Führerschein klasse T und seine Zusätze

  • Führerschein klasse T und seine Zusätze
     Lorschi
      schrieb am Sonntag, 29. Juli 2007
    ALso ich habe gehört das es zu der Klasse T noch zusätze gibt die sich einmal 174 und 175 nennen was bewirken die? das hat doch irgendwas mit dem Hänger und der Geschwindigkeit zu tun?!
  • Thema
    Re: Führerschein klasse T und seine Zusätze
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 29. Juli 2007
    Text
    >ALso ich habe gehört das es zu der Klasse T noch zusätze gibt die sich einmal 174 und 175 nennen was bewirken die? das hat doch irgendwas mit dem Hänger und der Geschwindigkeit zu tun?!
    ----------------------------------------
    Habe dir mal eben die Erläuterung der internationalen Schlüsselzahlen kopiert. Allerdings beziehen sich die von dir angeführten Schlüsselzahlen auf die Klasse L :

    174
    Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

    175
    Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³


    Grundsätzlich zur Klasse T:

    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
    Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Ist jetzt alles geklärt? Sonst frage einfach weiter ;o))

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  • Thema
    Führerschein klasse T und seine Zusätze
    Autor
      Lorschi
      schrieb am Sonntag, 29. Juli 2007
    Text
    >Ist jetzt alles geklärt? Sonst frage einfach weiter ;o))

    -->ja die kosten des l führerscheins weil die kosten spielen ja auch en große rolle.
    -->danke für die auskunft von vorher.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein klasse T und seine Zusätze
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 29. Juli 2007
    Text
    >-->ja die kosten des l führerscheins weil die kosten spielen ja auch en große rolle.
    ...................
    Tante Google sagt zB zum Raum Tübingen


    Gebühr Preise Bemerkungen
    Grundgebühr 210,- €
    Theorieprüfung 50,- € zusätzlich: TÜV-Gebühr z.Z. 10,35 €
    Praktische Prüfung Keine
    Übungsfahrt
    Keine
    Sonderfahrt
    Keine
    Summe 260,- € ohne Gebühren für TÜV und Verwaltung


    ... und aus dem deutschen Süden:



    Kosten der Antragstellung
    Sehtest
    6,00 €
    Erste Hilfe Kurs
    20,00 €
    Antragstellung Ordnungsamt
    5,10 €
    Antragstellung Landratsamt
    37,50 €

    Prüfungsgebühren des TÜV
    Prüfung Theorie
    10,35 €


    Summe der Nebenkosten:
    78,95 €


    Kosten der Fahrschule
    Grundbetrag
    215,00 €
    Prüfung Theorie
    44,65 €


    Allgemeines zur Klasse L:

    Mindestalter: 16 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

    Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L.
    Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.


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