>Hi tini, > >doch, wenn vom Bereich C1 aufwärts weiter Gebrauch gemacht werden soll, muss er zum Doc alle 5 Jahre! > >Nur Bereich B bleibt (vorerst) noch ohne! > >Wolfe
Dachte er meinte nur B! Aber gut das du das mit dem C1 nochmal geschrieben hast! Soll es denn für B auch irgendwann mal eine Bescheinigung alle 5 Jahre vom Doc geben?
M,L (T auch, wenn du in der Landwirtschaft tätig bist, aber nur auf Antrag!) B und BE C1 und C1E CE (mit Einschränkung)
wenn der alte Dreier vor dem 1.4.80 erworben wurde, dann auch die Klasse A1.
Mit dem Grauen darfst du also wie gehabt Fahrzeuge bis 7,5t zul. Gesamtgewicht fahren. (Entspricht heute B bis 3,5t und C1 bis 7,5t).
Weiterhin alle Fahrzeuge bis 3,5t z.G. mit Anhänger ohne Einschränkung (außer eben die die dann im Fz-schein stehen).
C1 = Fahrzeuge bis 7,5t z.G. C1E = Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
CE ( und da bekommst du ne Schlüsselzahl eingetragen dazu: 79) = wie mit dem alten 3er erlaubt: Zugfahrzeug 7,5t z.G und Einachsanhänger mit max. 10t z.G (bzw bei Tandemachse 11t z.G.)
Bis zum vollendeten 50er darfst du das.
Wenn du danach noch von C1 oder höheren Gebrauch machen willst, alle 5 JAhre zur ärztlichen Untersuchung und Verlängerung beantragen.