Fahrverbot mit Folgen !

  • Fahrverbot mit Folgen !
     Gast
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2004
    Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Mit dem alten ( grauen ) Führerschein, 30 Jahre alt, konnte man ein Kraftrad bis 125ccm fahren. Ist wieder nach Erhalt des Führerscheins, das Führen eines Kraftrades bis 125ccm
    erlaubt, oder wie ein Motorradhändler sagt, nur noch bis 50ccm ?
    Frohes neues Jahr, K.
  • Thema
    Re: Fahrverbot mit Folgen !
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2004
    Text
    Huhu,

    generell erlaubt der "Graue" die 125er nur, wenn der Erwerb der Klasse 3 (heute B) vor dem 1.4.80 erfolgte.

    Danach schließt die alte Klasse 3 auch keinen alten 1b (heute A1) mehr mit ein.

    Da du "nur" ein Fahrverbot hattest und keinen Führerscheinentzug, bedeutet dies, dass du deinen alten Führerschein ja weiter besitzt, ihn nur nicht benutzen durftes.

    Deshalb darfst du auch weiterhin damit 125er fahren.

    Das ändert sich nach einem Führerscheinentzug. Dann bekommst du die "alte" Klasse nach heutigem Recht wieder, wäre dann Klasse B, also ohne 125er. Dies kann der Sachbearbeiter in der zuständigen Führerscheinstelle aber auch großzügig anders entscheiden.

    Ebenfalls Guten Rutsch und weiterhin Gute Fahrt

    Grüßle
    Wolfgang

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