Fahrverbot an gesetzlich uneinheitlichen Feiertagen

  • Fahrverbot an gesetzlich uneinheitlichen Feiertagen
     Ludo
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Für LKW gilt ja in Deutschland an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot (von 0 bis 22 Uhr). Nur gibt es natürlich Tage, die nicht in allen Bundesländern Feiertage sind, z.B. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag usw.

    Wie wird das mit dem Fahrverbot dann geregelt? Ich kann ja schlecht sagen, dass ein niedersächsischer Trucker, der arbeiten muss, an Fronleichnam nicht LKW fahren darf. Andererseits kann er ja nicht die streng katholischen Bayern (Vorsicht, Ironie) bei ihren Fronleichnamsprozessionen stören, indem er mit seinem LKW durch die dortigen Ortschaften brettert.

    Noch problematischer ist es, wenn ein Tag nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Feiertag ist, z.B. Fronleichnam in Sachsen und Thüringen. Wie wird das dann geregelt?

    Wer kennt sich aus mit den genauen Feiertagsregelungen?
  • Thema
    Re: Fahrverbot an gesetzlich uneinheitlichen Feiertagen
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    >Für LKW gilt ja in Deutschland an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot (von 0 bis 22 Uhr). Nur gibt es natürlich Tage, die nicht in allen Bundesländern Feiertage sind, z.B. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag usw.
    >
    >Wie wird das mit dem Fahrverbot dann geregelt? Ich kann ja schlecht sagen, dass ein niedersächsischer Trucker, der arbeiten muss, an Fronleichnam nicht LKW fahren darf. Andererseits kann er ja nicht die streng katholischen Bayern (Vorsicht, Ironie) bei ihren Fronleichnamsprozessionen stören, indem er mit seinem LKW durch die dortigen Ortschaften brettert.
    >
    >Noch problematischer ist es, wenn ein Tag nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Feiertag ist, z.B. Fronleichnam in Sachsen und Thüringen. Wie wird das dann geregelt?
    >
    >Wer kennt sich aus mit den genauen Feiertagsregelungen?
    >

    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Umweltschutz_Sonntagsfahrverbot.html

    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für

    1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

    1.a kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

    2. die Beförderung von

    a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    b) frischem FIeisch und frischen FIeischerzeugnissen,
    c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

    3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
    4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

    (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

    Neujahr,
    Karfreitag,
    Ostermontag,
    Tag der Arbeit (1. Mai),
    Christi Himmelfahrt,
    Pfingstmontag,
    Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
    Rheinland-Pfalz und im Saarland,
    Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
    Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
    Sachsen-Anhalt und Thüringen,
    Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
    1. und 2. Weihnachtstag.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrverbot an gesetzlich uneinheitlichen Feiertagen
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    der volker hat ja schon gepostet wann welcher feiertag wo gilt.
    kann also sein das du in einem bundesland fahren darfst, in dem nachbarland aber nicht.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrverbot an gesetzlich uneinheitlichen Feiertagen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    >der volker hat ja schon gepostet wann welcher feiertag wo gilt.
    >kann also sein das du in einem bundesland fahren darfst, in dem nachbarland aber nicht.
    >
    >holger

    Deshalb gibt es vor solchen Tagen immer ein Gedränge auf den Autobahnen.
    Jeder LKW-Fahrer möchte noch das andere Bundesland erreichen, damit keine Standzeiten anfallen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo