Ich wollte mal fragen welche krieterien erfüllt sein müssen wenn man den Führerschein schon mit 17 machen kann um auf die Arbeit und zurück zu kommen mit dem Auto?
Gruß BC
Thema
Re: Führerschein mit 17
Autor
Gast
schrieb am Samstag, 4. September 2004
Text
>Hallo > >Ich wollte mal fragen welche krieterien erfüllt sein müssen wenn man den Führerschein schon mit 17 machen kann um auf die Arbeit und zurück zu kommen mit dem Auto?
1. Ist es glaub ich nur in einem Bundesland.
2. Muss ein Erwachsener ab 30 Jahre mit Führerschein neeben dir sitzen, er darf auch nicht mehr in der Probezeit sein.
3. Ist es totaler Quatsch! Ich persönlich halte nichts davon. Aber das ist Ansichtssache. > >Gruß BC >
>>Hallo >> >>Ich wollte mal fragen welche krieterien erfüllt sein müssen wenn man den Führerschein schon mit 17 machen kann um auf die Arbeit und zurück zu kommen mit dem Auto? > > >1. Ist es glaub ich nur in einem Bundesland. > >2. Muss ein Erwachsener ab 30 Jahre mit Führerschein neeben dir sitzen, er darf auch nicht mehr in der Probezeit sein. > >3. Ist es totaler Quatsch! Ich persönlich halte nichts davon. Aber das ist Ansichtssache. >> >>Gruß BC >> > Alles falsch ;-) http://www.begleitetes-fahren.de
Ne des meine ich nicht mit dem begleitservice. Gab es nicht mal den Führerschein mit 17 wenn die Ausbildungsstätte weit weg ist und man eine schlechte Bus und zugverbindung hat. Man darf dann nur die Strcke zu arbeit und zurück fahren. keine anderen strecken. die strecke dann aber ohne Bergleitperson.
"Wussten Sie, dass viele 17-jährige bereits durch eine Sonderregelung Auto fahren dürfen, und zwar allein? Zum Beispiel: Weil die Bus- und Bahnverbindung zu schlecht ist, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, weil die Ausbildung einen Führerschein voraussetzt oder aus anderen Gründen."
zitat :http://www.begleitetes-fahren.de/Fragen/fragen.html zu finden unter:"17-jährige sind noch viel zu unreif!"
>Hallo > >An welche behörde muss man sich da wenden um zu fragen ob man die ausnahmeregelung bekommt? > >Gruß BC >
Beim Landratsamt oder je nach dem wie man dieses bei Dir nennt.Bringt aber meist nicht viel, kostet viel ( ...entest muß z.Bsp. gemacht werden )Bringt deshalb nicht viel da die Beantragung relativ lange dauert und damit dein 18.Geb. näher rückt. Wird auch nur genehmigt, wenn Du z.Bsp. keine Möglichkeit hast anders zur Arbeit zu kommen. Gilt dann auch nur für den Weg zur Arbeit und was damit zusammenhängt, zur Disko darfste da nicht fahren !!!!
>>Hallo >> >>An welche behörde muss man sich da wenden um zu fragen ob man die ausnahmeregelung bekommt? >> >>Gruß BC >> > >Beim Landratsamt oder je nach dem wie man dieses bei Dir nennt.Bringt aber meist nicht viel, kostet viel ( ...entest muß z.Bsp. gemacht werden )Bringt deshalb nicht viel da die Beantragung relativ lange dauert und damit dein 18.Geb. näher rückt. >Wird auch nur genehmigt, wenn Du z.Bsp. keine Möglichkeit hast anders zur Arbeit zu kommen. Gilt dann auch nur für den Weg zur Arbeit und was damit zusammenhängt, zur Disko darfste da nicht fahren !!!! > Totaler Schwachsinn. Wenn du keine Ahnung hast, solltest du dich mal zurückhalten. Meine Genehmigung war innerhalb von 3 Wochen da, hat 20 Euro Bearbeitungsgebühr gekostet und ich habe nur einen Antrag ausgefüllt. Jetzt habe ich den Führerschein mit 17 und darf in begleitung eines Erziehungsberechtigen überall hinfahren wo ich will.
>>>Hallo >>> >>>An welche behörde muss man sich da wenden um zu fragen ob man die ausnahmeregelung bekommt? >>> >>>Gruß BC >>> >> >>Beim Landratsamt oder je nach dem wie man dieses bei Dir nennt.Bringt aber meist nicht viel, kostet viel ( ...entest muß z.Bsp. gemacht werden )Bringt deshalb nicht viel da die Beantragung relativ lange dauert und damit dein 18.Geb. näher rückt. >>Wird auch nur genehmigt, wenn Du z.Bsp. keine Möglichkeit hast anders zur Arbeit zu kommen. Gilt dann auch nur für den Weg zur Arbeit und was damit zusammenhängt, zur Disko darfste da nicht fahren !!!! >> >Totaler Schwachsinn. Wenn du keine Ahnung hast, solltest du dich mal zurückhalten. >Meine Genehmigung war innerhalb von 3 Wochen da, hat 20 Euro Bearbeitungsgebühr gekostet und ich habe nur einen Antrag ausgefüllt. >Jetzt habe ich den Führerschein mit 17 und darf in begleitung eines Erziehungsberechtigen überall hinfahren wo ich will. > Ich glaube Du ließt nicht recht !!! Es geht hier nicht um das begleitete Fahren !!!!!!!!!Das steht schon weiter oben !!!!! Es geht um das allein fahren mit 17 !!!!!! Und da ist es so wie beschrieben !!!! Soll Deine Mutter oder Vater dann warten bis Du mit Arbeit fertig bist, oder was ??? Oder heim fahren und Dir dann das Auto wieder zur Arbeit bringen ??? Macht ja nicht viel Sinn ???!!! Also nochmal richtig die Frage gaaaaanz oben lesen !!! Die Regelungen sind allerdings nicht in allen BL gleich. Wenns so einfach wäre würde es jeder machen !!!
>Danke erstmal > >Gruß BC >Ich würde den Führerschein für kleineres Auto,( ca 1,2), ab 17 begrüßen, um günstiger, flexibeler und vor allem trockener,und sauberer zur Lehrausbildung bzw. Arbeit zu gelangen, wenn schon ein Jahr unfallfrei mit Moped oder gedrosseltem Motorad gefahren wurde.( ohne Eltern natürlich, da dessen Sicht ,die man vielleicht erfüllen möchte, unsicher macht.)
Wieso kann man nicht einfach dieses eine Jahr auch noch mit mit dem Moped fahren??? Deshalb halte ich die Sonderregelung mit 17 auch etwas...naja Mach doch einfach M und fahr mit dem Roller.
Mit einem 1,2l Auto kannst du auch rasen und dich am Baum verabschieden. Man braucht zwar ein wenig mehr Anlauf, aber es geht. Außerdem sind Autos mit 1,2l meistens Kleinwagen, in denen noch gefährlicher bei einem Unfall ist, als mit einem großen Fahrzeug.