Führerschein mit 17

  • Führerschein mit 17
     Peter W.
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Guden Abend liebe Leudz!

    Ich bin zurzeit 16 und möchte den Führerschein mit 17 machen. Allerdings bin ich noch nicht 16,5 Jahre (erst im Januar 2008) und kann deshalb noch nicht anfangen (leider^^)......

    Nur habe ich neulich (am 07.07.07) einen Sehtest und einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen gemacht. Der Leiter dieser beiden Kurse meinte, dass diese beiden Bescheinigungen im Regelfall 2 Jahre gültig seien. Nur wäre es so, dass ab und zu die Führerscheinstellen etwas Stress machen würden, wenn die Papiere so "alt" sind. (Führerscheinstelle in Hessen).

    Er meinte, ich solle am besten in meine Fahrschule gehen, und die mal fragen. Am besten wäre es, mich gleich anzumelden und dann die Papiere schon einzureichen. Da ich aber ja noch nicht 16,5 Jahre bin, ist das meiner Meinung nach ja noch nicht möglich.

    Kann mir jemand sagen, wie da die Regelung ist?
    Ich möchte auf jedenfall vermeiden, dass ich den Sehtest und den LSM-Kurs nochmals machen muss, schließlich geht das ja auch ins Geld!!

    Grüße und vielen Dank im Voraus,

    Peter W.
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Text
    Der Sehtest darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr und der LSM-Kurs nicht älter als 2 Jahre sein.

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Text
    Keine Bange, auch in Hessen ist ein Kurs nach einem halben Jahr noch nicht alt.
    Du wirst sicherlich keinen der Kurse wiederholen müssen, wenn du dich im Januar anmeldest.
    Der für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist übrigens lebenslang gültig ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Text
    @ tobi*
    Ich machte 1980 Klasse 3 mit einer Bescheinigung von 1976.
    2005 Klasse A, der Kurs wurde mir auf Grund des vorhandenen Führerscheins nicht nochmal abverlangt.
    Beim Sehtest kenne ich die zwei-Jahres-Frist.

    Liegt´s wirklich am Bundesland?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Text
    >Liegt´s wirklich am Bundesland?

    Es liegt an der Art und Weise der Auslegung des §19 FeV seitens der örtlichen Behörde. Es gibt Führerscheinstellen, die bei dem 7-stündigen LSM-Kurs von vor über zwei Jahren einfach einmal unterstellen, dass der Kandidat NICHT MEHR mit den erforderlichen Massnahmen VERTRAUT SEIN KANN. ...und verlangen eine Wiederholung.

    Auch wenn das zunächst einfach nur spitzfindig und schikanös anmutet, der eigentlichen Zielsetzung des Verordnungsgebers wird eine solche Praxis schon irgendwie gerecht.

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peter W.
      schrieb am Montag, 16. Juli 2007
    Text
    Na, das hört sich ja gut an. Vielleicht kontaktiere ich aber auch nochmal meine Fahrschule, um ganz sicher zu gehen. Aber trotzdem recht herzlichen Dank für eure Mühen!

    Peter W.

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