Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson
Ratsuchender
schrieb am Dienstag, 3. Juli 2007
Hallo, hab ein großes Problem und hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Meine Tochter wird im September 17 und macht gerade den PKW-Führerschein. Wir, allesamt aus Hessen, möchten dann das begleitende Fahren beantragen und durchführen.
Ich, als ihr Vater (43 und in Flensburg Punktefrei), möchte auch als Begleitperson eingetragen werden.
Hab die offiziellen Voraussetzungen für Begleitpersonen hier mal reinkopiert:
Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Nun das Problem das sich heute bei meiner Antragstellung ergeben hat:
Ich hatte 2004 für 15 Monate die Fahrerlaubnis entzogen und nach bestandener MPU wieder erteilt bekommen. Da ich nun durch diese Zeit nicht ununterbrochen in den letzten 5 Jahren den FS hatte, darf ich auch nicht als Begleitperson eingetragen sein. Hab heute extra mal bei der FS-Stelle telefonisch nachgefragt und dies dort auch so so bestätigt bekommen.
Nun meine Frage:
Wird das wirklich so hart geregelt oder gibts vielleicht irgendwelche Regelungen mir bzw. meiner Tochter das doch zu ermöglichen. Hab schon was von sogenannten Einweisungslehrgängen gelesen - würde ich natürlich gerne machen.
(Ps.: BIN ICH EIGENTLICH JETZT IM STRASSENVERKEHR EIN MENSCH 2. KLASSE ??? - der zwar mit allem wenn und aber im Strassenverkehr tauglich ist und auch für sein Verhalten haftet - aber bei der o.g. Regelung nicht ???)
Wer kennt sich aus ???
VIELEN DANK IM VORAUS.
Meine Tochter wird im September 17 und macht gerade den PKW-Führerschein. Wir, allesamt aus Hessen, möchten dann das begleitende Fahren beantragen und durchführen.
Ich, als ihr Vater (43 und in Flensburg Punktefrei), möchte auch als Begleitperson eingetragen werden.
Hab die offiziellen Voraussetzungen für Begleitpersonen hier mal reinkopiert:
Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Nun das Problem das sich heute bei meiner Antragstellung ergeben hat:
Ich hatte 2004 für 15 Monate die Fahrerlaubnis entzogen und nach bestandener MPU wieder erteilt bekommen. Da ich nun durch diese Zeit nicht ununterbrochen in den letzten 5 Jahren den FS hatte, darf ich auch nicht als Begleitperson eingetragen sein. Hab heute extra mal bei der FS-Stelle telefonisch nachgefragt und dies dort auch so so bestätigt bekommen.
Nun meine Frage:
Wird das wirklich so hart geregelt oder gibts vielleicht irgendwelche Regelungen mir bzw. meiner Tochter das doch zu ermöglichen. Hab schon was von sogenannten Einweisungslehrgängen gelesen - würde ich natürlich gerne machen.
(Ps.: BIN ICH EIGENTLICH JETZT IM STRASSENVERKEHR EIN MENSCH 2. KLASSE ??? - der zwar mit allem wenn und aber im Strassenverkehr tauglich ist und auch für sein Verhalten haftet - aber bei der o.g. Regelung nicht ???)
Wer kennt sich aus ???
VIELEN DANK IM VORAUS.