Darf ich, wenn ich schon mit 17 Jahren meinen Autoführerschein mache, auch den Hängerführerschein mitmachen und dies dann auch mit einer dazu berechtigten Begleitperson fahren?
Thema
Re: Führerschein mit 17+ mit dem Hänger fahren?
Autor
markusac
schrieb am Samstag, 18. Februar 2006
Text
>Darf ich, wenn ich schon mit 17 Jahren meinen Autoführerschein mache, auch den Hängerführerschein mitmachen und dies dann auch mit einer dazu berechtigten Begleitperson fahren?
Re: Re: Führerschein mit 17+ mit dem Hänger fahren?
Autor
Kalle
schrieb am Sonntag, 19. Februar 2006
Text
>>Darf ich, wenn ich schon mit 17 Jahren meinen Autoführerschein mache, auch den Hängerführerschein mitmachen und dies dann auch mit einer dazu berechtigten Begleitperson fahren? > >Ja
Re: Re: Re: Führerschein mit 17+ mit dem Hänger fahren?
Autor
markusac
schrieb am Sonntag, 19. Februar 2006
Text
>>>Darf ich, wenn ich schon mit 17 Jahren meinen Autoführerschein mache, auch den Hängerführerschein mitmachen und dies dann auch mit einer dazu berechtigten Begleitperson fahren? >> >>Ja > >Nein BF17 nur Klasse B und nicht BE. > >LG > Doch BF 17 gilt für B UND BE:
" ...kann man sich mit 16einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag... ." Der ganze Text siehe http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php