Führerschein Klasse B - Nachträglich Epilepsie ...

  • Führerschein Klasse B - Nachträglich Epilepsie eingetreten - Rechtslage
     Genos2
      schrieb am Mittwoch, 26. März 2025
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. des Führerscheins.
    Mein Sohn macht gerade den Führerschein für die Fahrzeugklasse B.

    Nun ist es so, dass bei Ihm Epilepsie diagnostiziert wurde. Er ist aber bereits seit ca. 4 Monaten am Führerschein dran und macht in einer Woche seine Theoretische Prüfung.

    In dem Befund vom Arzt steht, dass er ein Fahrverbot hat bzw. er 1 Jahr anfallsfrei sein muss um wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Meine Frage ist nun ob es irgendwo nachzulesen ist ob er trotzdem seinen Führerschein komplett fertig machen kann sprich Theorie und Praxis oder ob dies nun alles hinfällig ist.

    Ich habe ihm gesagt, dass er ja ruhig seine Theorie machen kann und mit dem praktischen Teil eben noch warten soll bis eben das eine Jahr rum ist.

    Problem ist aber das ich an meinen Sohn überhaupt nicht ran komme und er das Gefühl hat das ich es ihm vermiesen will.
    Er ist 18 Jahre und kann eben selbst entscheiden. Ich als Vater möchte ihn aber eben vor gewissen Dingen bewahren.

    Für mich wäre von daher wichtig zu wissen ob er eben verpflichtet ist, dies dem Fahrlehrer zu sagen bzw. was rechtlich auf ihn zukommen könnte SOLLTE was während der Prüfung oder eben noch im Praktischen Unterricht passieren.

    Ich müsste was schriftliches haben was ich ihm einfach mal gebe und er es sich durchliest. Er ist eben der Meinung das es keine Straftat wäre da es nur vom Arzt gesagt wurde bzw. das Fahrverbot in den Brief vom Arzt geschrieben wurde.

    Letztlich geht es ja auch darum was auf ihn zukommen KÖNNTE.

    Habt ihr da vielleicht einen Rat für mich und könnt mir da ein paar Ratschläge geben?

    Ich wäre euch sehr dankbar.

    Gruß und einen schönen Tag
    Jens
  • Thema
    Re: Führerschein Klasse B - Nachträglich Epilepsie eingetreten - Rechtslage
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 26. März 2025
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >ich habe eine Frage bzgl. des Führerscheins.
    >Mein Sohn macht gerade den Führerschein für die Fahrzeugklasse B.
    >
    >Nun ist es so, dass bei Ihm Epilepsie diagnostiziert wurde. Er ist aber bereits seit ca. 4 Monaten am Führerschein dran und macht in einer Woche seine Theoretische Prüfung.
    >
    >In dem Befund vom Arzt steht, dass er ein Fahrverbot hat bzw. er 1 Jahr anfallsfrei sein muss um wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
    >
    >Meine Frage ist nun ob es irgendwo nachzulesen ist ob er trotzdem seinen Führerschein komplett fertig machen kann sprich Theorie und Praxis oder ob dies nun alles hinfällig ist.
    >
    >Ich habe ihm gesagt, dass er ja ruhig seine Theorie machen kann und mit dem praktischen Teil eben noch warten soll bis eben das eine Jahr rum ist.
    >
    >Problem ist aber das ich an meinen Sohn überhaupt nicht ran komme und er das Gefühl hat das ich es ihm vermiesen will.
    >Er ist 18 Jahre und kann eben selbst entscheiden. Ich als Vater möchte ihn aber eben vor gewissen Dingen bewahren.
    >
    >Für mich wäre von daher wichtig zu wissen ob er eben verpflichtet ist, dies dem Fahrlehrer zu sagen bzw. was rechtlich auf ihn zukommen könnte SOLLTE was während der Prüfung oder eben noch im Praktischen Unterricht passieren.
    >
    >Ich müsste was schriftliches haben was ich ihm einfach mal gebe und er es sich durchliest. Er ist eben der Meinung das es keine Straftat wäre da es nur vom Arzt gesagt wurde bzw. das Fahrverbot in den Brief vom Arzt geschrieben wurde.
    >
    >Letztlich geht es ja auch darum was auf ihn zukommen KÖNNTE.
    >
    >Habt ihr da vielleicht einen Rat für mich und könnt mir da ein paar Ratschläge geben?
    >
    >Ich wäre euch sehr dankbar.
    >
    >Gruß und einen schönen Tag
    >Jens

    Er sollte die Anordnung des Arztes befolgen.
    Ansonsten könnte die Fahrerlaubnisbehörde an seiner charakterlichen Eignung ein Kfz zu führen zweifeln. Ihm ist bekannt, dass er ein Risiko für Andere darstellen kann und er will trotzdem seine eigenen Interessen über das berechtigte Interesse seiner Mitmenschen, unversehrt zu bleiben, stellen. Das lässt ja schon auf einen Mangel an Reife schließen.

    Gegen die Theorieprüfung spricht nichts, aber seinen Fahrlehrer sollte er natürlich in Kenntnis setzen, und das Fahren sollte er bis zum \"Okay\" des Arztes bleiben lassen.
    Eine bestandene Theorie hat übrigens ein Jahr Gültigkeit.

    link zu Epilepsie und Kraftverkehr: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Klasse B - Nachträglich Epilepsie eingetreten - Rechtslage
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 26. März 2025
    Text

    >Er sollte die Anordnung des Arztes befolgen.
    >Ansonsten könnte die Fahrerlaubnisbehörde an seiner charakterlichen Eignung ein Kfz zu führen zweifeln. Ihm ist bekannt, dass er ein Risiko für Andere darstellen kann und er will trotzdem seine eigenen Interessen über das berechtigte Interesse seiner Mitmenschen, unversehrt zu bleiben, stellen. Das lässt ja schon auf einen Mangel an Reife schließen.
    >
    >Gegen die Theorieprüfung spricht nichts, aber seinen Fahrlehrer sollte er natürlich in Kenntnis setzen, und das Fahren sollte er bis zum \"Okay\" des Arztes bleiben lassen.
    >Eine bestandene Theorie hat übrigens ein Jahr Gültigkeit.
    >
    >link zu Epilepsie und Kraftverkehr: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2664/file/Begutachtungsleitlinien+2022.pdf
    >

    BaSt-Leitlinie S. 49 ff.

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  • Thema
    Re: Führerschein Klasse B - Nachträglich Epilepsie eingetreten - Rechtslage
    Autor
      Home
      schrieb am Montag, 14. April 2025
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >ich habe eine Frage bzgl. des Führerscheins.
    >Mein Sohn macht gerade den Führerschein für die Fahrzeugklasse B.
    >
    >Nun ist es so, dass bei Ihm Epilepsie diagnostiziert wurde. Er ist aber bereits seit ca. 4 Monaten am Führerschein dran und macht in einer Woche seine Theoretische Prüfung.
    >
    >In dem Befund vom Arzt steht, dass er ein Fahrverbot hat bzw. er 1 Jahr anfallsfrei sein muss um wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
    >
    >Meine Frage ist nun ob es irgendwo nachzulesen ist ob er trotzdem seinen Führerschein komplett fertig machen kann sprich Theorie und Praxis oder ob dies nun alles hinfällig ist.
    >
    >Ich habe ihm gesagt, dass er ja ruhig seine Theorie machen kann und mit dem praktischen Teil eben noch warten soll bis eben das eine Jahr rum ist.
    >
    >Problem ist aber das ich an meinen Sohn überhaupt nicht ran komme und er das Gefühl hat das ich es ihm vermiesen will.
    >Er ist 18 Jahre und kann eben selbst entscheiden. Ich als Vater möchte ihn aber eben vor gewissen Dingen bewahren.
    >
    >Für mich wäre von daher wichtig zu wissen ob er eben verpflichtet ist, dies dem Fahrlehrer zu sagen bzw. was rechtlich auf ihn zukommen könnte SOLLTE was während der Prüfung oder eben noch im Praktischen Unterricht passieren.
    >
    >Ich müsste was schriftliches haben was ich ihm einfach mal gebe und er es sich durchliest. Er ist eben der Meinung das es keine Straftat wäre da es nur vom Arzt gesagt wurde bzw. das Fahrverbot in den Brief vom Arzt geschrieben wurde.
    >
    >Letztlich geht es ja auch darum was auf ihn zukommen KÖNNTE.
    >
    >Habt ihr da vielleicht einen Rat für mich und könnt mir da ein paar Ratschläge geben?
    >
    >Ich wäre euch sehr dankbar.
    >
    >Gruß und einen schönen Tag
    >Jens

    Grundsätzlich ist der 315c StGB dafür zuständig (bis 2 Jahre Knast) . Genaueres hat @ Lesen bildet geschrieben.

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