kann man zum Fahrlerer z.b nach 20 Doppelstd auch sagen " Er soll mich zur Prüfung durchlassen " ?! oder muss er das bestimmen?!
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Re: Frage
Autor
Pasy
schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
Text
>kann man zum Fahrlerer z.b nach 20 Doppelstd auch sagen " Er soll mich zur Prüfung durchlassen " ?! oder muss er das bestimmen?! > Ich glaub schon, dass er dich die Prüfung machen lassen muss, wenn du dazu bereit bist, aber 100% weiß ichs auch net...Montag hab ich meine Plichstundee, also die 12. erst erfüllt in Theorie, und am Dienstag hab ich gleich mal Prüfung. Meine Fahrlehrerin hat mich da auch einfach angemeldet, keine Sorge, ich könnte absagen, wenn ich wollte ^.^
Hi! freunde von mir haben zu ihrem fahrlehrer gesagt, dass sie nach den 12 Pflichtstunden gleich prüfung machen wollen und der fl hat sie angemeldet. war aber wohl keine so gute idee, sind nämlich beide durchgefallen. lg
auch du darfst den Wunsch äußern, dass du zur Prüfung möchtest. Als ich den Führerschein (Klasse B) gemacht habe, meinte mein Fahrlehrer, wenn ICH wollen würde, dann würde er schauen, dass ich zur nächsten Prüfung angemeldet werde. Hab dann auch ja gesagt, da ich seiner Meinung nach bereit für die Prüfung war - ich selber hab auch gedacht, dass ich als Fahrschülerin ja gar nicht so schlecht fahre. Nach nem kleinen Gespräch hat er dann auch gesagt, dass er mich dann anmelden wird. Hat dann auch geklappt mit der Prüfung - hab nun immerhin schon die Probezeit rum.
Ich denke mal, wenn der Fahrlehrer sich zu 100% sicher ist, dass du es nicht schaffen wirst, dann wird er schon was dazu sagen (unter anderem auch deine derzeitigen Fehler *die er eigentlich in jeder Fahrstunde erwähnen sollte*) - und dich eher von der Prüfung abhalten -> wenn es ein guter Fahrlehrer ist!!!!
Klar darf der Schüler den Wunsch äußern, aber jeder Fahrlehrer, der Schüler zur Prüfung schleppt, nur weil sie das wollen, der handelt verantwortungslos!