Führerschein

  • Führerschein
     Tempomat
      schrieb am Sonntag, 6. August 2006
    Hallo wollte mal Fragen wie das ist mit meinem Führerschein denn ich habe den Führerschein mit 17 also Begleitetes Fahren und da ich am Mittwoch 18 werde wollte ich wissen ob ich den Schein abholen muss oder ob der zu geschickt wird wenn ich denn abholen muss wo denn?
    Dürfte ich den denn dann auch alleine abholen fahren? Da steht der Satz drauf: Die Auflagen gelten auch wenn das 18.Lebensjahr vollendet ist bis zum Empfang des KArtenführerscheins!

    Bitte um Antwort!

    MFG

  • Thema
    Re: Führerschein
    Autor
      lololo
      schrieb am Sonntag, 6. August 2006
    Text
    bitte augen auf.. ein paar themen unter deinem...

    http://www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/156699_msg.html

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  • Thema
    Re: Führerschein
    Autor
      Elle18
      schrieb am Sonntag, 6. August 2006
    Text
    der wird dir nicht zugeschickt, musst ihn abholen. höchstwahrscheinlich beim tüv. und wenn du 18 bist darfst du ihn auch alleine abholen.
    LG Elle18

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 7. August 2006
    Text
    Hallo!

    Der Satz "Die Auflagen gelten auch wenn das 18.Lebensjahr vollendet ist bis zum Empfang des KArtenführerscheins!" sagt doch wirklich eindeutig, dass du ihn nicht alleine abholen darfst. Offensichtlich wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
    Deinen Kartenführerschein musst du bei der Behörde abholen, bei der du auch den Führerscheinantrag abgegeben hast.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein
    Autor
      Lucky_Beginner
      schrieb am Dienstag, 8. August 2006
    Text
    Hi,

    ich hab vorerst nur ne vorläufige Fahrerlaubnisbescheinigung für Klasse B + A1 bekommen. So ein rosa Zettel wird vom Landratsamt (wohne in Bayern) ausgestellt und ist 3 Monate uneingeschränkt gültig. Da ich erst danach mit Motorradpraxis angefangen hab, muss das Ding erst mal reichen. Aber auch bei dieser Bescheinigung - ich habe Führerschein erst mit 18 gemacht - wäre es illegal gewesen, wenn ich selber mit meinem Auto zum Amt gefahren wäre, da ich für diese Fahrt keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen hätte können.
    Also: Im Zweifel lieber nicht selber fahren, man ist sowieso dann erst beruhigt wenn man die hellgrüne Plastikkarte tatsächlich im Geldbeutel stecken hat.

    MfG

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