Mit welchen Führerscheinklassen darf man nur mit dem Führerschein ab 17 alleine fahren ? (in Niedersachsen)
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Thema
Re: Führerschein mit 17
Autor
Kirsten
schrieb am Montag, 3. Oktober 2005
Text
Hallo,
wenn du den Führerschein Klasse B schon mit 17 gemacht hast, darfst du Klasse M (Roller/Kleinkrafträder) und Klasse S (Quad) ohne Begleitung fahren. Allerdings gilt der Führerschein nur in Deutschland.
>Hallo, > >wenn du den Führerschein Klasse B schon mit 17 gemacht hast, darfst du Klasse M (Roller/Kleinkrafträder) und Klasse S (Quad) ohne Begleitung fahren. Allerdings gilt der Führerschein nur in Deutschland. > >Viele Grüße >Kirsten
Hi. Ich mache gerade seit Anfang August meinen Führerschein und werde erst im Juni 18 Jahre alt, d.h. ich hab auch schon meinen Antrag auf Begleitendes Fahren gestellt und ausgefüllt (in NRW). Zum Glück ist das Gesetz noch rechtzeitig beschlossen worden!! Also: Mir hat man gesagt, dass mein Fahrlehrer auch bestätigt hat, dass man nur für die Klasse B eine Begleitperson braucht, für die Klassen M; S; T; und L braucht man keine. Wenn man anschließend noch BE machen will, braucht man eine Begleitperson die ebenfalls BE hat.