Frage an die Fahrlehrer

  • Frage an die Fahrlehrer
     Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    einen schönen guten abend!

    Meine Frage!

    ein kollege von meinem vater hat eine polnische frau geheiratet.erst mal vorweg ist sie in deutschland nocht nicht gemeldet.sie fuhren vom urlaub von polen wieder zurück nach deutschland.auf der deutschen autobahn wurde sie,seine frau, an einer baustelle,wo 80km/h erlaubt waren mit ungefähr 120 km/h geblitzt!

    der ehemann ist der Fahrzeughalter.nochmal zur info,seine frau fuhr!

    und jetzt meine präziese Frage:

    was hat der Ehemann als fahrzeughalter bzw. seine frau jetzt zu erwarten?

    ps:es kam schon ein schreiben ob er stellung nehmen möchte!

    ich bedanke mich schon im voraus für ernste bzw präziese antworten!

    schöne grüße

  • Thema
    Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >einen schönen guten abend!
    >
    >Meine Frage!
    >
    >ein kollege von meinem vater hat eine polnische frau geheiratet.erst mal vorweg ist sie in deutschland nocht nicht gemeldet.sie fuhren vom urlaub von polen wieder zurück nach deutschland.auf der deutschen autobahn wurde sie,seine frau, an einer baustelle,wo 80km/h erlaubt waren mit ungefähr 120 km/h geblitzt!
    >
    >der ehemann ist der Fahrzeughalter.nochmal zur info,seine frau fuhr!
    >
    >und jetzt meine präziese Frage:
    >
    >was hat der Ehemann als fahrzeughalter bzw. seine frau jetzt zu erwarten?
    >
    >ps:es kam schon ein schreiben ob er stellung nehmen möchte!
    >
    >ich bedanke mich schon im voraus für ernste bzw präziese antworten!
    >
    >schöne grüße
    >
    >
    Gibt es ein Foto?
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. Dezember 2004
    Text
    >>einen schönen guten abend!
    >>
    >>Meine Frage!
    >>
    >>ein kollege von meinem vater hat eine polnische frau geheiratet.erst mal vorweg ist sie in deutschland nocht nicht gemeldet.sie fuhren vom urlaub von polen wieder zurück nach deutschland.auf der deutschen autobahn wurde sie,seine frau, an einer baustelle,wo 80km/h erlaubt waren mit ungefähr 120 km/h geblitzt!
    >>
    >>der ehemann ist der Fahrzeughalter.nochmal zur info,seine frau fuhr!
    >>
    >>und jetzt meine präziese Frage:
    >>
    >>was hat der Ehemann als fahrzeughalter bzw. seine frau jetzt zu erwarten?
    >>
    >>ps:es kam schon ein schreiben ob er stellung nehmen möchte!
    >>
    >>ich bedanke mich schon im voraus für ernste bzw präziese antworten!
    >>
    >>schöne grüße
    >>
    >>
    >Gibt es ein Foto?
    >Hans Fl.
    >
    echt klasse hans!

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  • Thema
    Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. Dezember 2004
    Text
    >>einen schönen guten abend!
    >>
    >>Meine Frage!
    >>
    >>ein kollege von meinem vater hat eine polnische frau geheiratet.erst mal vorweg ist sie in deutschland nocht nicht gemeldet.sie fuhren vom urlaub von polen wieder zurück nach deutschland.auf der deutschen autobahn wurde sie,seine frau, an einer baustelle,wo 80km/h erlaubt waren mit ungefähr 120 km/h geblitzt!
    >>
    >>der ehemann ist der Fahrzeughalter.nochmal zur info,seine frau fuhr!
    >>
    >>und jetzt meine präziese Frage:
    >>
    >>was hat der Ehemann als fahrzeughalter bzw. seine frau jetzt zu erwarten?
    >>
    >>ps:es kam schon ein schreiben ob er stellung nehmen möchte!
    >>
    >>ich bedanke mich schon im voraus für ernste bzw präziese antworten!
    >>
    >>schöne grüße
    >>
    >>
    >Gibt es ein Foto?
    >Hans Fl.
    >
    super Hans!
    sie wurden geblitzt!!!
    na, klingelt´s?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 10. Dezember 2004
    Text
    >>>einen schönen guten abend!
    >>>
    >>>Meine Frage!
    >>>
    >>>ein kollege von meinem vater hat eine polnische frau geheiratet.erst mal vorweg ist sie in deutschland nocht nicht gemeldet.sie fuhren vom urlaub von polen wieder zurück nach deutschland.auf der deutschen autobahn wurde sie,seine frau, an einer baustelle,wo 80km/h erlaubt waren mit ungefähr 120 km/h geblitzt!
    >>>
    >>>der ehemann ist der Fahrzeughalter.nochmal zur info,seine frau fuhr!
    >>>
    >>>und jetzt meine präziese Frage:
    >>>
    >>>was hat der Ehemann als fahrzeughalter bzw. seine frau jetzt zu erwarten?
    >>>
    >>>ps:es kam schon ein schreiben ob er stellung nehmen möchte!
    >>>
    >>>ich bedanke mich schon im voraus für ernste bzw präziese antworten!
    >>>
    >>>schöne grüße
    >>>
    >>>
    >>Gibt es ein Foto?
    >>Hans Fl.
    >>
    >super Hans!
    >sie wurden geblitzt!!!
    >na, klingelt´s?
    >
    Es kann aber sein, daß die Fahrerin nicht erkannt werden kann!
    Dann kann der Halter immer noch von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
    Hans FL.

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  • Thema
    Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    wenn der Fahrzeughalter seine Frau als Fahrerin angibt muss sie die Geldstrafe bezahlen, bekommt aber keine Punkte.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. Dezember 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >wenn der Fahrzeughalter seine Frau als Fahrerin angibt muss sie die Geldstrafe bezahlen, bekommt aber keine Punkte.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Zunächst mal hat er als Ehemann das Recht die Aussage zu verweigern, das hängt nicht davon ab ob das Foto gut oder schlecht ist. Er muss nur die Angaben zu seiner Person (OWIG) machen und das war es.
    Wenn die Behörde dann erkennt, am Steuer sitzt eine Frau und der Halter ist ein Mann, dann entscheidet die Behörde ob der Vorfall weiter verfolgt wird. Sollten sie dann seine Frau als Fahrerin ausfindig machen und die Vejährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, dann bezahlt sie keine Strafe sondern eine Geldbuße und abgesehen davon, warum sollte sie keine Punkte bekommen, auch wenn sie zur Tatzeit noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatte wird sie diesen aber doch bestimmt bald haben und wenn das ganze rechtskräftig wird nach Wohnsitznahme dann bekommt sie auch Punkte.
    Gruß Thomas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    Ich glaube nicht das er in den Anhörungsbögen die Option des Aussageverweigerungsrechtes(Änderung StVG) hat. Meines Wissens nach muss er angeben ob er gefahren ist, oder nicht. Dann muss er Angaben zur Person machen zu der er als Fahrzeughalter verpflichtet ist.
    Dann kommt das Bußgeld, Fahrverbot und Punkte.
    Gruß Bernd

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    >Ich glaube nicht das er in den Anhörungsbögen die Option des Aussageverweigerungsrechtes(Änderung StVG) hat. Meines Wissens nach muss er angeben ob er gefahren ist, oder nicht. Dann muss er Angaben zur Person machen zu der er als Fahrzeughalter verpflichtet ist.
    >Dann kommt das Bußgeld, Fahrverbot und Punkte.
    >Gruß Bernd

    Da es sich um seine Frau handelt hat er immer ein Aussageverweigerungsrecht §§ 52 + 55 StPO.
    Also muss er nur eventuell fehlende Angaben zu seiner Person machen, denn die Verwaltungsbehörde kennt ihn ja schon ( Empfänger der Anhörung) Zur Sache selbst kann er, muss aber michts aussagen.
    Gruß Thomas
    >
    >

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  • Thema
    Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text

    >Zunächst mal hat er als Ehemann das Recht die Aussage zu verweigern, das hängt nicht davon ab ob das Foto gut oder schlecht ist. Er muss nur die Angaben zu seiner Person (OWIG) machen und das war es.
    >Wenn die Behörde dann erkennt, am Steuer sitzt eine Frau und der Halter ist ein Mann, dann entscheidet die Behörde ob der Vorfall weiter verfolgt wird. Sollten sie dann seine Frau als Fahrerin ausfindig machen und die Vejährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, dann bezahlt sie keine Strafe sondern eine Geldbuße und abgesehen davon, warum sollte sie keine Punkte bekommen, auch wenn sie zur Tatzeit noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatte wird sie diesen aber doch bestimmt bald haben und wenn das ganze rechtskräftig wird nach Wohnsitznahme dann bekommt sie auch Punkte.
    >
    >
    Wenn der Mann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, kann ihm jedoch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Dieses ist fahrzeuggebunden, so dass es entfällt, wenn er das Auto verkauft und sich ein anderes Fahrzeug zulegt.

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  • Thema
    Re: Frage an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2005
    Text
    >
    >>Zunächst mal hat er als Ehemann das Recht die Aussage zu verweigern, das hängt nicht davon ab ob das Foto gut oder schlecht ist. Er muss nur die Angaben zu seiner Person (OWIG) machen und das war es.
    >>Wenn die Behörde dann erkennt, am Steuer sitzt eine Frau und der Halter ist ein Mann, dann entscheidet die Behörde ob der Vorfall weiter verfolgt wird. Sollten sie dann seine Frau als Fahrerin ausfindig machen und die Vejährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, dann bezahlt sie keine Strafe sondern eine Geldbuße und abgesehen davon, warum sollte sie keine Punkte bekommen, auch wenn sie zur Tatzeit noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatte wird sie diesen aber doch bestimmt bald haben und wenn das ganze rechtskräftig wird nach Wohnsitznahme dann bekommt sie auch Punkte.
    >>
    >>
    >Wenn der Mann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, kann ihm jedoch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Dieses ist fahrzeuggebunden, so dass es entfällt, wenn er das Auto verkauft und sich ein anderes Fahrzeug zulegt.
    >Frage:muß der neue besizer dann das fahrtenbuch weiter führen?

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