Führerschein mit 17 !

  • Führerschein mit 17 !
     Deniz Akagündüz
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Leute ich habe mal eine Frage meine Cousine hat ihren Führerschein mit 17 sie darf mit ihrer Mutter fahren sie hat kein Führerschein aber ich habe gehört das ein neues Gesetz rausgekommen ist das die erziehungsberechtigten mindeste 4 Jahre ihren Führerschein haben müssen was ist denn jetzt richtig ?
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >Leute ich habe mal eine Frage meine Cousine hat ihren Führerschein mit 17 sie darf mit ihrer Mutter fahren sie hat kein Führerschein aber ich habe gehört das ein neues Gesetz rausgekommen ist das die erziehungsberechtigten mindeste 4 Jahre ihren Führerschein haben müssen was ist denn jetzt richtig ?

    Dieses Gesetz soll nicht erst rauskommen, dieses Gesetz gibt es schon. Es wurde sicher nicht genehmigt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Beifahrer keinen Führerschein haben muss, da hast du dir einen Bären aufbinden lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >>Leute ich habe mal eine Frage meine Cousine hat ihren Führerschein mit 17 sie darf mit ihrer Mutter fahren sie hat kein Führerschein aber ich habe gehört das ein neues Gesetz rausgekommen ist das die erziehungsberechtigten mindeste 4 Jahre ihren Führerschein haben müssen was ist denn jetzt richtig ?
    >
    >Dieses Gesetz soll nicht erst rauskommen, dieses Gesetz gibt es schon. Es wurde sicher nicht genehmigt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Beifahrer keinen Führerschein haben muss, da hast du dir einen Bären aufbinden lassen.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    kommt ihr aus niedersachsen ?

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Deniz Akagündüz
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >>Leute ich habe mal eine Frage meine Cousine hat ihren Führerschein mit 17 sie darf mit ihrer Mutter fahren sie hat kein Führerschein aber ich habe gehört das ein neues Gesetz rausgekommen ist das die erziehungsberechtigten mindeste 4 Jahre ihren Führerschein haben müssen was ist denn jetzt richtig ?
    >
    >Dieses Gesetz soll nicht erst rauskommen, dieses Gesetz gibt es schon. Es wurde sicher nicht genehmigt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Beifahrer keinen Führerschein haben muss, da hast du dir einen Bären aufbinden lassen.


    Ya aber das ist Bundesland zu Bundesland anders.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    kommt ihr aus niedersachsen ?

    holger
    >
    ************************************************>
    >Ya aber das ist Bundesland zu Bundesland anders.
    ************************************************
    Lieber Deniz, wenn dir Holger so gezielt eine Frage nach dem Bundesland stellt, hat er sicher schon eine Idee. Warte ab, du wirst bestimmt bald verstehen warum er fragte, oder das schon annahm ;o))
    Liebe Grüße von Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >kommt ihr aus niedersachsen ?
    >
    >holger
    >>
    >************************************************>
    >>Ya aber das ist Bundesland zu Bundesland anders.
    >************************************************

    in niedersachsen ist/war das möglich. die haben den b17 vor der bundeseinheitlichen regelung eingeführt. und soweit ich weiss (ich komme aus nrw) durften dort nur die erziehungsberechtigten, egal ob mit oder ohne führerschein, als begleiter eingetragen werden. niedersachsen wird sich aber in kürze ( wenn sie es nicht schon gemacht haben) den bundesregeln anpassen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Damien
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    Und wo liegt der Sinn einer Begleitperson die garkeinen Führerschein hat? Komische Gesetze.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 4. März 2006
    Text
    Hi Holger,

    dann darf ich mir erlauben, dir mitzuteilen, dass seit dem 1.3.2006 NDS sich an die Bundesregelungen angepaßt hat.

    Also: Begleiter mind. 30 Jahre, 5 Jahre im Besitz Klasse B, max. 3 Punkte und beim Begleiten max. 0,5 Promille.

    http://www.fahrlehrerverband-niedersachsen.de/contenido/cms/front_content.php?idcat=50

    So, und jetzt Gute NAcht!
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 !
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 4. März 2006
    Text
    >Und wo liegt der Sinn einer Begleitperson die garkeinen Führerschein hat? Komische Gesetze.
    ------------------------------------------
    Du, so ungeschickt fand ich das gar nicht. Meine Mutter ist seit 50 Jahren Beifahrer meines Vaters, aber selbst nicht in Besitz eines Führerscheins.
    Interessant wird es wenn mal wieder die Fußmatten aus Vaters Autos gewechselt werden: Während die auf der Fahrerseite nahezu neuwertig sind, haben die auf der Seite meiner Mutter tiefe Löcher. Exakt dort, wo ihr imanginäres Bremspedal sitzt ;o))).
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
    >Also: Begleiter mind. 30 Jahre, 5 Jahre im Besitz Klasse B, max. 3 Punkte und beim Begleiten max. 0,5 Promille.

    Schont auf jeden Fal die Nerven des Fahranfängers :-))

    Liebe Grüße von Petra
    >

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