Hallo, habe mal ne Frage. Habe gehört das man wenn man den Führerschein mit 17 hat das man bei bestimmten fällen auch alleine auf die Arbeit fahren darf oder so. Wie ist das geregelt?? Bitte um Antwort.
>so wie bei allen anderen auch. roller fahren. --------
*lol* Aber es stimmt schon, der Beitragsverfasser hat recht, dass man auch mit 17 in bestimmten Ausnahmefällen (die aber meistens nicht zutreffen) alleine Auto fahren darf, aber nur zwischen Wohnort und Arbeits- bzw. Ausbildungsort. Wie genau da die Regeln sind, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall musst du das beim zuständigen Landratsamt BEANTRAGEN und das muss genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung geht gar nichts!
>>so wie bei allen anderen auch. roller fahren. >-------- > >*lol* >Aber es stimmt schon, der Beitragsverfasser hat recht, dass man auch mit 17 in bestimmten Ausnahmefällen (die aber meistens nicht zutreffen) alleine Auto fahren darf, aber nur zwischen Wohnort und Arbeits- bzw. Ausbildungsort. >Wie genau da die Regeln sind, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall musst du das beim zuständigen Landratsamt BEANTRAGEN und das muss genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung geht gar nichts! > > Weißt du die genaue Regelung was da für voraussetzungen gegeben sein müssen?
Genau weiß ich es nicht, aber auf jeden Fall muss eine mangelhafte Anbindung bzw. unzumutbar lange Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben sein. Also z.B. wenn du in einem kleinen Dorf wohnst und trotz einer verhältnismäßig geringen Entfernung zu deinem Arbeitsplatz mit Bus u. Bahn extrem lange unterwegs wärst (z.B. 2 Stunden zum 30 km entfernten Arbeitsplatz). Also wenn du in einer großen Stadt wohnst, hast du schon mal schlechte Karten.
Ja also ich wohne kanpp 18km von meinem Ausbildungsplatz und dahin fährt absolut gar kein bus und zug nur mit arbeitskollegen komme ich da hoch nur wenn die krank sind oder urlaub haben, habe ich ein prob. meinst du das könnte gehen?? Dennis
Vereinzelt gibt es aber schon jetzt die Möglichkeit, den Führerschein mit 17 Jahren zu erwerben. Dies gilt für den erst 17 Jahre jungen Maik. Er hat den Führerschein und fährt ganz ohne Begleitung. Eine Sondergenehmigung macht es möglich. Denn im Flächenland Niedersachsen gibt es nicht überall Busse und Bahnen. Wer wie Maik abseits gelegen wohnt und einen langen Weg zum Ausbildungsplatz hat, darf mit 17 schon ans Lenkrad. Allerdings nur auf dieser einen Strecke. Für die Erlaubnis musste Maik stolze 400,- EUR berappen und zudem vorsorglich zur "MPU" (medizinisch-psychologische Untersuchung).
Quelltext und weitere Infos: http://www.vox.de/28379_29249.php?mainid=20030504&area=reportage1&bereich=Ams