Frage zur besonderen Nachschulung für Alkoholauffällige

  • Frage zur besonderen Nachschulung für Alkoholauffällige
     BMW-Fanatiker
      schrieb am Freitag, 24. August 2007
    Hallo zusammen!

    Naja, ich habe morgen den letzten Tag der besonderen Nachschulung für Alkoholauffällige, mir wurde der Führerschein entzogen damals. Ich habe dem Amt schon einen Antrag auf Neuerteilung geschickt, Lichtbild etc. eingereicht und eine gesundheitliche Bescheinigung. Das Straßenverkehrsamt meinte, ich bräuchte jetzt den besonderen Nachschulungskurs, den ich gerade mache, um meinen Führerschein wiederzubekommen.

    Nun meine Frage: Wenn ich morgen die Bescheinigung für die Nachschulung bekomme, die ich damit absolviert habe, kann ich damit direkt am Montag zur Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt), und meinen Führerschein abholen? (Sei es nur ein vorläufiger, das ist ja egal.)
  • Thema
    Re: Frage zur besonderen Nachschulung f�r Alkoholauff�llige
    Autor
      guest1416
      schrieb am Freitag, 24. August 2007
    Text
    >Hallo zusammen!
    >
    >Naja, ich habe morgen den letzten Tag der besonderen Nachschulung f�r Alkoholauff�llige, mir wurde der F�hrerschein entzogen damals. Ich habe dem Amt schon einen Antrag auf Neuerteilung geschickt, Lichtbild etc. eingereicht und eine gesundheitliche Bescheinigung. Das Stra�enverkehrsamt meinte, ich br�uchte jetzt den besonderen Nachschulungskurs, den ich gerade mache, um meinen F�hrerschein wiederzubekommen.
    >
    >Nun meine Frage: Wenn ich morgen die Bescheinigung f�r die Nachschulung bekomme, die ich damit absolviert habe, kann ich damit direkt am Montag zur F�hrerscheinstelle (Stra�enverkehrsamt), und meinen F�hrerschein abholen? (Sei es nur ein vorl�ufiger, das ist ja egal.)


    wenn nur noch der Kurs absolviert werden muss, kann ich mir das durchaus vorstellen.
    Zumindestens das mit dem vorläufigen.
    Der vorläufige kostet 8,7€.

    Am besten vorher anrufen um unnötige Wege zu sparen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zur besonderen Nachschulung f�r Alkoholauff�llige
    Autor
      BMW-Fanatiker
      schrieb am Freitag, 24. August 2007
    Text
    >>Hallo zusammen!
    >>
    >>Naja, ich habe morgen den letzten Tag der besonderen Nachschulung f�r Alkoholauff�llige, mir wurde der F�hrerschein entzogen damals. Ich habe dem Amt schon einen Antrag auf Neuerteilung geschickt, Lichtbild etc. eingereicht und eine gesundheitliche Bescheinigung. Das Stra�enverkehrsamt meinte, ich br�uchte jetzt den besonderen Nachschulungskurs, den ich gerade mache, um meinen F�hrerschein wiederzubekommen.
    >>
    >>Nun meine Frage: Wenn ich morgen die Bescheinigung f�r die Nachschulung bekomme, die ich damit absolviert habe, kann ich damit direkt am Montag zur F�hrerscheinstelle (Stra�enverkehrsamt), und meinen F�hrerschein abholen? (Sei es nur ein vorl�ufiger, das ist ja egal.)
    >
    >
    >wenn nur noch der Kurs absolviert werden muss, kann ich mir das durchaus vorstellen.
    >Zumindestens das mit dem vorläufigen.
    >Der vorläufige kostet 8,7€.
    >
    >Am besten vorher anrufen um unnötige Wege zu sparen

    Ist eh um die Ecke, von daher, und ich muss meinen neuen Wagen anmelden, also passt das.

    8,70 Euro, oder wie?

    Das heißt, ich kann Montag wieder fahren, oder wie darf man das verstehen?

    Ich muss doch nicht noch irgendwelche Sachen extra einreichen, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zur besonderen Nachschulung f�r Alkoholauff�llige
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 25. August 2007
    Text
    >Das heißt, ich kann Montag wieder fahren, oder wie darf man das verstehen?
    >Ich muss doch nicht noch irgendwelche Sachen extra einreichen, oder?

    Diese Fragen wird dir am Montag der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle beantworten. Hier im Forum kann dir das niemand mit Sicherheit sagen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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