Füherschein Kl. 3

  • Füherschein Kl. 3
     Atomfred885
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Hallo wer kann mir sagen wieviel tonnen ich mit der alten Kl 3 fahren darf ?
    Und muss ich mit 50 zur ärztlichen untersuchung ??
  • Thema
    Re: Füherschein Kl. 3
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Text
    >Hallo wer kann mir sagen wieviel tonnen ich mit der alten Kl 3 fahren darf ?

    - Mit Klasse 3 darfst du bis 7,5 Tonnen fahren!

    >Und muss ich mit 50 zur ärztlichen untersuchung ??

    - Nein brauchst du nicht!

    Catharina



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  • Thema
    Re: Re: Füherschein Kl. 3
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Text
    Hi tini,

    doch, wenn vom Bereich C1 aufwärts weiter Gebrauch gemacht werden soll, muss er zum Doc alle 5 Jahre!

    Nur Bereich B bleibt (vorerst) noch ohne!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Füherschein Kl. 3
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Text
    >Hi tini,
    >
    >doch, wenn vom Bereich C1 aufwärts weiter Gebrauch gemacht werden soll, muss er zum Doc alle 5 Jahre!
    >
    >Nur Bereich B bleibt (vorerst) noch ohne!
    >
    >Wolfe

    Dachte er meinte nur B! Aber gut das du das mit dem C1 nochmal geschrieben hast! Soll es denn für B auch irgendwann mal eine Bescheinigung alle 5 Jahre vom Doc geben?

    Catharina




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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Füherschein Kl. 3
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Text
    Hi Cati,

    Soll es denn für B auch irgendwann mal eine Bescheinigung alle 5 Jahre vom Doc geben?
    >
    >Catharina

    Hellsehen kann ich nicht.
    Aber ich hoffe, dass dies mal für ALLE kommen wird!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Füherschein Kl. 3
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 30. September 2006
    Text
    Hi,

    dein alter Dreier umfaßt folgendes:

    M,L (T auch, wenn du in der Landwirtschaft tätig bist, aber nur auf Antrag!)
    B und BE
    C1 und C1E
    CE (mit Einschränkung)

    wenn der alte Dreier vor dem 1.4.80 erworben wurde, dann auch die Klasse A1.

    Mit dem Grauen darfst du also wie gehabt Fahrzeuge bis 7,5t zul. Gesamtgewicht fahren. (Entspricht heute B bis 3,5t und C1 bis 7,5t).

    Weiterhin alle Fahrzeuge bis 3,5t z.G. mit Anhänger ohne Einschränkung (außer eben die die dann im Fz-schein stehen).

    C1 = Fahrzeuge bis 7,5t z.G.
    C1E = Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

    CE ( und da bekommst du ne Schlüsselzahl eingetragen dazu: 79) = wie mit dem alten 3er erlaubt: Zugfahrzeug 7,5t z.G und Einachsanhänger mit max. 10t z.G (bzw bei Tandemachse 11t z.G.)

    Bis zum vollendeten 50er darfst du das.

    Wenn du danach noch von C1 oder höheren Gebrauch machen willst, alle 5 JAhre zur ärztlichen Untersuchung und Verlängerung beantragen.

    Hoffe, soweit alles verständlich erklärt!

    Sonst frag

    Wolfe

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