Führerschein Automatik Dringend

  • Führerschein Automatik Dringend
     Curt
      schrieb am Montag, 10. September 2007
    Hallo,
    ich besitze seit 5 Jahren den Führerschein Klassse B nur für Automatik. Jetzt wollte ich wissen, was mir passieren kann, wenn ich einen Schaltwagen fahre und dabei von der Polizei kontrolliert werde und welche Konsequenzen ich zu erwarten habe? welche §§?
  • Thema
    Re: Führerschein Automatik Dringend
    Autor
      FL Marco
      schrieb am Montag, 10. September 2007
    Text
    Meines wissen, gibt es keinen direkten § dafür. Es ist einfach fahren, ohne Fahrerlaubnis. Ganz einfach. Genauso wenn ich ein 125ccm Führerschein habe, aber trotzdem eine 1000ccm fahre. Ist genau das gleiche.

    Straßenverkehrsgesetz
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    III. Straf- und Bußgeldvorschriften

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2.

    als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    1.

    eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
    2.

    vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
    3.

    vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

    1.

    das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
    2.

    als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
    3.

    in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

    Gruß Marco

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  • Thema
    Re: Führerschein Automatik Dringend
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 10. September 2007
    Text
    Du hast nur eine FE für Kfz der Klasse B mit automatischer Kraftübertragung.

    Wenn Du also Kfz ohne automatische Kraftübertragung im Strassenverkehr führst, machst du Dich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" schuldig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Automatik Dringend
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >Du hast nur eine FE für Kfz der Klasse B mit automatischer Kraftübertragung.
    >Wenn Du also Kfz ohne automatische Kraftübertragung im Strassenverkehr führst, machst du Dich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" schuldig.

    Wenn du erwischt wirst, ist der Führerschein erst einmal weg, du bekommst eine Geldstrafe und Flensburg-Punkte und evtl. eine Aufforderung zur MPU. Das Geld investiertst du besser in den Führerschein Klasse B ohne Automatik-Beschränkung!

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Automatik Dringend
    Autor
      hannes83
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    hi ich hab dir mal die entsprechende seite auf dieser hompage rausgesucht und beigefügt.

    ES IST TATSÄCHLICH SO UND FÜR DICH IST AUCH NUR DER ERSTE ABSATZ DIESES TEXTES ENORM WICHTIG: kannst dir jetzt durchlesen.
    WENN DU FAHRAUSBILDUNG MIT EINEM AUTOMATIK FAHRZEUG MACHST DARFST DU AUCH NUR AUTOMATIK FAHREN. wenn du von der polizei aufgehalten wirst dann bist du ohne gültige fahrerlaubnis mit einem PKW mit schaltgetriebe unterwegs...
    (aus dem grund mach ich auch nur PKW ausbildujng mit schaltung weil ich so jung wie ich bin schaltung total geil finde und wenn ich in zehn jahren mal meine einstellung ende... mal schauen.

    also viel informationsspaß mit diesem absatz: (MfG hannes83.)


    Zunächst möchten wir Sie auf den schwerwiegenden Nachteil einer Fahrausbildung auf Automatik hinweisen: Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf Automatik-Pkw machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen M, S und T. Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen machen, dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren.

    Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Abs. 6:

    "Wenn das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet war, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung zu beschränken; dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen M, S und T. Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist."

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