>3 Einzelstunden, ich hab die alle hintereinander gemacht (von 21-23.15 Uhr) > fakt ist: pflicht bzw. vom gesetz her sind vorgeschrieben 3 (Einzel-) Nachtfahrten. (im übrigen sind alle Sonderfahrten als Einzelstunden aufgeschrieben...also 5Überland,3Nacht etc..) Wenn du @mellie mehr Nachtfahrten gemacht hast sprich als doppelstunden dann liegt das im ermessen deines FL, da er anscheinend der meinung war dir würden zusätzliche nachtfahrten erheblich bei deiner Fahrausbildung helfen.
Deine Angaben sind nicht richtig! Überland ist mindestens eine Doppelstunde vorgeschrieben und nicht nur Einzelstunden. Das gleiche gilt für Autobahnfahrten. Guck doch mal in die Gesetzestexte...