Führerschein Wiedererteilung, wie genau?

  • Führerschein Wiedererteilung, wie genau?
     Tobias H.
      schrieb am Freitag, 12. Januar 2007
    Hallo, habe eine Frage:
    Bin in der verlängerten Probezeit. Habe als ich aufbauseminar hatte 2 weitere geschw. überschreitungen und dann bekam ich eine empfehlung für eine medizinische psychische beratung, der ich nicht nachgegangen bin. bin jetzt nochmal aufgefallen aufgrund von zu hoher geschwindigkeit. mein führerschein wird wohl entzogen... meine frage:
    muss ich den fs neu machen oder kann er "wiedererteilt" werden? habe wohl jetzt mit dem letzten delikt ca. 18 bis 19 punkte.
    soll ich auf jeden fall schonmal diese psychische beratung machen?
    ich habe gelesen dass ich ein neues lichtbild, erste hilfe und sehtest brauche... brauche ich sonst noch etwas?

    noch als info: es waren alles "nur" gescwhindigkeits delikte, nichts mit drogen oder alkohol.

    wenn da jmd. erfahrung hat oder etwas weiss, dafür wäre ich sehr dankbar.

    mfg Tobias H.
  • Thema
    Re: Führerschein Wiedererteilung, wie genau?
    Autor
      Alex S.
      schrieb am Freitag, 12. Januar 2007
    Text
    ich glaube du bist nicht reif genug überhaupt einen Führerschein besitzen zu dürfen.
    (Sorry, hilft dir zwar nicht weiter, aber wer 19 Punkte hat dem kann man nicht mehr helfen. Das ist die Realität und kein Computerspiel)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Wiedererteilung, wie genau?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 12. Januar 2007
    Text
    >Hallo, habe eine Frage:
    >Bin in der verlängerten Probezeit. Habe als ich aufbauseminar hatte 2 weitere geschw. überschreitungen und dann bekam ich eine empfehlung für eine medizinische psychische beratung, der ich nicht nachgegangen bin. bin jetzt nochmal aufgefallen aufgrund von zu hoher geschwindigkeit. mein führerschein wird wohl entzogen...
    ++++ Ja, wird er auf alle Fälle.

    >muss ich den fs neu machen oder kann er "wiedererteilt" werden?
    ++++ Du bekommst eine Sperre von min. 3 Monaten. Danach beantragst Du die Wiedererteilung. Mit Passbild, Sehtest und Erste Hilfe, Perso.Mehr nicht.


    >soll ich auf jeden fall schonmal diese psychische beratung machen?
    +++ Nein! Das Amt teilt Dir bei dem Antrag zur Wiedererteilung mit, was Du tun musst. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, das das Amt eine MPU von Dir verlangt. Die hat dann nämlich nix mit der verkehrspsychologischen Beratung mehr zu tun...

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein Wiedererteilung, wie genau?
    Autor
      Messino
      schrieb am Freitag, 12. Januar 2007
    Text
    also mh in der kurzen zeit schon so viele punkte sry jungs das geht nicht!
    weil punkte bekommt man ja auch nur wenn man mehr als 30 zu shcnell ist so viel ich weiß!
    ich fahre in der fahrstund auch ein paar mal 60 in der stadt weil es 3 spuren sind und nur gearde aus, sonst hallt man auch den verker auf.

    aber sry was du hast würde ich sagen ist einfach zu viel setzt dich mal hin und frag dich selber wie lange willst du noch leben und andre wo du auch in gefahr bringst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Wiedererteilung, wie genau?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 12. Januar 2007
    Text
    Hi,

    kaydee hat dir die rechtlichen Antworten schon mitgegeben.

    Was ich dir noch mitgeben möchte:

    überdenk mal deinen Fahrstil!
    Auch "nur" Geschwindigkeitsübertretungen können für dich oder andere tödlich werden.

    Und dies in der Häufung bei dir sollte auch dir selbst zu denken geben!

    Trotzdem Gutes Neues (wenn auch erstmal als Fußgänger für ne Weile)

    Wolfe

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