Frage Verkhrsschild

  • Frage Verkhrsschild
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Hallo,
    seit einiger Zeit streite ich mit einer Freudin über ein Verkehrsschild. Man steht an einer großen Kreuzung mit jeweils mehreren Spuren. an der einen Spur ein Schild nur gradeaus und an der anderen spur ein Schild links-abbiegen, sie behauptet nun steif und fest, das man dot nun keinen U-Turn machen darf. Aber wenn der U-Turn verboten wäre, dann wurde da auch schließlich das Schild U-Turn-Verboten stehen.
    Gibt es igendwas womit ich sie überzeugen kann ? so streiten wir uns an der Kreuzung immer wieder!!
    Liebe Grüße und Danke schon einmal
    Jutta
  • Thema
    Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    Kann mir nicht vorstellen, dass ein Vekehrsschild, dass die Fahrtrichtung nach links vorschreibt einen U-Turn automatisch verbietet. Ich wohne an einer Großstadt, da wird zwar oft gefahren wie man will, aber es gibt ne ganze Menge dieser Kreuzungen mit Linksabbiegen-Schild.
    In meiner Fahrschulprüfung hat ich so eine Stelle nach 2min. Ich hatte mich bei dem Prüfer extra nochmals vergewissert, dass er eine 180° Linkskurve meinte weil ich mir selbst unsicher war...

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  • Thema
    Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    ein schild, dass die fahrtrichtungsänderung nach links vorschreibt, schreibt die fahrtrichtungsänderung nach links vor. sonst nichts.
    klingt lustig, aber darin steckt die lösung.
    du musst nur nach links fahren.
    Wenn du 180° nach links fährst, fährst du nach links.
    Also ->du darfst es

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    mir ist das ja auch klar, das sage ich bei dem Streit meiner Freundin ja auch immer, das ein U-turn schließlich auch ein links abbiegen sei. Das will sie aber so nicht gelten lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    Wenn die 180°Kurve verboten ist, steht da ein Schild, dass dies signalisiert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    Korrekt: Das Zeichen 272 schreibt vor, wenn das wenden verboten ist:
    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/images/272.gif

    Wenn dieses Zeichen nicht angebracht ist, darf man wenden soviel man will... kannst auch 360° Turns machen, solange du dabei keine durchgezogene linie überfährst... das wäre allerdings wieder ein anderer fall :-) und geht so in richtung überflüßiges herumfahren *g*

    Viel Spass weiterhin beim Überreden deiner Freundin, aber ein zeichen ist ja ein recht eindeutiges symbol :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    >ein schild, dass die fahrtrichtungsänderung nach links vorschreibt, schreibt die fahrtrichtungsänderung nach links vor. sonst nichts.
    >klingt lustig, aber darin steckt die lösung.
    >du musst nur nach links fahren.
    >Wenn du 180° nach links fährst, fährst du nach links.
    >Also ->du darfst es
    >
    Ich als Mitteleuropäer kenne Geradeaus, Rechts, Links und Zurück!
    Also Abbiegen oder Wenden!
    Das man nach der neuen Rechtschreibung Wenden als 180 Grad links bezeichnet ist mir neu!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage Verkhrsschild
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 7. Januar 2005
    Text
    Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet „Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VerkMitt 1975 Nr. 106; OLG Koblenz VRS 71, 58)

    Beim Wenden gilt zudem besondere Vorsicht, da die Vorfahrtsregelung nicht näher differenziert ist. Das Wenden ist nur dann Verboten wenn das VZ 272 dies anzeigt. Zudem gibt es noch eine Sondersituation: wenn der Abstand zur Gegenspur zu groß ist (hab leider keine verlässlichen abstandsdaten) dann könnte es auch als doppeltes Linksabbiegen gelten.

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