Frist für Prüfungen

  • Frist für Prüfungen
     Mellii
      schrieb am Donnerstag, 12. Oktober 2006
    Mein Freund hat sich im Januar 06 bei der Fahrschule angemeldet. Theorieunterricht hat er gemacht, aber noch keine Prüfungen, da keine Zeit wegen der Arbeit. Wir dachten er muss innerhalb einem Jahr nur die Theoriprüfung machen, damit nicht alles verfällt (sagt die Fahrlehrerin heute), aber eine andere in der gleiche Fahrschule sagt, er muss alles komplett, also den F-Schein innerhalb eines Jahres machen (bis Jan 07), sonst verfällt alles wenn er bis dahin nur Theorieprüfung hat und noch nicht Praxis.
    Wer kennt sich aus und kann mir sagen, wie es wirklich ist??????
  • Thema
    Re: Frist für Prüfungen
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 12. Oktober 2006
    Text
    Version 1 ist insofern richtig, was den Führerscheinantrag bei der Behörde angeht. Der verfällt nach einem Jahr, wenn nicht mindestens die Theorieprüfung bestanden ist. Wenn sie bestanden wurde, gilt er noch ein Jahr lang, ab dem Datum der Theorieprüfung!

    Version 2 stimmt eher dahingehend, dass der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule in der Regel auf ein Jahr befristet ist. Wer länger braucht müsste also rein rechtlich gesehen einen neuen Vertrag mit der Fahrschule abschliessen.

    Die absolvierten Unterrichte verfallen auf alle Fälle nicht so schnell.

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