Flichtstunden bei Fahrschule?

  • Flichtstunden bei Fahrschule?
     Truster
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Hi!

    Hab jetzt seit 3 Jahren meinen Schein wegen Punkten (Rasen etc., kein Alcohol oder Drogen) weg. Möchte jetzt endlich die Mpu und dann so schnell und preiswert wie möglich meinen Schein (B) machen. Bin jetzt 31 und hab meinen Schein etwa 9 jahre gehabt und Beruflich viel gefahren.
    Wenn ich die MPU schaffe, wie viele Flichtstunden muß ich bei der Fahrschule von Rechtswegen ableisten? Also nicht wieviele der Fahrlehrer gerne bezahlt haben möchte, sondern wieviel ich zur Praktischen Prüfung benötige! Gleiches gilt für die Theorie! Kann ich einfach ohne Unterrichtsstunden zur Theoretischen Prüfung zugelassen werden? Hab kein Problem damit, alle Fragen innerhalb eines Abends auswendig zu lernen...

    Gruß
    Truster
  • Thema
    Re: Flichtstunden bei Fahrschule?
    Autor
      FL Jan
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    >Hi!
    >
    >Hab jetzt seit 3 Jahren meinen Schein wegen Punkten (Rasen etc., kein Alcohol oder Drogen) weg. Möchte jetzt endlich die Mpu und dann so schnell und preiswert wie möglich meinen Schein (B) machen. Bin jetzt 31 und hab meinen Schein etwa 9 jahre gehabt und Beruflich viel gefahren.
    >Wenn ich die MPU schaffe, wie viele Flichtstunden muß ich bei der Fahrschule von Rechtswegen ableisten? Also nicht wieviele der Fahrlehrer gerne bezahlt haben möchte, sondern wieviel ich zur Praktischen Prüfung benötige! Gleiches gilt für die Theorie! Kann ich einfach ohne Unterrichtsstunden zur Theoretischen Prüfung zugelassen werden? Hab kein Problem damit, alle Fragen innerhalb eines Abends auswendig zu lernen...
    >
    >Gruß
    > Truster

    Hallo,
    Es sieht so aus.
    Da dir ja deine Fahrerlaubnis entzogen wurde gehe ich mal davon aus das die Fahrerlaubnisbehörde dir ein Medizinisch Psychologisches Gutachten auferlegt hat.
    Nach bestehen der Mpu mußt du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Neuantrag auf erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    Das heißt ganz einfach:
    Komplette Ausbildung in Theorie mit Theorieprüfung und Praktische Ausbildung mit Prüfung.
    Die Pflichtstunden von 12 die die Fahrschülerausbildungsverordnung vorschreibt mußt du natürlich absolvieren.
    Also genau gesagt:
    Alles noch mal von vorne.
    Gruß Jan FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Flichtstunden bei Fahrschule?
    Autor
      JenMishka
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    "Hab kein Problem damit, alle Fragen innerhalb eines Abends auswendig zu lernen..."

    Durch diese Aussage disqualifizierst du dich meiner Meinung nach deinen Führerschein zu bekommen. Denn scheinbar hast du nicht dazu gelernt! Wenn der Sinn der Theorie sein soll, auswendig gerlernt zu werden, na dann gute Nacht! Vielleicht versuchst du mal dich wirklich mit der Materie zu befassen und vielleicht verstehst du dann auch, WARUM man nicht rasen sollte (abgesehen von der Umweltbelastung). Viel Glück, dass dir ein Licht aufgeht und du dich in Zukunft an die nicht umsonst geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen hältst! MfG Mishka

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Flichtstunden bei Fahrschule?
    Autor
      Thomas Stuckardt
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    >>Hi!
    >>
    >>Hab jetzt seit 3 Jahren meinen Schein wegen Punkten (Rasen etc., kein Alcohol oder Drogen) weg. Möchte jetzt endlich die Mpu und dann so schnell und preiswert wie möglich meinen Schein (B) machen. Bin jetzt 31 und hab meinen Schein etwa 9 jahre gehabt und Beruflich viel gefahren.
    >>Wenn ich die MPU schaffe, wie viele Flichtstunden muß ich bei der Fahrschule von Rechtswegen ableisten? Also nicht wieviele der Fahrlehrer gerne bezahlt haben möchte, sondern wieviel ich zur Praktischen Prüfung benötige! Gleiches gilt für die Theorie! Kann ich einfach ohne Unterrichtsstunden zur Theoretischen Prüfung zugelassen werden? Hab kein Problem damit, alle Fragen innerhalb eines Abends auswendig zu lernen...
    >>
    >>Gruß
    >> Truster
    >
    >Hallo,
    >Es sieht so aus.
    >Da dir ja deine Fahrerlaubnis entzogen wurde gehe ich mal davon aus das die Fahrerlaubnisbehörde dir ein Medizinisch Psychologisches Gutachten auferlegt hat.
    >Nach bestehen der Mpu mußt du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Neuantrag auf erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    >Das heißt ganz einfach:
    >Komplette Ausbildung in Theorie mit Theorieprüfung und Praktische Ausbildung mit Prüfung.
    >Die Pflichtstunden von 12 die die Fahrschülerausbildungsverordnung vorschreibt mußt du natürlich absolvieren.
    >Also genau gesagt:
    >Alles noch mal von vorne.
    >Gruß Jan FL

    Hallo Truster,
    deine Aussage halte ich für etwas sehr mutig.
    Immerhin haben wir fast 1000 Prüfungsfragen und ich glaube nicht, dass du in der Lage bist, diese zur Prüfungsreife an nur einem Abend lernen zu können.
    Außerdem verstehe ich immer noch nicht ganz, warum es immer wieder Personen gibt die der Meinung sind, Fahrlehrer möchten eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden durchführen, weil sie das so wollen.
    Bei mir fährt jeder nur soviel wie er braucht aber auch immer soviel wie nötig oder vorgeschrieben.

    In einem Punkt muss ich jedoch meinem Kollegen Jan widersprechen.
    Ein Antrag auf Neuerteilung § 20 FeV. fällt nicht unter die Ausbildungspflicht, das bedeutet zwar theoretische und praktische Prüfung jedoch keine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht sowie keine Pflicht zur Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten.
    Ob nun eine Teilnahme am Unterricht sinnvoll ist oder nicht, darüber gibt es für mich keine Zweifel, wenn aber ein Neuerteiler schon der Meinung ist, alles wieder an einem Abend und so günstig wie möglich zu machen, dann haben wir als Fahrlehrer wahrscheinlich sowieso keine Möglichkeit ihm die Notwendigkeit verständlich zu machen.

    Viele Grüße
    Thomas FL

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