Re: Frage an die Fahrlehrer

  • Re: Frage an die Fahrlehrer
     Gast
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2005
    >
    >>Zunächst mal hat er als Ehemann das Recht die Aussage zu verweigern, das hängt nicht davon ab ob das Foto gut oder schlecht ist. Er muss nur die Angaben zu seiner Person (OWIG) machen und das war es.
    >>Wenn die Behörde dann erkennt, am Steuer sitzt eine Frau und der Halter ist ein Mann, dann entscheidet die Behörde ob der Vorfall weiter verfolgt wird. Sollten sie dann seine Frau als Fahrerin ausfindig machen und die Vejährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, dann bezahlt sie keine Strafe sondern eine Geldbuße und abgesehen davon, warum sollte sie keine Punkte bekommen, auch wenn sie zur Tatzeit noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatte wird sie diesen aber doch bestimmt bald haben und wenn das ganze rechtskräftig wird nach Wohnsitznahme dann bekommt sie auch Punkte.
    >>
    >>
    >Wenn der Mann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, kann ihm jedoch die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Dieses ist fahrzeuggebunden, so dass es entfällt, wenn er das Auto verkauft und sich ein anderes Fahrzeug zulegt.
    >Frage:muß der neue besitzer dann das fahrtenbuch weiter führen?

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