Fragebogen :1.3.01.-107

  • Fragebogen :1.3.01.-107
     Tommpeddy
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Ich bin erstaunt und durch Zufall (meine Nachbarin möchte gern ihren Klasse A Führerschein machen) auf diesen Onlinefragebogen gestoßen. Habe auch ein paar Fehler gemacht, wo ich mir nicht mehr ganz sicher war, nunja. Und ich bin bestimmt auch nicht allwissend und vielleicht haben meine Augen auch schon etwas nachgelassen, dennoch kann ich mich daran erinnern, Rechts vor Links hat immer Vorfahrt, es sei denn, man verzichtet selbst durch eindeutige Zeichen ( Beispiel ich fahre einen 40 Tonner und kann nicht links abbiegen, bevor der VT (Verkehrsteilnehmer) von Links seinen Platz geräumt hat.
    Schockierend traf mich die Auswertung zu der oben angegebenen Frage. Falls sie noch niemand gesehen hat, hier die Situation: Meiner Meinung nach gleichberechtigte Straßen/Kreuzung, ich bin der äußerst rechte und will links abbiegen, gerade aus kommt mir ein Fahrradfahrer entgegen, der geradeaus will und von meiner Linken kommt ein Pkw, der seinerseits auch geradeaus will. Das heißt für mich, ich fahre zuerst (auch wenn ich links abbiege), dann folgt der Pkw und zuguterletzt der Fahrradfahrer.
    Oder gibt es neue Regeln?
  • Thema
    Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    als antwort müsstest du "ich verzichte auf meine vorfahrt " oder so was ähnliches ankreuzen. weil von dem linkskommenden pkw ausgesehn hättest du vorfahrt, da aber noch der fahrradfahrer als dein gegenverkehr kommt würdest du die kreuzung verstopfen. und da der fahrradfahrer auch rechts vor links beachten sollte, müsste der den pkw von links durchlassen.
    hoffe man versteht es was ich damit meine :)

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  • Thema
    Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Tommpeddy
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    >als antwort müsstest du "ich verzichte auf meine vorfahrt " oder so was ähnliches ankreuzen. weil von dem linkskommenden pkw ausgesehn hättest du vorfahrt, da aber noch der fahrradfahrer als dein gegenverkehr kommt würdest du die kreuzung verstopfen. und da der fahrradfahrer auch rechts vor links beachten sollte, müsste der den pkw von links durchlassen.
    >hoffe man versteht es was ich damit meine :)

    erstmal vielen Dank Car...
    ok, dieser Fall ist schon äußerst selten, zumindest das alle drei VT's gleichzeitig anrollen. Laut §8 hätte ich Vorfahrt, $9 widerum schränkt das ganze ein und kommt sozusagen zu deinem Ergebnis. Dennoch muß hier mit eindeutigen Zeichen und Vorfahrtsverzicht herangegangen werden. Für mich, und mit allem notwendigen Respekt, sind solche Kreuzungen der Verkehrsberuhigung zuzuordnen und damit entgegen der Aussage in §9 zum Verkehrsfluß auch ein Widerspruch in sich. Möchte das Festhalten an $8 auch nicht als Egoismus einstufen, vielmehr als klare Regelung für alle an gleichrangigen Kreuzungen und Einmündungen.
    Und was wäre, wenn es in solch einer Situation einmal richtig kracht?
    Eine rege Diskussion habe ich hier gefunden, wenn auch das Ergebnis vom BMVBW... mich nicht befriedigt. Hört sich eher als Geplänkel an.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2856
    Gruß Thomas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    ja so eine situation ist eher selten, und dann kann man sich ja durch handzeichen verständigen.
    Meine "Erklärung" stand halt auch so im fahrschulbuch :)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Lesley
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    Die Frage ist schon ein bisschen "komisch", und kein Autofahrer, die ich gefragt habe, wusste die richtige Antwort. Ist halt die Frage, was man macht, wenn man in eine solche Situation kommt und "keiner" weiss, wie man sich richtig verhalten sollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Tommpeddy
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    >Die Frage ist schon ein bisschen "komisch", und kein Autofahrer, die ich gefragt habe, wusste die richtige Antwort. Ist halt die Frage, was man macht, wenn man in eine solche Situation kommt und "keiner" weiss, wie man sich richtig verhalten sollte.

    Genau das sollte der Ansatz zur Klärung sein... man kann nur hoffen, daß die Fahrschulen ihre Schüler auch mit diesem Fragezeichen in den Augen ausbilden. Und Prüfer, wenn diese Situation entsteht, sich dementsprechend locker verhalten, oder?
    Genau falsch, wie ich denke. Denn dieser Punkt muß alle Mal geklärt werden. Entweder ich bin rechts und habe somit Vorfahrt oder wir lassen das Ganze und es kann eh jeder machen, was er will. Siehe Blinken wie jeder gerade lustig ist und überhaupt noch eine Hand frei hat. Mein Fahrlehrer hätte mir damals mit der Winkerkelle einen schönen Scheitel gezogen....
    Der war sich sehr einig mit seiner Meinung und erhielt auch von sehr vielen das Prädikat Fahrlehrer. Heute hingegegen höre ich oft von Asphaltpädagogen (damit sind wohl die Akademiker gemeint) und ihr Verständnis für die Auslegung geltenden Rechts. Ich möchte hier niemanden persönlich angreifen und auch nicht über einen Kamm scheren, dennoch sollten sich einige von den Gutverdienenden einmal die Frage stellen, ob sie das auch verantworten können, was sie uns tagtäglich mit ihrem Gewinnstreben antun - statt die Leute erst auf die Straße zu führen, wenn sie auch wirklich dazu in der Lage sind.
    Andrerseits bekommt natürlich durch diese Gleichgültigkeit auch der Staat von diesem Kuchen ein Stück ab.....
    Ok... ich höre mal lieber auf, trotzdem Danke nochmal an alle, die sich mit der Thematik beschäftigen und auch auskennen.
    Gruß Thomas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text

    >Ok... ich höre mal lieber auf, trotzdem Danke nochmal an alle, die sich mit der Thematik beschäftigen und auch auskennen.
    >Gruß Thomas

    +++++
    Jau, besser ist auch!!! Wo ist eigentlich dein Problem bei der Situation? Ist ein ganz normaler Fall, der jeden Tag tausend Mal passiert....

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Hannerl
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    Was ist denn bitte falsch daran, wenn ich meinen Fahrschülern beibringe, dass sie in solchen Fällen auf ihre Vorfahrt verzichten sollen? Ich finde es bedauernswert, wenn für jede Kleinigkeit ein neues Gesetz oder ein neuer § geschaffen werden soll. Und ich finde, zwischen dem Verzicht auf die Vorfahrt und der These, dann könne gleich jeder machen was er wolle, klafft eine riesige Lücke...
    Aber vielleicht sehe ich das als "Asphaltpädagoge" (auch ich habe ein abgeschlossenes Studium) ja auch ganz falsch, und andere können meinen Job sowieso viel besser machen???
    Viele Grüße
    Hannerl

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      car
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    ein problem ist ja auch oft, das jeder auf sein recht (im straßenverkehr) besteht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    Hallo!
    Eigentlich ist es doch eine ganz klare Situation:
    Eigentlich dürftest Du als rechtester Verkehrsteilnehmer als erster in die Kreuzung einfahren. Allerdings hast Du als Linksabbieger die Pflicht dem Gegenverkehr (also dem Radfahrer) Vorfahrt zu gewähren.
    Dieser muss aber seinem von rechts kommenden Fahrzeug Vorrang gewähren. Dieses Auto kann aber nun nicht aus der Straße rausfahren, weil Du ja die Kreuzung versperrst.
    Also ist es doch viel einfacher, dass Du auf Deine Vorfahrt verzichtest, dann löst sich alles von selbst auf.
    Aber es gibt kaum einen Fahrschüler, der diese Frage sofort versteht und nicht nachfragen muss.

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    Allerdings hast Du als Linksabbieger die Pflicht dem Gegenverkehr (also dem Radfahrer) Vorfahrt zu gewähren.
    >Dieser muss aber seinem von rechts kommenden Fahrzeug Vorrang gewähren.

    ++++

    Ändert nix am Ergebnis, aber ist es nicht genau andersherum? ;-)
    Ja, ja, ich weiss, immer diese Erbsenzählerei, aber unter Kollegen .....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      nette
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    Ja also bei uns in ner 30 er Zone auch Rechts vor links die eine straße geht gerade aus und dann kann mann noch nach links abbiegen in die straße . so und wenn da nun gleichzeitig von den zwei straßen Fahrezuge oder auch a fahrrad fahrer oder so auftaucht , dann ist das so
    z.b. ich komme von gerade aus und will links abbiegen und von vorne kommt ein auto und von links auch . da ja keine straße neben mir rechts ist , ist das schon man mal weg so dann darf ich ja fahren weil der von linkskommende mich vorbei lassen muß . aber ich kann noch nicht fahren weil wenn mir ein Auto entgegen kommt und der will gerade aus weiter oder nach rechts in die Straße einbiegen wo das andere Fahrzeug wartet das ich fahren kann . so muß ich halt den der der mir entgegen kommt vorbei fahren oder abbiegen lassen .und erst danch darf ich fahren und erst dann der von mir ausgesehen von Links kommt .jetzt nehmen wir mal an das ist eine Kreuzung also 4 Straßen treffen aufeinander und es ist halt Rechts vor links da keine Schilder stehen und der Straßenverlauf also Bordsteinkante in die Straße führt also Ecke rund . So dann gilt ja Rechts vor links . und wenn zur gelichen Zeit vier Verkehrsteilnehmer aufeinader treffen , entweder man verständigt sich oder man verzichtet halt auf seine Vorfahrt .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 13. September 2006
    Text
    > Allerdings hast Du als Linksabbieger die Pflicht dem Gegenverkehr (also dem Radfahrer) Vorfahrt zu gewähren.
    >>Dieser muss aber seinem von rechts kommenden Fahrzeug Vorrang gewähren.
    >
    >++++
    >
    >Ändert nix am Ergebnis, aber ist es nicht genau andersherum? ;-)
    >Ja, ja, ich weiss, immer diese Erbsenzählerei, aber unter Kollegen .....
    >
    >greetz

    OK! Drück ich mich gerade falsch aus???
    Oder häng ich doch irgendwo? Würde mich sehr freuen zu lernen...
    Find es aber schon sehr nett, mich als "Kollegen" zu bezeichnen.
    Wart noch mal ein halbes Jahr... Dann vielleicht...

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 14. September 2006
    Text

    >OK! Drück ich mich gerade falsch aus???
    >Oder häng ich doch irgendwo? Würde mich sehr freuen zu lernen...
    >Find es aber schon sehr nett, mich als "Kollegen" zu bezeichnen.
    >Wart noch mal ein halbes Jahr... Dann vielleicht...
    >
    >LG Bettina
    >

    ++++++++

    Die Sache mit dem Fahrrad ist ein Fall von Vorrang und das andere ein Fall von Vorfahrt.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragebogen :1.3.01.-107
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 14. September 2006
    Text
    Ahh! Vielen Dank! (Doch ein klein Wenig Erbsenzählerei!)
    Trotzdem danke!

    LG Bettina

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