Führerschein mit 17 in NRW

  • Führerschein mit 17 in NRW
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Hi Leute ich wollte euch mal fragen ob man mit 17 auto fahren darf...? Weil zu meiner ausbildungsplatz eine schlechte bus verbindung ist!
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    >Hi Leute ich wollte euch mal fragen ob man mit 17 auto fahren darf...? Weil zu meiner ausbildungsplatz eine schlechte bus verbindung ist!
    >
    Ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich! Begleitetes Fahren ab 17 gibt es nur in einigen Landkreisen in Niedersachsen. Würde Dir auch für den Weg zum Ausbildungsplatz nichts nützen - mußt ja Begleitperson dabeihaben.
    Ab 1.2.2005 gibt es Führerscheinklasse S - Micro-Cars - kannst Du ab 16 fahren. Micro-Cars sind "putzige" Fahrzeuge allerdings recht teuer in der Anschaffung - ca. 10.000,-- €.

    Gruß Elvira D. FL'in

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    >>Hi Leute ich wollte euch mal fragen ob man mit 17 auto fahren darf...? Weil zu meiner ausbildungsplatz eine schlechte bus verbindung ist!
    >>
    >Ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich! Begleitetes Fahren ab 17 gibt es nur in einigen Landkreisen in Niedersachsen. Würde Dir auch für den Weg zum Ausbildungsplatz nichts nützen - mußt ja Begleitperson dabeihaben.
    >Ab 1.2.2005 gibt es Führerscheinklasse S - Micro-Cars - kannst Du ab 16 fahren. Micro-Cars sind "putzige" Fahrzeuge allerdings recht teuer in der Anschaffung - ca. 10.000,-- €.
    >
    >Gruß Elvira D. FL'in
    >
    >
    Und nur 45km/h schnell!!!! Wer will denn so ein rollendes Verkehrshindernis?

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    Hallo,

    wenn du keine Möglichkeit hast, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem Ausbildungsplatz zu kommen, kannst du bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob und mit welchen Auflagen du den Führerschein schon vor deinem 18. Geburtstag machen darfst, entscheidet der zuständige Bearbeiter.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    ok ich werde mal morgen fragen gehen...!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >ok ich werde mal morgen fragen gehen...!
    >
    >Meine Güte, wenn du keine Gelegenheit hast mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dann musst du halt laufen. Das sollte dir deine Ausbildung schon wert sein! Oder such dir ne andere Arbeit

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    darf so ein teil überhaupt auf landstraßen fahren??? brauch man dafür ne fahrerlaubnis??? find ich blöd, die sind doch viel zu lahm, und passieren kann den teens dabei auch noch was...und viel zu teuer

    jetzt hab ich nicht nur die rübentrecker vor mir sondern bald auch diese miniautos :-((

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >darf so ein teil überhaupt auf landstraßen fahren??? brauch man dafür ne fahrerlaubnis??? find ich blöd, die sind doch viel zu lahm, und passieren kann den teens dabei auch noch was...und viel zu teuer
    >
    >jetzt hab ich nicht nur die rübentrecker vor mir sondern bald auch diese miniautos :-((
    >
    So ist das Leben, Du kannst Dir nicht aussuchen was vor Dir herfährt. Übrigens laufen hier schon etliche von diesen kleinen Karren; bisher brauchte man dafür die Fahrerlaubnis der Klasse B was viele vom Erwerb dieser Fz abgehalten hat; aber ab 1.2.2005 gibts hier die neue Fahrerlaubnis der Klasse S - Mindestalter 16 Jahre - und ich denke diese Microcars sind eine echte Alternative zum 50er Roller der ja auch nur 45 km/h schnell ist.

    Gruß Elvira D. FL'in

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >So ist das Leben, Du kannst Dir nicht aussuchen was vor Dir herfährt. Übrigens laufen hier schon etliche von diesen kleinen Karren; bisher brauchte man dafür die Fahrerlaubnis der Klasse B was viele vom Erwerb dieser Fz abgehalten hat; aber ab 1.2.2005 gibts hier die neue Fahrerlaubnis der Klasse S - Mindestalter 16 Jahre - und ich denke diese Microcars sind eine echte Alternative zum 50er Roller der ja auch nur 45 km/h schnell ist.
    >
    >Gruß Elvira D. FL'in
    >
    >
    Bahnhof wois? Hascht dä Schuß net gehört oda woas? Die Dreckskarren kosten mehr als das vierfache als so nen Roller.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >>Meine Güte, wenn du keine Gelegenheit hast mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dann musst du halt laufen. Das sollte dir deine Ausbildung schon wert sein! Oder such dir ne andere Arbeit

    Genau so ist es. Und was solls ob deine Ausbildungstelle schon 20km entfernt ist. so ne kleine Wanderung im Morgengrauen hat bisher noch keinem geschadet. Und wenn du halt zu faul dazu bist dann schlag doch einfach ein Zelt vor deinem Betrieb auf. Mensch, nu stell dich mal nicht so an!!! Und wenn es dir das nicht wert ist dann gehörst du gekündigt. so ist das Leben nu mal. Ich bin früher ganz alleine mim Bollerwagen losgeschoben und durch die Nacht...*Vor Trauer nicht mehr zum Weiterschreiben fähig sei*

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >wenn du keine Möglichkeit hast, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem Ausbildungsplatz zu kommen, kannst du bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob und mit welchen Auflagen du den Führerschein schon vor deinem 18. Geburtstag machen darfst, entscheidet der zuständige Bearbeiter.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Der Antwort stimme ich voll und ganz zu, du kannst wenn du nicht anders zur Arbeit kommst nen Führerschein auf Antrag machen. Du darfst mit diesem Führerschein allerdings nur zur Arbeit und zurück fahren bzw zur Berufsschule und zurück. Also nicht mal eben zum Kumpel oder zur Disco. Sobald du dann 18 bist kannst in ganz Deutschland die Straßen unsicher machen. Wünsch dir dann noch mal viel Erfolg und gutes gelingen das du den Antrag durch bekommst. :-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    Aber ich war gestern bei ein fahrschule die haben mir gesagt es gibt noch nicht grünes licht für führerschein ab 17... würden die dann für ein antrag ok sagen, wie heißt diese antrag überhaupt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >Aber ich war gestern bei ein fahrschule die haben mir gesagt es gibt noch nicht grünes licht für führerschein ab 17... würden die dann für ein antrag ok sagen, wie heißt diese antrag überhaupt?

    Lern erstmal Deutsch bevor du in so ein Forum reinschreibst!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 in NRW
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>wenn du keine Möglichkeit hast, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem Ausbildungsplatz zu kommen, kannst du bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob und mit welchen Auflagen du den Führerschein schon vor deinem 18. Geburtstag machen darfst, entscheidet der zuständige Bearbeiter.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >>
    >Der Antwort stimme ich voll und ganz zu, du kannst wenn du nicht anders zur Arbeit kommst nen Führerschein auf Antrag machen. Du darfst mit diesem Führerschein allerdings nur zur Arbeit und zurück fahren bzw zur Berufsschule und zurück. Also nicht mal eben zum Kumpel oder zur Disco. Sobald du dann 18 bist kannst in ganz Deutschland die Straßen unsicher machen. Wünsch dir dann noch mal viel Erfolg und gutes gelingen das du den Antrag durch bekommst. :-)
    >

    unsicher darf hier keiner was machen!

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