Führerschein aus Bulgarien

  • Führerschein aus Bulgarien
     Gast
      schrieb am Freitag, 28. Januar 2005
    Hallo,

    bin Ärztin aus Bulgarien und seit 1 Jahr in Deutschland berufstätig. Im 11/04 hab ich meinen Führerschein gemacht. Darf ich als Anfänger mit diesem Führerschein hier 6 Monate Auto fahren? Wird hier der internationale Führerschein anerkannt? Was für Alernativen gibt es für mich in Deutschland, bis Bulgarien in die EU / 01.2007/ aufgenommen wird?

    Danke euch im Voraus:))

    Violeta
  • Thema
    Re: Führerschein aus Bulgarien
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >bin Ärztin aus Bulgarien und seit 1 Jahr in Deutschland berufstätig. Im 11/04 hab ich meinen Führerschein gemacht. Darf ich als Anfänger mit diesem Führerschein hier 6 Monate Auto fahren? Wird hier der internationale Führerschein anerkannt? Was für Alernativen gibt es für mich in Deutschland, bis Bulgarien in die EU / 01.2007/ aufgenommen wird?
    >
    >Danke euch im Voraus:))
    >
    >Violeta
    >
    Hallo Violeta,
    wenn Du 11/04 den Führerschein in Bulgarien gemacht hast, dann hattest Du hier in Deutschland schon ein Wohnsitz registriert, oder ?
    In welchem Zusammenhang besteht der Wohnsitz hier in Deutschland ?
    Bist Du nur als Ärztin hier tätig für eine begrenzte Zeit oder willst Du auf Dauer hier in Deutschland leben ?
    Der internationale Führerschein wird hier nur für Touristenzwecke anerkannt, diesen kann man nicht umschreiben, es muss der nationale Führerschein, der kein Lernführerschein sein darf und noch Gültigkeit haben muss, anerkannt.
    Allerdings darfst Du zum Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben oder zumindest nachweislich mindestens 185 Tage in Bulgarien ununterbrochen gelebt haben.
    Wenn Du allerdings nur für maximal ein Jahr hier in Deutschland lebst um hier zu arbeiten dann gibt es Ausnahmegenehmigungen.
    Am besten mal bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt nachfragen oder den geneuan Zusammenhang deines Aufenthaltes erklären.
    Eine generelle Aussage zu deiner Frage ist so nicht möglich.
    Wenn Du während des Erwerbs des Führerscheins hier gelebt hast, dann darfst Du nicht mit diesem Führerschein hier fahren, auch keine 6 Monate.
    Viele Grüße
    Thomas

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