ALso ich habe gehört das es zu der Klasse T noch zusätze gibt die sich einmal 174 und 175 nennen was bewirken die? das hat doch irgendwas mit dem Hänger und der Geschwindigkeit zu tun?!
Thema
Re: Führerschein klasse T und seine Zusätze
Autor
Peg
schrieb am Sonntag, 29. Juli 2007
Text
>ALso ich habe gehört das es zu der Klasse T noch zusätze gibt die sich einmal 174 und 175 nennen was bewirken die? das hat doch irgendwas mit dem Hänger und der Geschwindigkeit zu tun?! ---------------------------------------- Habe dir mal eben die Erläuterung der internationalen Schlüsselzahlen kopiert. Allerdings beziehen sich die von dir angeführten Schlüsselzahlen auf die Klasse L :
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Grundsätzlich zur Klasse T:
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein. Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ist jetzt alles geklärt? Sonst frage einfach weiter ;o))
>-->ja die kosten des l führerscheins weil die kosten spielen ja auch en große rolle. ................... Tante Google sagt zB zum Raum Tübingen
Gebühr Preise Bemerkungen Grundgebühr 210,- € Theorieprüfung 50,- € zusätzlich: TÜV-Gebühr z.Z. 10,35 € Praktische Prüfung Keine Übungsfahrt Keine Sonderfahrt Keine Summe 260,- € ohne Gebühren für TÜV und Verwaltung
... und aus dem deutschen Süden:
Kosten der Antragstellung Sehtest 6,00 € Erste Hilfe Kurs 20,00 € Antragstellung Ordnungsamt 5,10 € Antragstellung Landratsamt 37,50 €
Prüfungsgebühren des TÜV Prüfung Theorie 10,35 €
Summe der Nebenkosten: 78,95 €
Kosten der Fahrschule Grundbetrag 215,00 € Prüfung Theorie 44,65 €
Allgemeines zur Klasse L:
Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.