Fahrverbot Ausnahme?

  • Fahrverbot Ausnahme?
     Lokkus
      schrieb am Mittwoch, 6. September 2006
    Ich weiss das es solche Fragen tausend mal gibt aber ich frag trotzdem nochmal weil ich nichts gefunden habe.
    Machen wirs kurz: Dumm gewesen, schnell gefahrn innerorts mit 32 km/h zuviel (nicht 50 sondern 82), kurz vor Ortsausgang mit stationeren Blitzer (son fieser Kleiderschrank aber ich bin ja selbst Schuld).
    So Halter bin nicht ich aber trotzdem Bogen ausgefüllt zugegeben ich wars usw. War sogar auf dem Amt. Bin auch in der Probezeit also ASF etc..
    Meine Frage wann sieht man vom dem Monat Fahrverbot ab? Denn ich arbeite in einem Schichtsystem auch am Wochenende 12 Stunden und habe so keine Chancen mit dem Öffentlichen Verkehrsmitteln hinzukommen (jedenfalls nicht zumutbar).
    Wann sieht die Polizei/Ordnungsamt/Behörde davon ab?
    Sonst bin ich nur der Blöde das ich so ehrlich war und nicht ein Jahr Fahrtenbuch geführt hab...
  • Thema
    Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 6. September 2006
    Text
    Hi,

    schildere den Fall so dem Sachbearbeiter.

    a) darfst du bei Erstverstoß normalerweise den Beginn des Fahrverbotes innerhalb der nächsten 4 Monate selber bestimmen, so dass du dies evtl in die Weihnachtszeit mit Urlaub ider so legen kannst.

    b) mit viel Glüch wird die Geldstrafe erhöht und vom Fahrverbot abgesehen (was ich persönlich aber weniger glaube) Aber die theoretische Möglichkeit besteht.

    Alles weitere darf die an Beratung dann nur noch ein Anwalt durchgeben

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Mittwoch, 6. September 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >schildere den Fall so dem Sachbearbeiter.
    >
    >a) darfst du bei Erstverstoß normalerweise den Beginn des Fahrverbotes innerhalb der nächsten 4 Monate selber bestimmen, so dass du dies evtl in die Weihnachtszeit mit Urlaub ider so legen kannst.
    >
    >b) mit viel Glüch wird die Geldstrafe erhöht und vom Fahrverbot abgesehen (was ich persönlich aber weniger glaube) Aber die theoretische Möglichkeit besteht.
    >
    >Alles weitere darf die an Beratung dann nur noch ein Anwalt durchgeben
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang

    Habe ich auch, sie meinte auch ich müsste 75 Euro mehr bezahlen. Aber wie ist das mit dem Fahrverbot sie meinte ich soll mir von meinem Arbeitgeber ein Zettel unterschreiben lassen dass ich das Auto brauche. Wie muss der formuliert sein?! Ich weiss das ich keine Anwälte seit aber über jede Antwort bin ich froh. Interessiert es denn Flensburg auch ob z.B. ich vorher mit nie was zu Schulden kommen lassen habe bzw. Familie etc.?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Mittwoch, 6. September 2006
    Text
    >>Hi,
    >>
    >>schildere den Fall so dem Sachbearbeiter.
    >>
    >>a) darfst du bei Erstverstoß normalerweise den Beginn des Fahrverbotes innerhalb der nächsten 4 Monate selber bestimmen, so dass du dies evtl in die Weihnachtszeit mit Urlaub ider so legen kannst.
    >>
    >>b) mit viel Glüch wird die Geldstrafe erhöht und vom Fahrverbot abgesehen (was ich persönlich aber weniger glaube) Aber die theoretische Möglichkeit besteht.
    >>
    >>Alles weitere darf die an Beratung dann nur noch ein Anwalt durchgeben
    >>
    >>Grüßle
    >>Wolfgang
    >
    >Habe ich auch, sie meinte auch ich müsste 75 Euro mehr bezahlen. Aber wie ist das mit dem Fahrverbot sie meinte ich soll mir von meinem Arbeitgeber ein Zettel unterschreiben lassen dass ich das Auto brauche. Wie muss der formuliert sein?! Ich weiss das ich keine Anwälte seit aber über jede Antwort bin ich froh. Interessiert es denn Flensburg auch ob z.B. ich vorher mit nie was zu Schulden kommen lassen habe bzw. Familie etc.?

    Sorry aber mir fällt immer alles Stückchenweise ein:
    Lohnt es sich denn überhaupt hier den Anwalt einzuschalten? Muss ich dass innerhalb der 2 Wochen machen (Widerspruchsfrist) damit das überhaupt möglich ist?

    Achso Danke schonmal für die Anworten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    Einige Beispiele und Urteile zum Thema
    "Absehen vom Fahrverbot" findest du hier.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660#

    Ein winziger Auszug:
    Bei den vom Amtsgericht angeführten Gründen handle es sich jedoch insgesamt um Umstände, die mit den in der Bußgeldkatalogverordnung beschriebenen Verhaltensweisen regelmäßig einhergehen und daher einen Ausnahmefall nicht begründen könnten. So gehe die Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich davon aus, dass ein Betroffener verkehrsrechtlich nicht vorbelastet sei. Auch komme es bei der Einstufung, ob bestimmte Verhaltensweisen besonders gravierend seien und deshalb für sie im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen werde, nicht auf die Verkehrssituation im Einzelfall an, so dass die geringe Verkehrsdichte zur Nachtzeit vorliegend keine Rolle spiele. Auch seien mit einem Fahrverbot berufliche und wirtschaftliche Nachteile im Regelfalle verbunden, weshalb solche Folgen nur bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten.

    Sieht leider nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber die Hoffnung stirb bekanntlich zuletzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    >Einige Beispiele und Urteile zum Thema
    >"Absehen vom Fahrverbot" findest du hier.
    >http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660#
    >
    >Ein winziger Auszug:
    > Bei den vom Amtsgericht angeführten Gründen handle es sich jedoch insgesamt um Umstände, die mit den in der Bußgeldkatalogverordnung beschriebenen Verhaltensweisen regelmäßig einhergehen und daher einen Ausnahmefall nicht begründen könnten. So gehe die Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich davon aus, dass ein Betroffener verkehrsrechtlich nicht vorbelastet sei. Auch komme es bei der Einstufung, ob bestimmte Verhaltensweisen besonders gravierend seien und deshalb für sie im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen werde, nicht auf die Verkehrssituation im Einzelfall an, so dass die geringe Verkehrsdichte zur Nachtzeit vorliegend keine Rolle spiele. Auch seien mit einem Fahrverbot berufliche und wirtschaftliche Nachteile im Regelfalle verbunden, weshalb solche Folgen nur bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten.
    >
    >Sieht leider nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber die Hoffnung stirb bekanntlich zuletzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    >>Einige Beispiele und Urteile zum Thema
    >>"Absehen vom Fahrverbot" findest du hier.
    >>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660#
    >>
    >>Ein winziger Auszug:
    >> Bei den vom Amtsgericht angeführten Gründen handle es sich jedoch insgesamt um Umstände, die mit den in der Bußgeldkatalogverordnung beschriebenen Verhaltensweisen regelmäßig einhergehen und daher einen Ausnahmefall nicht begründen könnten. So gehe die Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich davon aus, dass ein Betroffener verkehrsrechtlich nicht vorbelastet sei. Auch komme es bei der Einstufung, ob bestimmte Verhaltensweisen besonders gravierend seien und deshalb für sie im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen werde, nicht auf die Verkehrssituation im Einzelfall an, so dass die geringe Verkehrsdichte zur Nachtzeit vorliegend keine Rolle spiele. Auch seien mit einem Fahrverbot berufliche und wirtschaftliche Nachteile im Regelfalle verbunden, weshalb solche Folgen nur bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten.
    >>
    >>Sieht leider nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber die Hoffnung stirb bekanntlich zuletzt.

    Verdammt das Ding hat meine Antwort gelöscht also nochmal:

    Muss/sollte ich mir nun einen Anwalt nehmen damit ich überhaupt eine theoretische Chance habe dass Fahrverbot wegzulassen bzw. was zu bewirken?
    Wie müsste ungefähr ein Blatt von meinem Arbeitgeber aussehen, damit die Polizei weiss dass ich mein Automobil brauche?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    >>>Einige Beispiele und Urteile zum Thema
    >>>"Absehen vom Fahrverbot" findest du hier.
    >>>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660#
    >>>
    >>>Ein winziger Auszug:
    >>> Bei den vom Amtsgericht angeführten Gründen handle es sich jedoch insgesamt um Umstände, die mit den in der Bußgeldkatalogverordnung beschriebenen Verhaltensweisen regelmäßig einhergehen und daher einen Ausnahmefall nicht begründen könnten. So gehe die Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich davon aus, dass ein Betroffener verkehrsrechtlich nicht vorbelastet sei. Auch komme es bei der Einstufung, ob bestimmte Verhaltensweisen besonders gravierend seien und deshalb für sie im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen werde, nicht auf die Verkehrssituation im Einzelfall an, so dass die geringe Verkehrsdichte zur Nachtzeit vorliegend keine Rolle spiele. Auch seien mit einem Fahrverbot berufliche und wirtschaftliche Nachteile im Regelfalle verbunden, weshalb solche Folgen nur bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten.
    >>>
    >>>Sieht leider nicht sehr erfolgsversprechend aus, aber die Hoffnung stirb bekanntlich zuletzt.
    >
    >Verdammt das Ding hat meine Antwort gelöscht also nochmal:
    >
    >Muss/sollte ich mir nun einen Anwalt nehmen damit ich überhaupt eine theoretische Chance habe dass Fahrverbot wegzulassen bzw. was zu bewirken?
    >Wie müsste ungefähr ein Blatt von meinem Arbeitgeber aussehen, damit die Polizei weiss dass ich mein Automobil brauche?
    >
    Reicht es eventuell wenn ich "nur" Nachweise das ich in Schichten arbeite und am Wochenende nur unzumutbar meinen Arbeitsplatz erreichen kann?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    das wäre zu schön wenn es so einfach wäre, dann würde es jeder so machen.

    nein, das wird def. nicht ausreichen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Montag, 4. Dezember 2006
    Text
    Also soweit sogut mir wurde das Verbot erlassen, und ich habe bis jetzt noch kein Brief wegen ASF bekommen. Machen die immer ASD oder sagen die sich auch mal "Wir geben ihm noch eine Chance er muss noch kein ASF machen".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 4. Dezember 2006
    Text
    . Machen die immer ASD oder sagen die sich auch mal "Wir geben ihm noch eine Chance er muss noch kein ASF machen".

    +++
    machen die immer, ist nämlich zwingend vorgeschrieben. Da kann der Sachbearbeiter nicht drüber entscheiden.

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrverbot Ausnahme?
    Autor
      Lokkus
      schrieb am Montag, 4. Dezember 2006
    Text
    >. Machen die immer ASD oder sagen die sich auch mal "Wir geben ihm noch eine Chance er muss noch kein ASF machen".
    >
    >+++
    >machen die immer, ist nämlich zwingend vorgeschrieben. Da kann der Sachbearbeiter nicht drüber entscheiden.
    >
    >greetz
    >
    Ich denke die Behörde kann dann das ASF vorschreiben?
    Ist eigentlich sowieso sinnlos nicht weil man kann ja nicht "durchfallen" muss nur anwesend sein...

    Auf den Beitrag antworten


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