Führerschein alleine abholen

  • Führerschein alleine abholen
     Haigl
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Hi,

    ich wohne in Bayern und habe den Führerschein mit 17 gemacht. Morgen werde ich 18 und würde mir gerne meinen "richtigen" Führerschein abholen. Muss dann eine der Begleitpersonen mitfahren oder darf ich mit dem ab 17 Führerschein alleine fahren wenn ich 18 bin?
  • Thema
    Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Elle18
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    also soweit ich weiß darfst du wenn du 18 bist nicht einfach so mit dem lappen weiterfahren sondern nur wenn du den richtigen führerschein hast! aber das müsste auch dadrauf stehen. schau mal nach, da steht doch bestimmt irgendwo "gültig bis..." oder ähnliches.
    außerdem macht diese eine fahrt die dein papa noch neben dir sitzen muss auch nicht mehr viel aus ;)

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Haigl
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    Auf der vorderseite steht nur unter Weitere Auflagen:
    Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum 03.08.2006 Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der nachfolgend benannten Personen führen: ...
    auf der Rückseite steht noch: Bis zm 18. Geburtstag dürfen die jungen Faherinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

    Also spricht eigentlich nix dagegen das ich wen ich 18 bin weiterhin mit dem ab 17 Führerschein fahren darf.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      lololo
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    "Kartenführerschein auf Antrag ab 18. Mit der Prüfbescheinigung darf bis zu 3 Monate nach 18. Geburtstag gefahren werden"

    Hab ich grad im Netz gefunden.. Also dürftest du, aber ich würd trotzdem einen Begleiter mitnehmen, nur so aus "Sicherheitsgründen"...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Elle18
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    >"Kartenführerschein auf Antrag ab 18. Mit der Prüfbescheinigung darf bis zu 3 Monate nach 18. Geburtstag gefahren werden"


    ja dann hab ich mich wohl geirrt. also darfst du doch :)

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    Ab dem 18. Geb gilt die Bescheinigung noch 4 Wochen auch zum alleine fahren, dies aber weiterhin nur im Inland.

    Kannst also alleine zur Führerscheinstelle cruisen und das Teil holen.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    Hallo,

    ab deinem 18. Geburtstag darfst du alleine fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      emma88
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >ab deinem 18. Geburtstag darfst du alleine fahren.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Also uns wurde in der FS eindringlich gesagt, dass die Fahrt am 18. Geburtstag zum Verkehrsamt NOCH mit Begleitperson gemacht werden muss!!! Erst mit dem Erhalt des Kartenführerscheins ist man berechtigt, allein zu fahren.
    Eine normale Prüfbescheinigung (die man zB erhält, wenn man B gemacht hat, und noch in der A-Ausbildung steckt) gilt ohne Begleitung!
    So ist es jedenfalls in Niedersachsen ;-)
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text

    >Also uns wurde in der FS eindringlich gesagt, dass die Fahrt am 18. Geburtstag zum Verkehrsamt NOCH mit Begleitperson gemacht werden muss!!! Erst mit dem Erhalt des Kartenführerscheins ist man berechtigt, allein zu fahren.
    >Eine normale Prüfbescheinigung (die man zB erhält, wenn man B gemacht hat, und noch in der A-Ausbildung steckt) gilt ohne Begleitung!
    >So ist es jedenfalls in Niedersachsen ;-)
    >LG

    Hi,

    nada oder nein.

    Wenn du ne Doppelklasse machst darfst du mit der Prüfbescheinigung NICHT fahren!!!

    Du mußt dir erst nen vorläufigen Führerschein holen.

    Steht aber groß auf der Bescheinigung drauf.

    Bei BF17 darfst du ab dem 18. Geb alleine fahren.
    Gültigkeit (soweit ich es richtig im Kopf hab) dann noch 4 Wochen, danach mußt du den richtigen geholt haben!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      Joguhrt (FL)
      schrieb am Freitag, 4. August 2006
    Text
    >
    >>Also uns wurde in der FS eindringlich gesagt, dass die Fahrt am 18. Geburtstag zum Verkehrsamt NOCH mit Begleitperson gemacht werden muss!!! Erst mit dem Erhalt des Kartenführerscheins ist man berechtigt, allein zu fahren.
    >>Eine normale Prüfbescheinigung (die man zB erhält, wenn man B gemacht hat, und noch in der A-Ausbildung steckt) gilt ohne Begleitung!
    >>So ist es jedenfalls in Niedersachsen ;-)
    >>LG
    >
    Hi,

    Laut Führerscheinstelle darf man mit 18 alleine fahren und den Führerschein abholen ohne Begleitperson.

    Grüße

    Jo

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein alleine abholen
    Autor
      michael17
      schrieb am Sonntag, 6. August 2006
    Text
    >Also uns wurde in der FS eindringlich gesagt, dass die Fahrt am 18. Geburtstag zum Verkehrsamt NOCH mit Begleitperson gemacht werden muss!!! Erst mit dem Erhalt des Kartenführerscheins ist man berechtigt, allein zu fahren.
    >Eine normale Prüfbescheinigung (die man zB erhält, wenn man B gemacht hat, und noch in der A-Ausbildung steckt) gilt ohne Begleitung!
    >So ist es jedenfalls in Niedersachsen ;-)
    >LG

    Jop so wars auch noch als ich Führerschein gemacht hab... Musste noch mit Bus zur Führerscheinstelle fahren ;) is aber mittlerweile glaub ich alles geändert worden...

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