Führerschein nach mpu II
carhol
schrieb am Montag, 29. Januar 2007
halli hallo,
muss neuen thread schreiben weil bei einer gewissen anzahl von postings mein rechner abstürzt.
So wie peg es geschrieben hat, ist es richtig.
bewertungsfahrt muss sein, ausbildung (fahrstunden) nein.
genauso bei der theorie, unterricht nein, aber fl muss sich über wissen des probanten informieren.
der probant braucht keine fahrstunden (= lernen, wissensvermittlung) zu machen.
der fl ist aber verpflichtet, mit dem probanten eine "bewertungsfahrt" zu machen. jagow sagt ca. 90 minuten.
er weisst aber nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es keine fahrstunden sind.
dieses soll man sogar in dem vetrag ausdrücklich erwähnen und einen teil für die eventuellen "fahrstunden" seperat schreiben.
das der probant keinen führerschein hat, ist richtig, nur verstehe ich nicht, was das in dem zusammenhang mit dem thema zu tun hat.
das ein aap die fahrprüfung abnimmt ist auch richtig, ich hatte auch nur geschrieben, dass die bewertungsfahrt so wie eine prüfungsfahrt ablaufen soll, also keine ausbildung.
der probant kann nach der besprechung seiner fehler eigenständig entscheiden, ob er "fahrstunden=ausbildung" will oder nicht, wenn ja wieviele.
für diese probanten ist ja auch keine ausbildungsbescheinigung zu erstellen, weil eben keine ausbildung vorgeschrieben ist.
was das ganze jetzt mit dem finanzamt zu tun hat, ist mir ehrlich geasgt, schleierhaft.
holger
muss neuen thread schreiben weil bei einer gewissen anzahl von postings mein rechner abstürzt.
So wie peg es geschrieben hat, ist es richtig.
bewertungsfahrt muss sein, ausbildung (fahrstunden) nein.
genauso bei der theorie, unterricht nein, aber fl muss sich über wissen des probanten informieren.
der probant braucht keine fahrstunden (= lernen, wissensvermittlung) zu machen.
der fl ist aber verpflichtet, mit dem probanten eine "bewertungsfahrt" zu machen. jagow sagt ca. 90 minuten.
er weisst aber nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es keine fahrstunden sind.
dieses soll man sogar in dem vetrag ausdrücklich erwähnen und einen teil für die eventuellen "fahrstunden" seperat schreiben.
das der probant keinen führerschein hat, ist richtig, nur verstehe ich nicht, was das in dem zusammenhang mit dem thema zu tun hat.
das ein aap die fahrprüfung abnimmt ist auch richtig, ich hatte auch nur geschrieben, dass die bewertungsfahrt so wie eine prüfungsfahrt ablaufen soll, also keine ausbildung.
der probant kann nach der besprechung seiner fehler eigenständig entscheiden, ob er "fahrstunden=ausbildung" will oder nicht, wenn ja wieviele.
für diese probanten ist ja auch keine ausbildungsbescheinigung zu erstellen, weil eben keine ausbildung vorgeschrieben ist.
was das ganze jetzt mit dem finanzamt zu tun hat, ist mir ehrlich geasgt, schleierhaft.
holger