Frage zum Führerschein bzgl. Roller.

  • Frage zum Führerschein bzgl. Roller.
     roller_03
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Hallo,

    ich habe folgende Frage.
    Habe den "normalen" Füherschein vor 3-4 Jahren gemacht, also die Klasse B.
    Ich bräuchte jetzt für kurze Touren nen Roller.
    Habe gelesen, ich darf einen haben, der maximal 45 (50kmh?) fährt mit maximal 50 cmm?
    Welche Beschränkung von beiden gilt nun? Habe viele Roller z.B. bei ebay gesehen, die haben 50ccm, fahren aber maximal 65 kmh, aber nicht getunt.
    Darf ich so einen auch fahren? Natürlich brems ich bei 50 kmh ab ;)

    Danke für die Hilfe.

    Grüße
  • Thema
    Re: Frage zum Führerschein bzgl. Roller.
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    neue roller dürfen 45 km/h schnell sein. ältere vor bj 1999 (? müsste ich nachsehen)50 km/h. roller (kleinkrafträder) nach ddr recht 60 km/h.
    das ist das, was du fahren darfst. alles andere ist fof.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Frage zum F�hrerschein bzgl. Roller.
    Autor
      roller_03
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    Hallo,

    danke für die Antwort.
    Aber was ist nun ausschlaggebend? Die km/h oder die ccm? Habe ein Angebot, der hat 50 ccm, fährt aber ca. 60 km/h. Dürfte ich den fahren, auch wenn ich keine 60 km/h damit fahre?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum F�hrerschein bzgl. Roller.
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    Es ist unwichtig, wie schnell DU damit fährst. Ausschlaggebend ist, was das Teil für einen bauartbestimmmte Höchstgeschwindigkeit hat, bzw von welchem Baujahr es ist.

    Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Wobei die letztgenannten evtl. wirklich schneller sein können. Besitzt du denn zB eine "Schwalbe"?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum F�hrerschein bzgl. Roller.
    Autor
      roller_03
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    Hallo,

    danke für die Antwort.

    Ne, besitze keine Schwalbe ;)

    Is ja ziemlich kompliziert die ganze Sache.

    Also diesen hier dürfte ich nicht fahren?:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&Item=290124761086

    Das Problem ist wie gesagt, dass die da alle schneller fahren als 45/50 :(

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum F�hrerschein bzgl. Roller.
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    Das Ding ist interessant......
    Ich wüsste es aber nicht in eine FE-Klasse einzuordnen.
    Am naheliegendsten ist natürlich A1
    (bis 125 cccm und bei minderjährigen bis 80 km/h).
    Da irritiert mich aber dann das kleine Versicherungskennzeichen *grübel*

    Ich bin auf die Expertenmeinung gespannt.
    Drosseln wäre ein Weg......

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