Formalitäten

  • Formalitäten
     Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Hallo,
    ich werde im Januar 18 und will deshalb im Herbst mit dem Führerschein anfangen.
    Ich möchte daher wissen welche Formalitäten usw. zu beachten sind und wie das jeweils abläuft(also Sehtest, Anträge beim Führerscheinamt, Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung bei der Fahrschule,...). Also wie läuft das jeweils ab, was muss ich da machen und wann sollte ich das machen, um sagen wir mal im Oktober mit der Fahrschule anzufangen.
    Und wann wird eigentlich das Geld bezahlt? Gibt man nach jeder Fahr-bzw. Theoriestunde dem Fahrlehrer das Geld oder wird dann zum Schluss eine Rechnung gestellt?

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

  • Thema
    Re: Formalitäten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    >Hallo,
    >ich werde im Januar 18 und will deshalb im Herbst mit dem Führerschein anfangen.
    >Ich möchte daher wissen welche Formalitäten usw. zu beachten sind und wie das jeweils abläuft(also Sehtest, Anträge beim Führerscheinamt, Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung bei der Fahrschule,...). Also wie läuft das jeweils ab, was muss ich da machen und wann sollte ich das machen, um sagen wir mal im Oktober mit der Fahrschule anzufangen.
    >Und wann wird eigentlich das Geld bezahlt? Gibt man nach jeder Fahr-bzw. Theoriestunde dem Fahrlehrer das Geld oder wird dann zum Schluss eine Rechnung gestellt?
    >
    >Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
    > nee, können wa nicht!
    >

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  • Thema
    Re: Re: Formalitäten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    >>Hallo,
    >>ich werde im Januar 18 und will deshalb im Herbst mit dem Führerschein anfangen.
    >>Ich möchte daher wissen welche Formalitäten usw. zu beachten sind und wie das jeweils abläuft(also Sehtest, Anträge beim Führerscheinamt, Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung bei der Fahrschule,...). Also wie läuft das jeweils ab, was muss ich da machen und wann sollte ich das machen, um sagen wir mal im Oktober mit der Fahrschule anzufangen.
    >>Und wann wird eigentlich das Geld bezahlt? Gibt man nach jeder Fahr-bzw. Theoriestunde dem Fahrlehrer das Geld oder wird dann zum Schluss eine Rechnung gestellt?
    >>
    >>Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen


    Für die Antragstellung bei der Behörde brauchst Du 1 Passbild, eine Sehtestbescheinigung ( bekommst Du bei jedem Optiker und manchmal auch bei den Organisationen, wie z.B. dem roten Kreuz, wenn Du Deinen Erste Hilfe Lehrgang machst ) und die Bescheinigung über Erste Hilfe oder Lebensrettende Sofortmassnahmen ( die Bescheinigung darf nicht älter sein wie 2 Jahre ).
    Ach und Perso und Geld ( zwecks Bearbeitungsgebühr des Antrages nicht vergessen ).
    Bearbeitungszeit bei uns im Rhein Main Gebiet ca. 6 Wochen.
    Die Anmeldung in einer Fahrschule solltest Du vorher machen. 1. Weil die Behörde Dich wahrscheinlich fragen wird in welcher Fahrschule Du bist, der Papiere wegen und 2. bekommst Du in dre Fahrschule auch nochmal alles zum Thema Antrag bei edr Behörde erklärt.
    Mit der Ausbildung in Theorie und Praxis kannst Du sofort beginnen, die Prüfungen jedoch erst ablegen, wenn Dein Antrag bearbeitet wurde (also nach ca. 6-8 Wochen).
    Die Sache mit der Bezahlung ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. In der regel mußt Du die Grund- bzw. Anmeldegebühr in der ersten Woche nach Deiner Anmeldung bezahlen.
    Die Fahrstunden dann im Block, also immer nach 6 oder 8 Fahrstunden wieder eine Teilzahlung. Und die Prüfungsgebühren am Tag Deiner Prüfungen.

    LG
    eine Fahrlehrerin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Formalitäten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    >>>Hallo,
    >>>ich werde im Januar 18 und will deshalb im Herbst mit dem Führerschein anfangen.
    >>>Ich möchte daher wissen welche Formalitäten usw. zu beachten sind und wie das jeweils abläuft(also Sehtest, Anträge beim Führerscheinamt, Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung bei der Fahrschule,...). Also wie läuft das jeweils ab, was muss ich da machen und wann sollte ich das machen, um sagen wir mal im Oktober mit der Fahrschule anzufangen.
    >>>Und wann wird eigentlich das Geld bezahlt? Gibt man nach jeder Fahr-bzw. Theoriestunde dem Fahrlehrer das Geld oder wird dann zum Schluss eine Rechnung gestellt?
    >>>
    >>>Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
    >
    >
    >Für die Antragstellung bei der Behörde brauchst Du 1 Passbild, eine Sehtestbescheinigung ( bekommst Du bei jedem Optiker und manchmal auch bei den Organisationen, wie z.B. dem roten Kreuz, wenn Du Deinen Erste Hilfe Lehrgang machst ) und die Bescheinigung über Erste Hilfe oder Lebensrettende Sofortmassnahmen ( die Bescheinigung darf nicht älter sein wie 2 Jahre ).
    >Ach und Perso und Geld ( zwecks Bearbeitungsgebühr des Antrages nicht vergessen ).
    >Bearbeitungszeit bei uns im Rhein Main Gebiet ca. 6 Wochen.
    >Die Anmeldung in einer Fahrschule solltest Du vorher machen. 1. Weil die Behörde Dich wahrscheinlich fragen wird in welcher Fahrschule Du bist, der Papiere wegen und 2. bekommst Du in dre Fahrschule auch nochmal alles zum Thema Antrag bei edr Behörde erklärt.
    >Mit der Ausbildung in Theorie und Praxis kannst Du sofort beginnen, die Prüfungen jedoch erst ablegen, wenn Dein Antrag bearbeitet wurde (also nach ca. 6-8 Wochen).
    >Die Sache mit der Bezahlung ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. In der regel mußt Du die Grund- bzw. Anmeldegebühr in der ersten Woche nach Deiner Anmeldung bezahlen.
    >Die Fahrstunden dann im Block, also immer nach 6 oder 8 Fahrstunden wieder eine Teilzahlung. Und die Prüfungsgebühren am Tag Deiner Prüfungen.
    >
    >LG
    >eine Fahrlehrerin

    Hallo, genauso läuft es bei uns im Münsterland auch ab, nur die Bearbeitungszeit der Papiere beim Straßenverkehrsamt/TÜV beläuft sich auf 3 bis 4 Wochen.
    Ich würde mich deshalb schnellstens anmelden, denn um die Papiere zusammenzukriegen, das dauert auch immer etwas. Außerdem rechne damit, dass die meisten Fahrschulen zwischen Weihnachten u. Anfang Januar geschlossen haben.
    Liebe Grüße ANNE

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Formalitäten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 30. August 2004
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>ich werde im Januar 18 und will deshalb im Herbst mit dem Führerschein anfangen.
    >>>>Ich möchte daher wissen welche Formalitäten usw. zu beachten sind und wie das jeweils abläuft(also Sehtest, Anträge beim Führerscheinamt, Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung bei der Fahrschule,...). Also wie läuft das jeweils ab, was muss ich da machen und wann sollte ich das machen, um sagen wir mal im Oktober mit der Fahrschule anzufangen.
    >>>>Und wann wird eigentlich das Geld bezahlt? Gibt man nach jeder Fahr-bzw. Theoriestunde dem Fahrlehrer das Geld oder wird dann zum Schluss eine Rechnung gestellt?
    >>>>
    >>>>Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
    >>
    >>
    >>Für die Antragstellung bei der Behörde brauchst Du 1 Passbild, eine Sehtestbescheinigung ( bekommst Du bei jedem Optiker und manchmal auch bei den Organisationen, wie z.B. dem roten Kreuz, wenn Du Deinen Erste Hilfe Lehrgang machst ) und die Bescheinigung über Erste Hilfe oder Lebensrettende Sofortmassnahmen ( die Bescheinigung darf nicht älter sein wie 2 Jahre ).
    >>Ach und Perso und Geld ( zwecks Bearbeitungsgebühr des Antrages nicht vergessen ).
    >>Bearbeitungszeit bei uns im Rhein Main Gebiet ca. 6 Wochen.
    >>Die Anmeldung in einer Fahrschule solltest Du vorher machen. 1. Weil die Behörde Dich wahrscheinlich fragen wird in welcher Fahrschule Du bist, der Papiere wegen und 2. bekommst Du in dre Fahrschule auch nochmal alles zum Thema Antrag bei edr Behörde erklärt.
    >>Mit der Ausbildung in Theorie und Praxis kannst Du sofort beginnen, die Prüfungen jedoch erst ablegen, wenn Dein Antrag bearbeitet wurde (also nach ca. 6-8 Wochen).
    >>Die Sache mit der Bezahlung ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. In der regel mußt Du die Grund- bzw. Anmeldegebühr in der ersten Woche nach Deiner Anmeldung bezahlen.
    >>Die Fahrstunden dann im Block, also immer nach 6 oder 8 Fahrstunden wieder eine Teilzahlung. Und die Prüfungsgebühren am Tag Deiner Prüfungen.
    >>
    >>LG
    >>eine Fahrlehrerin
    >
    >Hallo, genauso läuft es bei uns im Münsterland auch ab, nur die Bearbeitungszeit der Papiere beim Straßenverkehrsamt/TÜV beläuft sich auf 3 bis 4 Wochen.
    >Ich würde mich deshalb schnellstens anmelden, denn um die Papiere zusammenzukriegen, das dauert auch immer etwas. Außerdem rechne damit, dass die meisten Fahrschulen zwischen Weihnachten u. Anfang Januar geschlossen haben.
    >Liebe Grüße ANNE

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