts das gewissen.

    mit dem ddr-lappen oder was des is würd ich nich fahren...die ddr gibts schließlich nich mehr also is das teil absolut wertlos.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >
    >>>>mit dem ddr-lappen oder was des is würd ich nich fahren...die ddr gibts schließlich nich mehr also is das teil absolut wertlos.>>>

    Nein, das ist falsch. Ein in der DDR ausgesteller Führerschein ist 100% gültig und entspricht exakt der alten Klasse 3, auch wenn die Klassen bei denen damals schon A, B, C etc. hiesen. Weis ich absolut sicher, weil mein Stiefpapa auch so einen alten DDR-Führerschein hat (und nur diesen) und bei Kontrollen noch nie Stress hatte. Kann man also nur sagen, wer keine Ahnung hat, besser mal die Klappe halten.

    Zum eigentlichen Thema kann ich mich aber nur anschliesen, nutze die 3 Monate und denke drüber nach, was du verbockt hast, erst wenn einem der Schein fehlt und man mit dem Bus und Bahn fahren muss merkt man erstmal, was man daran hatte. Und Einsicht ist ja bekanntlich der erste Schritt zur Besserung ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Verfrühter Führerschein zur Arbeitstelle - Verkürzung der Probezeit?
    Autor
      chrisstl
      schrieb am Samstag, 8. Oktober 2005
    Text
    Ich hab mal zwei Fragen:

    Ich hab mein Führerschein schon mit 17 gemacht und zwar nicht den mit dem Begleitfahrer, sondern den verfrühten, das heißt, dass ich nur in die Arbeitstätte und zurück fahren darf, weil ich sonst keine Möglichkeit habe dort hin zu kommen. Das bedeutet ja, dass ich schon früher im Verkehr bin wie 18jährige. Wird die Probezeit dann da auch verkürzt wie bei Roller oder Motorradfahrer?

    Zweite Frage: Ich hab gelesen, wenn man 20 km/h zu schnell fährt als eigentlich erlaubt ist, ist das ein A Verstoß und somit muss man zu einem Aufbauseminar (was bis zu 400 Euro kostet), PRobezeit wird von 2 auf 4 Jahre erhöht. Ist das schon richtig oder hab ich da was falsch gelesen????

    Hoffe auf (richtige) Antworten,

    tschüss, chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verfrühter Führerschein zur Arbeitstelle - Verkürzung der Probezeit?
    Autor
      RicaB
      schrieb am Samstag, 8. Oktober 2005
    Text
    >
    >Zweite Frage: Ich hab gelesen, wenn man 20 km/h zu schnell fährt als eigentlich erlaubt ist, ist das ein A Verstoß und somit muss man zu einem Aufbauseminar (was bis zu 400 Euro kostet), PRobezeit wird von 2 auf 4 Jahre erhöht. Ist das schon richtig oder hab ich da was falsch gelesen????
    >
    Das ist auf jeden Fall so richtig, eine sehr unschöne Sache ein Aufbauseminar, haben ein paar Bekannte machen müssen, ich würd's nich drauf ankommen lassen.
    Das andere weiß ich leider nicht mit der Verkürzung.
    Grüße
    Rica

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Text
    Hi,

    sei mir nicht böse, aber dir ist scheinbar nicht zu helfen.

    Du weißt dass du keinen Führerschein mehr hast, willst trotzdem das Risiko eingehen.

    Also gut:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen Konsequenzen, denn bei einer Überprüfung bekommt man fix raus, dass dir die FE entzogen ist.

    Obs noch ein weiteres Verfahren wegen Urkundenmißbrauches gibt, kann ich dir niocht sagen, wird dann aber der zuständige Staatsanwalt tun.

    Bei sowas hab ich weniger als null Verständnis, sorry!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      tttobi
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >sei mir nicht böse, aber dir ist scheinbar nicht zu helfen.
    >
    >Du weißt dass du keinen Führerschein mehr hast, willst trotzdem das Risiko eingehen.
    >
    >Also gut:
    >Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen Konsequenzen, denn bei einer Überprüfung bekommt man fix raus, dass dir die FE entzogen ist.
    >
    >Obs noch ein weiteres Verfahren wegen Urkundenmißbrauches gibt, kann ich dir niocht sagen, wird dann aber der zuständige Staatsanwalt tun.
    >
    >Bei sowas hab ich weniger als null Verständnis, sorry!
    >
    >Wolfe
    >
    >

    Ich schließe mich allen an. Galt in der DDR nicht 0,0 Promille??? Kaum gibts die DDR nicht mehr, wird das jetzt gleich mit einer so großen Menge ausgenutzt??? Muss man nicht verstehen, oder...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    @ersteller:

    Du glaubst nicht wirklich, dass das hier eine Beratungstelle ist zum Thema: "Wie begehe ich am geschicktesten eine Straftat", oder?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >@ersteller:
    >
    >Du glaubst nicht wirklich, dass das hier eine Beratungstelle ist zum Thema: "Wie begehe ich am geschicktesten eine Straftat", oder?
    >
    >Chris (FL)

    Guten Morgen,
    neeeeeiiiiinnnnn! Es kann doch nicht sein, dass jemand (in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte) in einem Forum eine derartige Frage stellt.

    Vielmehr glaube ich, dass irgend ein Chaot sich wieder einmal ein "Späßle" erlaubt hat.

    Schade
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>@ersteller:
    >>
    >>Du glaubst nicht wirklich, dass das hier eine Beratungstelle ist zum Thema: "Wie begehe ich am geschicktesten eine Straftat", oder?
    >>
    >>Chris (FL)
    >
    >Guten Morgen,
    >neeeeeiiiiinnnnn! Es kann doch nicht sein, dass jemand (in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte) in einem Forum eine derartige Frage stellt.
    >
    >Vielmehr glaube ich, dass irgend ein Chaot sich wieder einmal ein "Späßle" erlaubt hat.
    >
    >Schade
    >Gustav
    >

    Lol, du glaubst ja nicht, wie viele Leute heute noch denken es wäre kein Problem ohne Schein zu fahren, wenn man der Polizei erzählt man hätte ihn nur vergessen und es würde nicht geprüft oder wie viele denken der TÜV würde bei der TÜV-Prüfung die Mängel am Auto gleich beheben oder man würde der Strafverfolgung entgehen indem man bei der Kontrolle einfach alles vergessen hat und falsche Daten angibt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>>@ersteller:
    >>>
    >>>Du glaubst nicht wirklich, dass das hier eine Beratungstelle ist zum Thema: "Wie begehe ich am geschicktesten eine Straftat", oder?
    >>>
    >>>Chris (FL)
    >>
    >>Guten Morgen,
    >>neeeeeiiiiinnnnn! Es kann doch nicht sein, dass jemand (in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte) in einem Forum eine derartige Frage stellt.
    >>
    >>Vielmehr glaube ich, dass irgend ein Chaot sich wieder einmal ein "Späßle" erlaubt hat.
    >>
    >>Schade
    >>Gustav
    >>
    >
    >Lol, du glaubst ja nicht, wie viele Leute heute noch denken es wäre kein Problem ohne Schein zu fahren, wenn man der Polizei erzählt man hätte ihn nur vergessen und es würde nicht geprüft oder wie viele denken der TÜV würde bei der TÜV-Prüfung die Mängel am Auto gleich beheben oder man würde der Strafverfolgung entgehen indem man bei der Kontrolle einfach alles vergessen hat und falsche Daten angibt...

    Sorry, aber ich verstehe eigentlich jetzt nicht so recht, was du uns überhaupt sagen willst.
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot 3 Monate durchstehen?
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>>
    >Sorry, aber ich verstehe eigentlich jetzt nicht so recht, was du uns überhaupt sagen willst.
    >Gustav >>>

    Na ganz einfach, du zweifelst an, dass jemand in vollbesitz seiner geistigen Kräfte in einem öffentlichen Forum fragen würde ob er nun mit dem DDR Führerschein fahren kann weil ihm der andere abgenommen wurde. Die Beispiele sollten aufzeigen, dass es solche Leute durchaus gibt die denken man kommt damit ohne weiteres durch und das die Frage durchaus ernst gemeint war.
    Wobei es hier natürlich immer möglich ist, dass es sich um einen lustigen Zeitgenossen handelt der einfach zu viel Freizeit hat... ;-)

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